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Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen


Die Europäische Kommission schlägt mit "SURE" ein befristetes Instrument vor, mit dem bis zu 100 Milliarden Euro zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen bereitgestellt werden sollen
Was verbirgt sich hinter "SURE" und warum schlägt die Kommission dieses Instrument vor?



Das neue Instrument zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in Ausnahmesituationen (SURE - Support mitigating Unemployment Risks in Emergency) soll dazu beitragen, durch die Coronavirus-Pandemie bedrohte Arbeitsplätze und Erwerbstätige zu schützen. Die finanzielle Unterstützung soll sich auf insgesamt bis zu 100 Mrd. EUR belaufen und den Mitgliedstaaten in Form von EU-Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. Solche Darlehen sollen den Mitgliedstaaten dabei helfen, den plötzlichen Anstieg der öffentlichen Ausgaben zu bewältigen, der mit ihren Beschäftigungserhaltungsmaßnahmen einhergeht. Sie sollen es den Mitgliedstaaten insbesondere ermöglichen, die Kosten zu decken, die ihnen unmittelbar durch die Einführung oder Ausweitung nationaler Kurzarbeitsregelungen sowie ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige entstehen, die sie in Reaktion auf die derzeitige Coronavirus-Pandemie ergriffen haben.

Was sind Kurzarbeitsregelungen?
Kurzarbeitsregelungen sind Regelungen, die es Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten unter bestimmten Umständen ermöglichen, die Zahl der Arbeitsstunden ihrer Mitarbeiter vorübergehend zu verringern, wobei diese für die nicht geleisteten Stunden eine Einkommensunterstützung der öffentlichen Hand erhalten. Ähnliche Regelungen gelten für den Einkommensersatz für Selbstständige.

Das "SURE"-Instrument soll zusätzliche EU-Unterstützung bereitstellen, um Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu finanzieren, und so zum Schutz von Arbeitsplätzen beitragen.

Alle Mitgliedstaaten haben bereits gewisse Formen nationaler Kurzarbeitsregelungen eingeführt.

Warum will die Kommission Kurzarbeitsregelungen unterstützen?
Das "SURE"-Instrument ist nur ein Element der umfassenden Strategie, die die Kommission zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zur Abfederung der schwerwiegenden sozioökonomischen Folgen der Pandemie aufgelegt hat.

Viele Unternehmen befinden sich in schwierigen Situationen und sehen sich gezwungen, ihre Tätigkeit vorübergehend auszusetzen oder erheblich zu reduzieren und folglich auch die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu begrenzen. Da sich durch Kurzarbeitsregelungen unnötige Entlassungen vermeiden lassen, sind sie ein wirkungsvolles Mittel, um zu verhindern, dass ein vorübergehender Schock schwerwiegendere und lang anhaltende negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten nach sich zieht. Sie tragen dazu bei, die Einkommen der Familien zu sichern und die Produktionskapazitäten und das Humankapital der Unternehmen und der Wirtschaft insgesamt zu erhalten.

Welche Beträge werden der EU insgesamt bzw. den einzelnen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt?
Insgesamt werden bis zu 100 Mrd. EUR an finanzieller Unterstützung für alle Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.
Es gibt keine vorab festgelegten Mittelzuweisungen für die einzelnen Mitgliedstaaten.

Wie wird die Kommission das "SURE"-Instrument finanzieren und die Mittel bereitstellen?
Die finanzielle Unterstützung im Rahmen des "SURE"-Instruments erfolgt in Form eines Darlehens der EU an die Mitgliedstaaten, die Unterstützung beantragen.
Die Kommission wird auf den Finanzmärkten Geld aufnehmen, um die Darlehen zu finanzieren, die sie den Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen anbietet. In dieser Weise profitieren die Mitgliedstaaten von dem guten Kreditrating der EU und niedrigen Fremdfinanzierungskosten.
Die Darlehen werden durch ein System freiwilliger Garantien abgesichert, die die Mitgliedstaaten der EU zusagen. Das Instrument wird anlaufen, sobald alle Mitgliedstaaten diese Garantien zugesichert haben.

Wie werden die Bedingungen der einzelnen Darlehen festgelegt?
Die Darlehen sollen von den Mitgliedstaaten dazu genutzt werden, Kurzarbeitsregelungen für Arbeitnehmer oder ähnliche Maßnahmen für Selbstständige zu finanzieren.
Wenn ein Mitgliedstaat finanzielle Unterstützung beantragt, konsultiert die Kommission den betreffenden Mitgliedstaat und bewertet, in welchem Umfang sich die öffentlichen Ausgaben durch die Einführung oder Ausweitung der Kurzarbeitsregelung oder ähnlicher Maßnahmen für Selbstständige erhöhen werden. Auf der Grundlage dieser Konsultation ermittelt die Kommission die Darlehenskonditionen wie den Darlehensbetrag, die durchschnittliche Höchstlaufzeit, die Preisfixierung und die technischen Durchführungsmodalitäten und legt dem Rat einen Vorschlag für einen Beschluss über die Gewährung finanzieller Unterstützung vor.
Wird die finanzielle Unterstützung bewilligt, so wird dem antragstellenden Mitgliedstaat ein entsprechendes Darlehen der EU gewährt.

Wie funktioniert das Garantiesystem?
Die im Rahmen des "SURE"-Instruments an die Mitgliedstaaten vergebenen Darlehen sollen durch ein System freiwilliger Garantien, die die Mitgliedstaaten zusagen, abgesichert werden. Auf diese Weise kann die Kommission das Volumen der Darlehen, die den Mitgliedstaaten gewährt werden können, erhöhen.
Dieses Garantiesystem ist notwendig, um die erforderliche Darlehenskapazität sowie gleichzeitig eine umsichtige Finanzierung des "SURE"-Instruments zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck müssen die zugesagten Garantien einen geringen Teil der zu vergebenden Darlehen (nämlich 25 Prozent des Darlehenshöchstvolumens von 100 Mrd. EUR) decken.

Welcher Zusammenhang besteht zwischen diesem Instrument und der zuvor angekündigten europäischen Arbeitslosenrückversicherungsregelung?
In ihrer Mitteilung über eine koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie verpflichtete sich die Kommission, die Ausarbeitung ihres Legislativvorschlags für eine europäische Arbeitslosenrückversicherungsregelung zu beschleunigen.
Das "SURE"-Instrument ist eine Notfallmaßnahme innerhalb des Instrumentariums der europäischen Arbeitslosenrückversicherungsregelung und speziell darauf ausgerichtet, eine unmittelbare Reaktion auf die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie zu bieten.
Sie wirkt sich in keiner Weise auf die Einrichtung einer künftigen dauerhaften Arbeitslosenrückversicherungsregelung aus.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission für das Unterstützungsinstrument "SURE" sollte nun zeitnah vom Rat gebilligt werden.
Es handelt sich um eine befristete Maßnahme, deren Dauer und Anwendungsbereich auf die Bewältigung der Folgen der Coronavirus-Pandemie beschränkt bleiben.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 22.07.20


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