Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zugriff auf Zahlungsinformationen


Neue EU-Transparenzvorschriften gegen Mehrwertsteuerbetrug
Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten



Zum Jahreswechsel sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten. Sie werden den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: "Diese neuen Vorschriften werden eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs spielen, der die Regierungen in der EU jedes Jahr um Einnahmen in Milliardenhöhe bringt. Indem sie die Informationen nutzen, die Zahlungsdienstleister wie Banken und Kreditkartenunternehmen sammeln, werden die Spezialisten für Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten betrügerisches Verhalten im elektronischen Handel leichter aufdecken und gezielter dagegen vorgehen können."

Durch diese neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug leichter aufzudecken. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Dies führt wiederum zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, mit denen zentrale öffentliche Dienste bezahlt werden.

Beispielsweise vertreiben einige Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher, ohne sich irgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder indem sie einen geringeren als den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe melden. Die Mitgliedstaaten benötigen daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufzudecken und zu unterbinden.

Im Einzelnen
Das neue System nutzt die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten und Postgirodiensten. Über sie laufen insgesamt mehr als 90 Prozent der Zahlungen für Online-Käufe in der EU.

Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.

Alle Informationen im CESOP werden den Mitgliedstaaten anschließend über Eurofisc, dem 2010 ins Leben gerufenen EU-Netzwerk aus Experten im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, zur Verfügung gestellt. Für die Mitgliedstaaten wird es dadurch deutlich leichter werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer auszumachen, die ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen nicht nachkommen, einschließlich von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

Eurofisc-Verbindungsbeamte sind zudem befugt, angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, wie etwa die Einleitung von Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern aus dem Register. Ähnliche Vorkehrungen bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten sowie anderen Ländern und haben bei der Bekämpfung von Betrug im elektronischen Handel deutliche Wirkung gezeigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen