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Unterstützung von Arbeitnehmern


EGF-Unterstützung für entlassene Goodyear-Beschäftigte
Mehr als 3 Mio. EUR EU-Unterstützung für 915 entlassene Arbeitnehmer in Deutschland nach teilweiser Fabrikschließung



Arbeitnehmer, die nach der Schließung des Goodyear-Produktionsstandorts in Fulda und der teilweisen Stilllegung in Hanau entlassen wurden, sollen von der EU unterstützt werden. Die Europäische Kommission wird über 3 Mio. EUR freigeben, um 915 Arbeitnehmern mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu helfen. Aus dem EGF werden Maßnahmen wie Berufsberatung, Umschulung und Weiterbildung, Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Jobcouting und Teilnahme an Veranstaltungen wie Jobmessen und Unternehmensbesuchen finanziert.

Im Jahr 2024 hat der Reifenhersteller Goodyear aufgrund eines deutlichen Nachfragerückgangs, steigender Kosten und wachsender Konkurrenz durch kostengünstige asiatische Importe umstrukturiert. Die Schließung des Werks Fulda und die teilweise Stilllegung in Hanau führten zu 1.171 Arbeitsplatzverlusten, wobei die lokale Arbeitslosigkeit in Fulda um über 10 Prozent und in Hanau und Umgebung um 6 Prozent stieg. Deutschland stellte im März 2025 einen Antrag auf EGF-Unterstützung.

Die aus dem EGF finanzierten Maßnahmen werden dazu beitragen, Arbeitnehmer zu unterstützen, die nach Entlassungen häufig ein Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage auf dem Arbeitsmarkt feststellen. Die geschätzten Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 5,1 Mio. EUR, wobei 60 Prozent (3 Mio. EUR) aus dem EGF und die restlichen 40 Prozent (2,1 Mio. EUR) aus dem Bundeshaushalt und der öffentlichen Arbeitsverwaltung finanziert werden. Die deutschen Behörden begannen im November 2024, kurz nach den Entlassungen, mit der Unterstützung von Arbeitnehmern. Der EGF kann diese Kosten rückwirkend decken.


Nächste Schritte
Der EGF-Vorschlag bedarf nun der Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat. Er muss eine einfache Mehrheit im Europäischen Parlament und eine qualifizierte Mehrheit im Rat erhalten.

Hintergrund
Seit 2007 ist der EGF in 183 Fällen tätig geworden und hat 709 Mio. EUR bereitgestellt, um mehr als 172.000 Menschen in 20 Mitgliedstaaten zu helfen.

Jüngste Daten von Eurofound zeigen, dass groß angelegte Umstrukturierungen in der Regel über ein Jahr dauern, wobei die umfangreichsten Fälle fast drei Jahre dauern. Die aus dem EGF unterstützten Maßnahmen ergänzen die nationalen aktiven Arbeitsmarktmaßnahmen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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