Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Verordnung entspricht dem Europäischen Grünen Deal


Bienenschädliche Neonikotiniode: Neue Grenzwerte für Rückstände in Lebensmitteln
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen




In der Europäischen Union dürfen heimische und importierte Lebens- und Futtermittel künftig keine messbaren Rückstände der Pestizide Clothianidin und Thiamethoxam enthalten. Die EU-Staaten haben einen entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission bestätigt. Die zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: "Aufgrund ihrer negativen Auswirkungen auf Bestäuber, insbesondere auf Bienen, wurde die Verwendung dieser beiden Neonikotinoide in der EU bereits eingestellt. Heute gehen wir einen Schritt weiter und tragen auch auf globaler Ebene zum Übergang zu nachhaltigen Nahrungsmittelsystemen bei. Sobald die heute vereinbarten Regeln in Kraft getreten sind, dürfen importierte Produkte keine Rückstände dieser beiden Neonikotinoide mehr enthalten."

Die Rückstandshöchstmengen für die beiden bienenschädlichen Neonikotinoide sinken auf den niedrigsten Wert, der mit den neuesten Technologien überhaupt gemessen werden kann. Die Regeln sollen bis Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden und gelten nach einer Übergangsfrist sowohl für in Europa produzierte als auch importierte Lebens- und Futtermittel.

Hintergrund
Die Bewertungen der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit zeigen, dass Clothianidin und Thiamethoxam ein hohes Risiko für Bestäuber darstellen. Aus diesem Grund war ihre Verwendung im Freien in der EU bereits 2018 verboten worden.

Die Verordnung entspricht den Zielen des Europäischen Grünen Deals und der Farm-to-Fork-Strategie, bei der Bewertung von Anträgen auf Einfuhrtoleranzen für Pestizide, die in der EU nicht mehr zugelassen sind, Umweltaspekte berücksichtigen. Gleichzeitig wird den Standards und Verpflichtungen der Welthandelsorganisation (WTO) Rechnung getragen. Die WTO-Mitglieder wurden konsultiert.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 27.09.22
Newsletterlauf: 05.12.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen