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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren


Nichtumsetzung von EU-Rechtsvorschriften: Kommission leitet Schritte zur Gewährleistung der vollständigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ein
Im Dezember 2021 nahm die Kommission zwölf delegierte Richtlinien an, mit denen zahlreiche bestehende Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen aufgehoben wurden




Die EU-Kommission leitet eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten ein, die keine Mitteilung über Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht gemacht haben ("Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung"). Die Kommission sendet ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Im vorliegenden Fall haben fünfzehn Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von vierzehn EU-Richtlinien in den Bereichen Umwelt und Verkehr mitgeteilt. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und die Umsetzung der Richtlinien abzuschließen; anderenfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln.

Saubere und auf die Kreislaufwirtschaft orientierte Elektronik: Verbot der Verwendung von Quecksilber in Lampen
Im Dezember 2021 nahm die Kommission zwölf delegierte Richtlinien an, mit denen zahlreiche bestehende Ausnahmen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen aufgehoben wurden. Gemäß der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS-Richtlinie) dürfen elektronische Geräte, die Quecksilber enthalten, nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn, die Kommission gewährt befristete Ausnahmen für bestimmte Verwendungen.

Die folgenden Mitgliedstaaten haben die delegierten Richtlinien über die Ausnahmeregelungen für die Verwendung von Quecksilber in Lampen nicht fristgemäß bis zum 30. September 2022 in nationales Recht umgesetzt und erhalten nun Aufforderungsschreiben: Belgien, Dänemark, Kroatien und Portugal.

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an technische Unterwegskontrollen
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1716 der Kommission werden die technischen Anforderungen an Unterwegskontrollen aktualisiert und die technischen Unterwegskontrollen auf neue Fahrzeugklassen wie beispielsweise schnelle Zugmaschinen ausgeweitet. Mit der Richtlinie soll die Straßenverkehrssicherheit verbessert werden. Dies ist ein wichtiges Thema angesichts der schätzungsweise 19 900 Verkehrstoten in der EU im Jahr 2021.

Die Kommission richtet Aufforderungsschreiben an 13 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Irland, Zypern, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Österreich, Polen und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben.

Sicherheit im Straßenverkehr: aktualisierte Anforderungen an die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen
Mit der Delegierten Richtlinie (EU) 2021/1717 der Kommission werden die praktischen Modalitäten für die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geändert, insbesondere im Hinblick auf die Aktualisierung bestimmter Bezeichnungen von Fahrzeugklassen (schnelle Zugmaschinen, motorisierte zwei-, drei- oder vierrädrige Fahrzeuge). Außerdem wird eCall, ein automatisches Notrufsystem bei Straßenunfällen, in die Liste der im Zuge der regelmäßigen technischen Überwachung zu prüfenden Positionen aufgenommen. Damit sollen die Langlebigkeit und Beständigkeit von eCall gewährleistet werden, wodurch bei einem Unfall Menschenleben gerettet werden können.

Die Kommission richtet Aufforderungsschreiben an zehn Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Irland, Zypern, Luxemburg, Ungarn, Malta, Polen, Portugal und Finnland), die ihre nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 27. September 2022 nicht mitgeteilt haben. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.01.23
Newsletterlauf: 16.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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