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Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff


Elektrolyseure: Kommission genehmigt deutsche Beihilferegelung über 260 Millionen Euro
Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt




Die Europäische Kommission hat eine deutsche Regelung genehmigt, mit der die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung gefördert wird. Ziel der Regelung ist, die sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abzufedern, im Einklang mit dem Industrieplan für den Grünen Deal. Die Beihilfen werden in Form von direkten Zuschüssen gewährt, die Finanzierung erfolgt vollständig aus dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF).

Die Regelung wurde auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt. Er wurde von der Kommission am 9. März 2023 angenommen und am 20. November 2023 geändert, um Maßnahmen in Sektoren zu unterstützen, die für die Beschleunigung des ökologischen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

Voraussetzungen sind erfüllt
Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Regelung die im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Insbesondere wird die Beihilfe:
>> auf der Grundlage einer Regelung mit einem geschätzten Kapazitätsvolumen und einem geschätzten Budget gewährt;
>> die Intensität darf 45 Prozent der gesamten Investitionskosten nicht überschreiten;
>> spätestens am 31. Dezember 2025 gewährt werden.

Öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft
Darüber hinaus wird die öffentliche Förderung an Bedingungen geknüpft, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen. Dazu gehört ein Rückforderungsmechanismus zur Vermeidung einer Überkompensation. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Regelung erforderlich, geeignet und verhältnismäßig ist, um den ökologischen Wandel zu beschleunigen und die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige zu erleichtern, die für die Umsetzung des REPowerEU-EU-Plans und des Industrieplans für den Grünen Deal von Bedeutung sind. Sie steht mit Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den im Befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels festgelegten Voraussetzungen im Einklang. Daher hat die Kommission die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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