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Das Handelsabkommen EU-USA auf einen Blick


In der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 einigten sich Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump auf die wichtigsten Eckpunkte der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA
Dies ist der erste Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit um zusätzliche Bereiche erweitert werden und den Marktzugang verbessern soll



Am 27. Juli 2025 erzielten die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und der US-Präsident Donald J. Trump eine Einigung über Zölle und Handel.

Die transatlantische Partnerschaft ist eine Lebensader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und erreichte 2024 über 1,6 Bio. EUR, davon 867 Mrd. EUR im Warenhandel und 817 Mrd. EUR im Dienstleistungshandel. Täglich überqueren also Waren und Dienstleistungen im Umfang von mehr als 4,2 Mrd. EUR den Atlantik. Diese vertiefte und umfassende Partnerschaft stützt sich auf gegenseitige Investitionen. Im Jahr 2022 haben EU- und US-Unternehmen gegenseitige Investitionen in Höhe von 5,3 Bio. EUR getätigt.

Diese politische Einigung verschafft den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks wieder Stabilität und Planungssicherheit. Die Einigung sichert weiterhin den Zugang zum US-Markt für EU-Exporte, indem es die eng miteinander verknüpften – und oft KMU-gestützten – Wertschöpfungsketten aufrechterhält und damit Arbeitsplätze schützt. Sie bildet auch die Grundlage für eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA.

In der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 einigten sich Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump auf die wichtigsten Eckpunkte der Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Dies ist der erste Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit um zusätzliche Bereiche erweitert werden und den Marktzugang verbessern soll.

Zu den zentralen Verpflichtungen beider Seiten zählen:

>> die Einführung eines einheitlichen, pauschalen Plafonds von 15 Prozent für US-Zölle auf EU-Waren. Ab dem 1. August werden die USA diesen Höchstzollsatz auf den Großteil der EU-Exporte anwenden. Es handelt sich um einen Pauschalzollsatz, der eine Obergrenze darstellt und auch den US-Meistbegünstigungszoll umfasst, der zuvor auf die von den USA eingeführten Zusatzzölle aufgeschlagen wurde.

## Der Plafonds von 15 Prozent gilt für fast alle EU-Exporte, die derzeit Gegenzöllen unterliegen, außer in Fällen, in denen der US-Meistbegünstigungszollsatz 15 Prozent übersteigt – dann gilt nur der Meistbegünstigungszollsatz ohne Zusatzzölle.

## Auch bei Autos und Autoteilen, die derzeit einem Zollsatz von bis zu 25 Prozent mit einem zusätzlichen Meistbegünstigungszollsatz von 2,5 Prozent unterliegen, sorgt die Obergrenze für eine sofortige Zollerleichterung.

## Zudem wird die 15 Prozent-Grenze für etwaige künftige Zölle auf Arzneimittel und Halbleiter gelten, einschließlich jener auf der Grundlage von Section 232. Bis die USA entscheiden, ob sie zusätzliche Zölle auf diese Waren gemäß Section 232 erheben, unterliegen diese weiterhin nur den US- Meistbegünstigungszöllen.

>> die besondere Behandlung strategisch wichtiger Waren. Mit Wirkung vom 1. August 2025 gehen die US-Zölle auf Luftfahrzeuge und ihre Teile, bestimmte Chemikalien, bestimmte Generika und natürliche Ressourcen aus der EU wieder auf das Vorjahresniveau zurück. Damit werden die wichtigsten Wirtschaftszweige der EU unmittelbar entlastet. Die EU und die USA haben zudem vereinbart, gemeinsam daran zu arbeiten, weitere Waren in diese Liste aufzunehmen.

>> die Zusammenarbeit zum Schutz der Stahl-, Aluminium- und Kupferindustrien vor unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung. Globale Überkapazitäten gefährden die Industrien der EU und der USA gleichermaßen. Die EU und die USA werden gemeinsam Zollkontingente für EU-Exporte in beispiellosem Umfang festlegen, die derzeitigen Zölle von 50 Prozent senken und gleichzeitig einen fairen globalen Wettbewerb gewährleisten.

>> die Liberalisierung bestimmter Handelsströme von beiderseitigem Interesse aus den USA in die EU. Die Importeure und die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU werden jedes Jahr rund 5 Mrd. EUR an Zollgebühren einsparen können; die wichtigsten Interessen der EU in Industrie und Landwirtschaft bleiben weiterhin geschützt.

## die vollständige Abschaffung der bereits niedrigen Zölle auf Industriegüter. Die Meistbegünstigungszölle der EU auf Industriegüter sind grundsätzlich niedrig. Nun aber wird die EU wird diese verbleibenden niedrigen Zölle auf Industriegüter aus den USA gänzlich beseitigen.

## ein besserer Zugang zum EU-Markt für begrenzte Mengen von Fischereierzeugnissen aus den USA. Diese zusätzliche Marktöffnung für US-Waren wie Pazifischen Pollack, Pazifischen Lachs und Garnelen, für die jeweils Zollkontingente gelten, kommt der verarbeitenden Industrie der EU zugute.

## ein besserer Marktzugang für bestimmte nicht sensible Agrarexporte aus den USA im Wert von 7,5 Mrd. EUR. Erzeugnisse wie Sojabohnenöl, Pflanzensaatgut, Getreide oder Nüsse sowie verarbeitete Lebensmittel wie Tomatenketchup, Kakao und Kekse, für die jeweils Zollkontingente gelten, werden einen besseren Zugang zum EU-Markt haben. So können die Kosten für bestimmte Vorleistungen für unsere Landwirtschaftsbetriebe und Verarbeiter gesenkt und gleichzeitig die Agrarinteressen der EU geschützt werden.

>> der Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse, unter anderem durch Zusammenarbeit bei Normen im Automobilbereich und gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen sowie durch die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriezweigen.

>> die Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich der wirtschaftlichen Sicherheit. Die EU und die USA werden die Lieferketten krisenfester machen und gegen nicht marktbezogene Strategien und Praktiken vorgehen. Sie werden auch weiterhin bei der Überprüfung von Investitionen und bei Exportkontrollen zusammenarbeiten.

>> die Gewährleistung eines zuverlässigen Zugangs zu kritischer Energie und zukunftsorientierter Versorgung. Die EU will in den nächsten drei Jahren Flüssigerdgas, Öl und Kernenergieprodukte aus den USA im Wert von voraussichtlich 750 Mrd. USD (ca. 700 Mrd. EUR) beschaffen, was zum Ersatz von russischem Gas und Öl auf dem EU-Markt beitragen soll. Ferner plant die EU den Kauf von KI-Chips im Wert von 40 Mrd. EUR, die für die Aufrechterhaltung des technologischen Vorsprungs der EU unerlässlich sind.

>> die Förderung und Erleichterung gegenseitiger Investitionen auf beiden Seiten des Atlantiks. EU-Unternehmen haben Interesse daran bekundet, bis 2029 mindestens 600 Mrd. USD (ca. 550 Mrd. EUR) in verschiedene US-Sektoren zu investieren und so die bereits erheblichen Investitionen in Höhe von 2,4 Bio. EUR weiter aufzustocken.

Die zwischen Präsidentin von der Leyen und Präsident Trump erzielte politische Einigung dient den zentralen wirtschaftlichen Interessen der EU im Rahmen stabiler und berechenbarer Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und den USA. Gleichzeitig werden dabei uneingeschränkt die Regelungshoheit der EU geachtet und sensible Bereiche der EU-Landwirtschaft geschützt, beispielsweise die Rindfleisch- und Geflügelindustrien.

Die politische Einigung vom 27. Juli 2025 ist nicht rechtsverbindlich. Zusätzlich zu den zugesagten Sofortmaßnahmen werden die EU und die USA im Einklang mit ihren einschlägigen internen Verfahren weiter verhandeln, um die politische Einigung vollständig umzusetzen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


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