Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb auf dem Markt für Urlaubsreisenvertrieb


Fusionskontrolle: Europäische Kommission verweist die Übernahme des Reisegeschäfts von CLG und Midlands durch Thomas Cook an britische Wettbewerbsbehörden
Die Kommission kam in ihrer vorläufigen Beurteilung zum Schluss, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf einem gesonderten Markt, der höchstens das Vereinigte Königreich umfasst, erheblich zu beeinträchtigen droht


(12.01.11) - Die Europäische Kommission hat auf Antrag der britischen Wettbewerbsbehörde OFT (Office of Fair Trading) die geplante Übernahme des Reisegeschäfts der Co-operative Group (CGL) und der Midlands Co-operative Society (Midlands) durch Thomas Cook nach der EU-Fusionskontrollverordnung an die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs verwiesen. CGL und Midlands sind ausschließlich im Vereinigten Königreich tätig.

Nach einer ersten Prüfung kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der vorgeschlagene Zusammenschluss auf dem Markt für den Vertrieb von Urlaubsreisen, insbesondere von Pauschalreisen, im Vereinigten Königreich wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwirft. Die Übernahme wird nun von den zuständigen britischen Wettbewerbsbehörden nach einzelstaatlichem Recht geprüft.

Thomas Cook ist europaweit als Veranstalter von Freizeitreisen tätig und vertreibt Reisedienstleistungen über das eigene Reisebüro-Netz. Thomas Cook und TUI Travel sind die beiden größten integrierten Tourismusunternehmen im Vereinigten Königreich.

Das Reisegeschäft von CGL und Midlands konzentriert sich auf den Einzelhandelsvertrieb von Urlaubsprodukten im Vereinigten Königreich. CGL verfügt über Reisebüros im ganzen Land, die Reisebüros von Midlands befinden sich hingegen vor allem in den Midlands.

Das OFT beantragte bei der Kommission die Verweisung des angemeldeten Zusammenschlusses an die zuständigen Behörden des Vereinigten Königreichs nach Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung. Es befürchtet, dass der Zusammenschluss den Wettbewerb auf dem Markt für den Einzelhandelsvertrieb von Urlaubsprodukten über Reisebüros im Vereinigten Königreich und in einer Reihe von betroffenen Regionen des Landes erheblich beeinträchtigen könnte.

Die Kommission kam in ihrer vorläufigen Beurteilung zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme den Wettbewerb auf einem gesonderten Markt, der höchstens das Vereinigte Königreich umfasst, erheblich zu beeinträchtigen droht. Zudem ist die Kommission der Auffassung, dass die britischen Wettbewerbsbehörden die Auswirkungen der Übernahme auf den nationalen Markt oder Teile dieses Markts sachnah beurteilen können.

Da CGL und Midlands nicht in anderen Mitgliedstaaten tätig sind, betreffen alle etwaigen Wettbewerbsprobleme allein das Vereinigte Königreich. Die Kommission hat daher beschlossen, den gesamten Fall an die britischen Wettbewerbsbehörden zu verweisen. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen