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Zugriff auf Zahlungsinformationen


Neue EU-Transparenzvorschriften gegen Mehrwertsteuerbetrug
Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten



Zum Jahreswechsel sind neue Regeln zur Bekämpfung von Betrug bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Kraft getreten. Sie werden den EU-Mitgliedstaaten dabei helfen, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen.

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni sagte: "Diese neuen Vorschriften werden eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs spielen, der die Regierungen in der EU jedes Jahr um Einnahmen in Milliardenhöhe bringt. Indem sie die Informationen nutzen, die Zahlungsdienstleister wie Banken und Kreditkartenunternehmen sammeln, werden die Spezialisten für Betrugsbekämpfung in den Mitgliedstaaten betrügerisches Verhalten im elektronischen Handel leichter aufdecken und gezielter dagegen vorgehen können."

Durch diese neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug leichter aufzudecken. Dabei liegt der Schwerpunkt vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Dies führt wiederum zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, mit denen zentrale öffentliche Dienste bezahlt werden.

Beispielsweise vertreiben einige Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucherinnen und -Verbraucher, ohne sich irgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder indem sie einen geringeren als den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe melden. Die Mitgliedstaaten benötigen daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufzudecken und zu unterbinden.

Im Einzelnen
Das neue System nutzt die Schlüsselrolle von Zahlungsdienstleistern wie Banken, E-Geld-Instituten, Zahlungsinstituten und Postgirodiensten. Über sie laufen insgesamt mehr als 90 Prozent der Zahlungen für Online-Käufe in der EU.

Seit dem 1. Januar müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1. April müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.

Alle Informationen im CESOP werden den Mitgliedstaaten anschließend über Eurofisc, dem 2010 ins Leben gerufenen EU-Netzwerk aus Experten im Bereich der Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug, zur Verfügung gestellt. Für die Mitgliedstaaten wird es dadurch deutlich leichter werden, Daten zu analysieren und Online-Verkäufer auszumachen, die ihren Mehrwertsteuerverpflichtungen nicht nachkommen, einschließlich von Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind.

Eurofisc-Verbindungsbeamte sind zudem befugt, angemessene Maßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, wie etwa die Einleitung von Auskunftsverlangen, Prüfungen oder die Löschung von Mehrwertsteuernummern aus dem Register. Ähnliche Vorkehrungen bestehen bereits in einigen Mitgliedstaaten sowie anderen Ländern und haben bei der Bekämpfung von Betrug im elektronischen Handel deutliche Wirkung gezeigt. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 08.01.24
Newsletterlauf: 04.04.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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