Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen


Neue EU-Vorschriften für audiovisuelle Medien
Neue Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen



Die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in allen Mitgliedstaaten muss umgesetzt werden. Die darin enthaltenen Regeln dienen vor allem dem Schutz Minderjähriger vor Hassreden und anderen schädlichen Inhalten auf Video-Streaming- und -Sharing-Plattformen. Außerdem tragen sie zur Wahrung der kulturellen Vielfalt bei, da sie die Produktion und Förderung europäischer Werke erleichtern und eine vielfältigere Auswahl an Produkten und Dienstleistungen ermöglichen.

Die neuen Regeln sind Teil der breiter angelegten Arbeit der Kommission, um bei Sozialen Medien und Online-Plattformen für klarere Zuständigkeiten und Rechenschaftspflicht zu sorgen.

Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: "Mit der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste machen wir einen weiteren Schritt, um einen modernen europäischen Medienrahmen zu schaffen, der innovativere Dienste ermöglicht, unsere europäische Kultur in Abrufkatalogen fördert und unsere Kinder vor illegalen und schädlichen Online-Inhalten schützt. Wir arbeiten eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um sicherzustellen, dass die neuen audiovisuellen Vorschriften vollständig und wirksam umgesetzt werden." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.10.20
Newsletterlauf: 11.12.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen