Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Dem EU-Verhaltenskodex beigetreten


EU-Verhaltenskodex gegen Hetze im Netz: Auch TikTok macht mit
Geplantes neues Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren aufgreifen



TikTok ist dem EU-Verhaltenskodex gegen illegale Hetze im Netz beigetreten. Die Videoplattform ist bereits das neunte Unternehmen, das sich verpflichtet, die Verbreitung illegaler Online-Inhalte in Europa zu bekämpfen. Im Juni von der Kommission veröffentlichte Ergebnisse zeigen, wie wirksam der Kodex ist: Die Technologieunternehmen reagieren demnach immer schneller auf rassistische und fremdenfeindliche Online-Hetze. Allerdings erwartet die Kommission von den Unternehmen mehr Transparenz und eine bessere Rückmeldung an die Nutzer, die Beiträge melden.

TikTok ist nach Facebook, Microsoft, Twitter, YouTube, Instagram, Snapchat, Dailymotion und Jeuxvideo.com das neunte Unternehmen, das dem EU-Verhaltenskodex beigetreten ist. Wie die Ergebnisse der im Juni 2020 von der EU-Kommission veröffentlichten fünften Bewertung zeigen, führt der Verhaltenskodex dazu, dass Technologieunternehmen 90 Prozent der markierten Inhalte innerhalb von 24 Stunden bewerten und 71 Prozent der Inhalte, die als illegale Hassreden gelten, entfernen. Als der Kodex im Jahr 2016 eingeführt wurde, lagen diese Werte noch bei 40 und 28 Prozent.

Die EU-Kommission mahnte allerdings an, dass die Unternehmen die Rückmeldung an die Nutzer, die Inhalte melden, verbessern und für mehr Transparenz hinsichtlich der Mitteilungen und der Entfernung von Inhalten sorgen müssen. Das geplante neue Gesetz über digitale Dienste soll die Erfahrungen bei der Umsetzung des Verhaltenskodexes in den letzten vier Jahren aufgreifen.

Nächste Schritte
Die Kommission hatte am 2. Juni eine öffentliche Konsultation zum Gesetz über digitale Dienste gestartet. Mit der Konsultation möchte die Kommission Meinungen, Fakten und Daten von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Online-Plattformen, wissenschaftlichen Kreisen, der Zivilgesellschaft und allen Interessenträgern einholen, die dabei helfen sollen, das künftige Regelwerk für digitale Dienste auszugestalten.

Hintergrund
Laut dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt "die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe" als Straftat. Hetze im Sinne dieses Rahmenbeschlusses ist auch dann eine Straftat, wenn sie im Internet stattfindet.

Die EU, ihre Mitgliedstaaten, Social-Media-Konzerne und andere Plattformen tragen gemeinsam die Verantwortung, die freie Meinungsäußerung im Internet zu ermöglichen und zu fördern. Gleichzeitig ist es ihre Pflicht, dafür zu sorgen, dass das Internet nicht zu einem rechtsfreien Raum wird, in dem Gewalt und Hass freie Bahn haben.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 10.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen