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CO2-arme Wirtschaft


Netto-Null-Industrie-Gesetz zur weiteren Beschleunigung der Herstellung von Dekarbonisierungstechnologien in der EU
Vorschriften zu Nichtpreiskriterien bei Auktionen für erneuerbare Energien



Die Europäische Kommission hat weitere Schritte unternommen, um den Übergang der EU zu einer CO2-armen Wirtschaft zu unterstützen. Unsere neuen sekundären Rechtsvorschriften und eine Mitteilung zum Netto-Null-Industrie-Gesetz (NZIA) werdender EU-Industrie helfen, widerstandsfähiger und wettbewerbsfähiger zu werden und ihren CO2-Fußabdruck zu reduzieren. In diesen Vorschriften wird klargestellt, welche Fertigungsprojekte in den Genuss spezifischer Bestimmungen des Gesetzes kommen können, z.B. in Bezug auf die Genehmigung, den strategischen Projektstatus und nichtpreisliche Kriterien. Sie werden dazu beitragen, die Herstellung von Netto-Null-Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu steigern und den Wettbewerbsvorteil der Clean-Tech-Industrie der EU zu nutzen.

Die Kommission hat folgende Rechtsakte angenommen:

Komponenten, die im Rahmen der NZIA hauptsächlich für Netto-Null-Technologien verwendet werden
Die NZIA stärkt die EU-Herstellung von Netto-Null-Technologien einschließlich ihrer Schlüsselkomponenten. Mit dem Gesetz wird der Anwendungsbereich von NZIA präzisiert, indem spezifische Komponenten aufgelistet werden, für die die NZIA-Anforderungen gelten werden.

Vorschriften zu Nichtpreiskriterien bei Auktionen für erneuerbare Energien
Die Kommission hat Vorschriften für die Aufnahme bestimmter Nichtpreiskriterien in die Versteigerungen der Mitgliedstaaten für den Einsatz erneuerbarer Energien erlassen. Zu diesen Kriterien gehören verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Cybersicherheit sowie Beitrag zu Nachhaltigkeit und Resilienz. Ab dem 30. Dezember 2025 müssen die neuen Vorschriften auf 30 Prozent des Auktionsvolumens (bzw.6 GW pro Jahr und EU-Land) angewandt werden. Der Rechtsakt enthält detailliertere Parameter, die dazu beitragen sollen, die Anwendung dieser Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu harmonisieren, um eine bessere Sichtbarkeit für die Unternehmen zu gewährleisten und gleichzeitig eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen. Gut konzipierte, objektive und transparente Kriterien, die Produkte mit höherer Wertschöpfung belohnen, können eine nachhaltige, innovative und widerstandsfähige Fertigungsindustrie besser unterstützen.

Spezifische Hauptkomponenten, die für das Kapitel über den Marktzugang in der NZIA relevant sind
Die Kommission hat einen Rechtsakt angenommen, in dem die Endprodukte der Netto-Null-Technologie und ihre wichtigsten spezifischen Komponenten aufgeführt sind. Diese Liste hilft zu ermitteln, welche Produkte die obligatorische Anwendung des Nichtpreiskriteriums "Widerstandsfähigkeit" auslösen können. Dies bedeutet, dass öffentliche Auftraggeber bei bestimmten öffentlichen Verfahren bei der Auswahl von Technologien oder Lieferanten die Widerstandsfähigkeit der Lieferkette neben dem Preis berücksichtigen müssen, d. h. die öffentlichen Auftraggeber sollten in diesen Fällen nicht einfach die günstigste Option auswählen. Dieses Kriterium muss bei öffentlichen Aufträgen, Auktionen für erneuerbare Energien und anderen Formen der öffentlichen Intervention angewandt werden, wenn für eines dieser Produkte eine übermäßige Abhängigkeit von einer einzigen Bezugsquelle besteht.  

Mitteilung über Anteile am Angebot der Union
Die Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie darüber informiert, woher das Angebot der EU an Netto-Null-Technologien stammt und welche Abhängigkeiten von Drittländern für bestimmte Technologienbestehen. Diese Informationen ermöglichen die Anwendung des Nichtpreiskriteriums "Widerstandsfähigkeit" bei öffentlichen Aufträgen, Auktionen für erneuerbare Energien und anderen öffentlichen Interventionen, um die Technologiequellen zu diversifizieren. Darüber hinaus unterstützt sie die Mitgliedstaaten bei der Bewertung von Projekten zur Fertigung von Netto-Null-Technologien, die für den Status eines strategischen Projekts in Frage kommen.



Gemeinsame Kriterien für die strategische Projektauswahl
Nach der NZIA können Projekte zur Fertigung von Netto-Null-Technologien den Status eines "strategischen Projekts" beantragen. Strategische Projekte profitieren von einem "Prioritätsstatus" auf nationaler Ebene, der eine rasche administrative Behandlung und finanzielle Beratung gewährleistet. Der angenommene Rechtsakt gewährleistet ein einheitliches Auswahlverfahren in allen Mitgliedstaaten durch Leitlinien zu den anwendbaren Kriterien für diese Projektauswahl. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, das Antragsverfahren auf der Website der Kommission zu nutzen, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Website bietet spezifische Orientierungshilfen zu bestimmten Auswahlkriterien, z. B. in Bezug auf "neuartige", "beste verfügbare Technologie" und "erhebliche" Fertigungskapazitäten.

Hintergrund  
In den angenommenen Texten wurden die Beiträge berücksichtigt, die im Rahmen der Aufforderung zur Stellungnahme zu vier der Rechtsakte zu Beginn des Jahres eingegangen waren. Er folgt auch auf die Beratungen zwischen den Mitgliedstaaten in den einschlägigen Sachverständigengruppen und Komitologieausschüssen.

Für den delegierten Rechtsakt haben das Europäische Parlament und der Rat nach der Veröffentlichung einen Prüfungszeitraum von zwei Monaten (der auf Antrag um weitere zwei Monate verlängert werden kann), in dem sie Einwände gegen diesen Rechtsakt erheben können. Für die angenommenen Durchführungsrechtsakte gibt es keinen Prüfungszeitraum. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 12.06.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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