
EU-Klimagesetz zeichnet neuen Weg bis 2040 vor
Verwirklichung des Deals für eine saubere Industrie auf dem Weg zum Klimaziel für 2040
EU-Vorschlag beruht auf einer eingehenden Folgenabschätzung sowie den Erkenntnissen des Weltklimarates und des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel
Die Europäische Kommission hat eine Änderung des EU-Klimagesetzes vorgeschlagen: Danach soll ein EU-Klimaziel für 2040 festgesetzt werden, nach dem die Netto-Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 90 Prozent zu senken sind, wie in den politischen Leitlinien der Kommission 2024 bis 2029 gefordert.
Dies soll Sicherheit für Investoren und Innovationen schaffen, die führende Rolle der Industrie erhöhen und die Energieversorgungssicherheit in Europa sichern. Die jüngste Eurobarometer-Umfrage habe gezeigt, dass die Bürger die Klimaschutzmaßnahmen der EU nachdrücklich unterstützen, sodass ein solides Mandat für die Fortsetzung der EU-Agenda für den Übergang zu sauberen Energien besteht.
Die EU sei auf einem guten Weg, das Ziel von 55 Prozent für 2030 zu erreichen. Der Vorschlag baue auf dem bestehenden rechtsverbindlichen Ziel der EU auf, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken, und sehe einen pragmatischeren und flexibleren Weg vor, um das Ziel im Hinblick auf eine dekarbonisierte europäische Wirtschaft bis 2050 zu verwirklichen.
Im Einklang mit dem EU-Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, dem Deal für eine saubere Industrie und dem Aktionsplan für erschwingliche Energie trage das vorgeschlagene Klimaziel für 2040 der derzeitigen wirtschaftlichen, sicherheitspolitischen und geopolitischen Lage in vollem Umfang Rechnung und biete Investoren und Unternehmen die Vorhersehbarkeit und Stabilität, die sie für die Energiewende in der EU benötigen. Durch die Weiterverfolgung ihrer Dekarbonisierungsziele werde sie Investitionen in Innovationen ankurbeln, mehr Arbeitsplätze und Wachstum schaffen, die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels erhöhen und energieunabhängiger werden.
Der Vorschlag beruht auf einer eingehenden Folgenabschätzung sowie den Erkenntnissen des Weltklimarates und des Europäischen Wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel. Die Annahme erfolgte nach einem umfassenden Austausch mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, Interessenträgern, der Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürger, der mit der im Februar 2024 herausgegebenen Empfehlung der Kommission zu diesem Ziel eingeleitet wurde.
Auf der Grundlage dieser Konsultationen wird in dem Vorschlag dargelegt, wie das Ziel für 2040 auf andere Weise erreicht werden kann, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ein zentrales Element sind Flexibilitätsregelungen, die die Kommission bei der Gestaltung der künftigen Rechtsinstrumente zur Erreichung dieses Klimaziels für 2040 erwägen wird. Dazu gehören eine begrenzte Rolle für hochwertige internationale Gutschriften ab 2036, die Nutzung der dauerhaften Entnahme in der EU im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und mehr Flexibilität über die verschiedenen Sektoren hinweg, um zu einer kosteneffizienten und sozial gerechten Verwirklichung der Ziele beizutragen. Konkret könnte dies einem Mitgliedstaat die Möglichkeit geben, den mit Schwierigkeiten konfrontierten Landnutzungssektor mit einer Übererfüllung bei der Verringerung der Emissionen aus Abfällen und dem Verkehr auszugleichen.
Der Vorschlag der Kommission hebt hervor, wie wichtig es ist, rasch geeignete Rahmenbedingungen für die Umsetzung des 90Prozent-Ziels zu schaffen und zu stärken. Dazu gehören eine wettbewerbsfähige europäische Industrie, ein gerechter Übergang, bei dem niemand zurückgelassen wird, und gleiche Wettbewerbsbedingungen mit internationalen Partnern.
Darüber hinaus gibt der Vorschlag einen klaren Rahmen für unsere Rechtsvorschriften in den Bereichen Klima und Energie im Zeitraum nach 2030 vor. Dabei werden nationale Besonderheiten berücksichtigt. Kosteneffizienz, Einfachheit und Effizienz werden zusammen mit der Gewährleistung der Technologieneutralität und eines für alle fairen und gerechten Übergangs als Leitprinzipien dienen.
Verwirklichung des Deals für eine saubere Industrie auf dem Weg zum Klimaziel für 2040
Zudem hat die Kommission eine Mitteilung über die Umsetzung der ersten Vorschläge für den Deal für eine saubere Industrie veröffentlicht, nur wenige Monate nachdem dieser vorgestellt wurde. Da der Kompass der EU zur Gewährleistung von Wettbewerbsfähigkeit und die Dekarbonisierung Hand in Hand gehen, ist seine Umsetzung für das Klimaziel für 2040 unverzichtbar. Die Mitteilung bietet einen Überblick über die erste Welle der durchgeführten Maßnahmen, die erzielten Fortschritte und die Maßnahmen, die noch folgen.
Eines der wichtigsten Ergebnisse ist der in der vergangenen Woche angenommene Rahmen für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie, mit dem Investitionen in die Energiewende weiter unterstützt werden sollen. Auch die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichssystems (CBAM) wurde vereinbart, durch die 90 Prozent der Einführer von der Regelung ausgenommen werden, sodass der Verwaltungsaufwand verringert und eine reibungslose Umsetzung sichergestellt wird. Diese Vereinfachung ist ein erster Schritt, bevor Ende des Jahres eine allgemeinere CBAM-Überprüfung durchgeführt wird, die von Legislativvorschlägen zur Stärkung des Mechanismus begleitet werden wird. Die Mitteilung umreißt die Ergebnisse der Analyse der Kommission dazu, wie das Problem der Verlagerung von CO2-Emissionen bei der Ausfuhr gelöst werden könnte.
Ergänzend zum Beihilferahmen und der Mitteilung hat die Kommission außerdem die Empfehlung zu Steueranreizen herausgegeben, die durch Maßnahmen wie beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften Anreize für Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie schaffen soll. Außerdem legte sie eine Empfehlung und Leitlinien zur Optimierung der Anwendung der neuen EU-Vorschriften für erneuerbare Energien vor, die auf den Ausbau erneuerbarer Energien und die Senkung der Energiekosten abzielen.
Zu den Maßnahmen, die zur Umsetzung des Deals für eine saubere Industrie beitragen werden, zählen Maßnahmen zur Förderung erschwinglicher Energie durch den Ausbau der Herstellung von Netzkomponenten und die Unterstützung von Strombezugsverträgen, das Pilotprojekt für die künftige Bank zur Dekarbonisierung der Industrie, der bevorstehende Aktionsplan für die chemische Industrie und die sektorspezifischen Dialoge mit Interessenträgern. In den Vorschlägen für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, die im Laufe dieses Monats erwartet werden, wird u. a. dargelegt, wie der künftige EU-Haushalt den Übergang zu sauberen Energien fördern soll.
Festlegung des EU-Klimaziels für 2040 zur Umsetzung internationaler Klimaschutzverpflichtungen
Mit dem vorgeschlagenen 90-Prozent-Ziel sendet die EU auch eine Botschaft an die Weltgemeinschaft: Sie wird den Kurs in Bezug auf den Klimawandel fortsetzen, das Übereinkommen von Paris umsetzen und weiterhin mit ihren Partnerländern zusammenarbeiten, um die weltweiten Emissionen zu verringern.
Im Vorfeld der VN-Klimakonferenz (COP30) im November in Belém (Brasilien) wird die Kommission nun mit dem Ratsvorsitz zusammenarbeiten, um die Mitteilung des national festgelegten Beitrags der EU abzuschließen.
Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission zur Festlegung des Klimaziels für 2040 wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Erörterung und Annahme nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt.
Ein künftiges vereinbartes EU-Klimaziel wird auch als Maßstab für den politischen Rahmen der EU für die Zeit nach 2030 dienen, der danach ausgearbeitet wird.
Hintergrund
Im Europäischen Klimagesetz, das im Juli 2021 in Kraft trat, hat sich die EU verpflichtet, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Um ihre vereinbarten Dekarbonisierungsziele zu erreichen, hat die EU seither ein Legislativpaket für 2030 mit dem Titel "Fit für 55" angenommen, dessen Umsetzung durch die EU-Mitgliedstaaten – von wesentlicher Bedeutung für die Erreichung des Ziels für 2040 – derzeit läuft. Wie die Bewertung der nationalen Energie- und Klimapläne durch die Kommission vom 28. Mai ergeben hat, nähert die EU sich gemeinsam dem Klimaziel einer Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent an.
Das Klimagesetz schreibt rechtlich ein Zwischenziel für 2040 vor, um das Tempo auf dem Weg zur Klimaneutralität beizubehalten – ein entsprechender Vorschlag musste innerhalb von sechs Monaten nach der ersten globalen Bestandsaufnahme des Übereinkommens von Paris im Dezember 2023 vorliegen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 14.07.25