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Märkte für Bordverpflegungsdienste


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme des europäischen Cateringgeschäfts von LSG durch Gategroup unter Auflagen
Die Zutrittsschranken auf dem Markt für Bordverpflegung sind vergleichsweise hoch



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Europageschäfts der Lufthansa Service Group (LSG) durch Gategroup nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Freigabe unterliegt der Bedingung, dass Gategroup eingegangene Verpflichtungen uneingeschränkt erfüllt. Gategroup würde durch Erwerb von Anteilen und Vermögenswerten die alleinige Kontrolle über das Europageschäft von LSG (im Folgenden "LSG EU") übernehmen. Ausgenommen von der Übernahme ist der Bordverkauf von LSG.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die Märkte für Bordverpflegungsdienste müssen gut funktionieren, damit die in Europa tätigen Fluggesellschaften den Fluggästen Luftverkehrsdienste anbieten können. Insbesondere in der jetzigen schwierigen Lage, die durch den Coronavirus-Ausbruch entstanden ist, müssen wir sicherstellen, dass der Wettbewerb erhalten bleibt, wenn es wirtschaftlich wieder aufwärts geht. Mit unserer an Bedingungen geknüpften Genehmigung der Übernahme des Europageschäfts von LSG durch Gategroup stellen wir sicher, dass die Fluggesellschaften auch weiterhin hochwertige und innovative Bordverpflegungsdienste zu fairen Preisen in Anspruch nehmen können, was letztlich den Fluggästen zugute kommt."

Die Untersuchung der Kommission
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Zusammenschluss in der ursprünglich angemeldeten Form auf den Märkten für Bordverpflegungsdienste an den Flughäfen Brüssel, Berlin-Tegel, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Paris Charles de Gaulle und Rom Fiumicino zu einem Quasi-Monopol geführt bzw. bewirkt hätte, dass höchstens ein effektiver Wettbewerber verbleibt.

Die Kommission hatte Bedenken, dass es für Wettbewerber kaum möglich gewesen wäre, in den Markt einzutreten. Die Zutrittsschranken auf dem Markt für Bordverpflegung sind vergleichsweise hoch, und der Anbieterwechsel gestaltet sich für Fluggesellschaften insbesondere dann schwierig, wenn der neue Anbieter noch nicht im Bereich der Bordverpflegung oder an dem betreffenden Flughafen tätig ist.

Ebenfalls untersucht hat die Kommission die Auswirkungen der Übernahme auf die Märkte für Bordausrüstungsdienste, Lounge-Managementdienste, Fertiggerichte für den gewerblichen Lebensmittelsektor, Bordverkaufs- und Passagierflugdienste. Sie stellte auf keinem dieser anderen relevanten Märkte wettbewerbsrechtliche Bedenken fest.

Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen
Um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, machte Gategroup eine Reihe von Verpflichtungszusagen. Die Kommission führte dazu eine Konsultation durch.

Angesichts der von den Marktteilnehmern eingegangenen Stellungnahmen legte Gategroup dann ein verbessertes Verpflichtungspaket vor. In dem endgültigen Paket sagte Gategroup zu, die Geschäftsbereiche zu veräußern, die sich mit eigenen Geschäftstätigkeiten überschneiden, um den Markteintritt bzw. die Expansion konkurrierender Bordverpfleger an den Flughäfen, an denen wettbewerbsrechtliche Bedenken festgestellt wurden, zu erleichtern. Zu den zu veräußernden Geschäftsbereichen zählen Kundenbordverpflegungsverträge sowie Einrichtungen, andere materielle Vermögenswerte wie Hochlader, Personal und bestimmte immaterielle Vermögenswerte.

Mit den endgültigen Verpflichtungen werden die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission hinsichtlich der Übernahme von LSG EU durch Gategroup ausgeräumt. Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss in der durch die gegebenen Zusagen geänderten Form keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft. Der Genehmigungsbeschluss ergeht unter der Bedingung, dass die Verpflichtungszusagen in vollem Umfang eingehalten werden.

Unternehmen und Produkte
Das in der Schweiz ansässige Unternehmen Gategroup bietet Fluggesellschaften in rund 60 Ländern, darunter auch Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, Bordverpflegungsdienste, Bordverkaufsdienste und andere damit verbundene Dienste an.

LSG EU ist das Europageschäft der LSG Group, die ihren Sitz in Deutschland hat und zur Lufthansa-Gruppe gehört. LSG EU umfasst das europäische Flug- und Bahn-Cateringgeschäft von LSG, das weltweite Lounge-Geschäft von LSG, das europäische Tiefkühlkostgeschäft von LSG (betrieben über die Marke Evertaste), das Ausrüstungsgeschäft von LSG und Flughafenverkaufsdienste in Deutschland (über die Einzelhandelskette Ringeltaube).

Bordverpflegungsdienste umfassen die Bereitstellung und Belieferung von Fluggesellschaften mit Speisen und Getränken, die den Fluggästen während des Fluges serviert werden. Gategroup erbringt Bordverpflegungsdienste über die Tochtergesellschaften Gate Gourmet und Servair. LSG EU ist über die Marke LSG Sky Chefs auf dem Markt für Bordverpflegungsdienste tätig. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 21.07.20


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