Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Emissionsarme Mobilität zu fördern


Neue und verbesserte Tests für Kraftfahrzeugemissionen seit dem 1. September 2017 Pflicht
Stickoxid- und Partikelemissionen, eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung, werden unter Realbedingungen im Straßenverkehr (RDE-Test) zuverlässiger gemessen



Seit dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb ("Real Driving Emissions", RDE)), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – "World Harmonised Light Vehicle Test Procedure", WLTP).

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte dazu: "Die neuen Emissionsprüfungen sind ein Meilenstein in unserer Arbeit für sauberere und nachhaltigere Kraftfahrzeuge in den kommenden Jahren. Aber es bleibt noch viel zu tun.

Der Abgasskandal hat gezeigt, dass wir bei der Fahrzeugprüfung mehr Unabhängigkeit brauchen, aber auch eine strengere Marktüberwachung. Und die Kommission muss die Möglichkeit haben, bei Fehlverhalten zu intervenieren. Im Januar 2016 legte die Kommission einen Vorschlag vor, mit dem genau das erreicht werden sollte. Seitdem liegt er auf dem Tisch, und das Europäische Parlament und der Rat sollten ihn sobald wie möglich verabschieden. Wir müssen entschlossen unsere EU-weiten Anstrengungen fortsetzen, um die emissionsarme Mobilität zu fördern."

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, fügte hinzu: "Angesichts der Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt ist der rasche Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in unser aller Interesse. Außerdem ist ein solcher Umstieg von wesentlicher Bedeutung für die Automobilindustrie, wenn sie international wettbewerbsfähig bleiben will. Einstweilen sind Dieselfahrzeuge aber Teil unseres täglichen Lebens, und wir müssen das Vertrauen in diese Technologie wiederherstellen. Daher benötigen wir unbedingt neue, verlässlichere Prüfungen für Neuwagen. Und was die bereits zugelassenen Fahrzeuge betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten ihre Arbeit machen, die Gesetze durchsetzen und gemeinsam mit allen Interessenträgern zusätzliche Schritte unternehmen, um die Emissionen der bestehenden Fahrzeugflotte zu verringern."

Die neuen Emissionstests werden zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen. Die Tests bedeuten einen von mehreren wichtigen Schritten bei der Arbeit der Kommission für eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie:

>> Robustere und genauere Abgastests: Stickoxid- und Partikelemissionen, eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung, werden unter Realbedingungen im Straßenverkehr (RDE-Test) zuverlässiger gemessen. Mit dem Test wird ein neues, realistischeres Testverfahren im Labor (WLTP) für alle Emissionen, darunter Stickoxide, sonstige Luftschadstoffe und auch CO2, sowie für den Kraftstoffverbrauch ergänzt. Beide Tests werden ab September 2017 Pflicht für alle neuen Fahrzeugtypen und für alle zwischen 2018 und 2019 zugelassenen neuen Fahrzeuge schrittweise eingeführt.

>> Komplette Überarbeitung des Typgenehmigungssystems: Sobald der Verordnungsvorschlag der Kommission vom Januar 2016 verabschiedet ist, wird eine höhere Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung gewährleistet, aber auch eine stärkere Überwachung der bereits zugelassenen Fahrzeuge, ferner wird mit der Verordnung eine Kontrolle durch die EU eingeführt.

>> Luftqualitätsnormen: Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe einhalten, auch für Stickstoffdioxid (NO2), und Luftqualitätspläne für die Gebiete oder Ballungsräume erarbeiten, in denen diese Grenzwerte überschritten werden.

>> Emissionsarme Mobilität: Mit der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität soll die Effizienz des Verkehrssystems gesteigert werden, außerdem sollen die Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die Entwicklung hin zu emissionsfreien Fahrzeugen vorangetrieben werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Reihe von Optionen im Bereich emissionsarmer alternativer Energieträger für Personenkraftwagen und Busse sowie auf der Elektrifizierung des Schienenverkehrs und Biokraftstoffen für Flugzeuge, Lastkraftwagen und Busse. Die Kommission plant ferner die Verabschiedung eines Aktionsplans für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis November 2017, um eine möglichst breite Verwendung alternativer Kraftstoffe in Europa zu fördern.

Parallel dazu verfolgt die Kommission aufmerksam die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bezüglich bereits zugelassener umweltschädlicher Fahrzeuge.

Nach den Enthüllungen im September 2015, dass die Volkswagen-Gruppe eine Abschalt-Software verwendete, um die Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, forderte die Kommission alle Mitgliedstaaten als die für die Marktaufsicht und die Durchsetzung der Typgenehmigungsvorschriften zuständigen Akteure auf, die erforderlichen Untersuchungen der tatsächlichen Emissionen der Fahrzeuge auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission unterstützte die Arbeiten, indem sie ein gemeinsames Prüfverfahren entwickelt hat, das nach Abschalteinrichtungen sucht, welche die Ergebnisse von Laborprüfungen verfälschen, und die Kohärenz der Ergebnisse dieser nationalen Untersuchungen sicherstellt.

Ferner hat sie Leitlinien veröffentlicht, die den Behörden der Mitgliedstaaten helfen festzustellen, ob Automobilhersteller Abschalteinrichtungen oder andere Strategien einsetzen, die außerhalb des Testzyklus zu höheren Fahrzeugemissionen führen, sowie zu analysieren, ob sie technisch gerechtfertigt sind.

Die Kommission hat im Dezember 2016 und im Mai 2017 gegen acht Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und kontrolliert nach wie vor, ob das EU-Recht auf diesem Gebiet korrekt durchgesetzt wird.

Außerdem wird die Kommission sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden, und sie wird ihre Arbeit für einen fairen Umgang mit den Verbrauchern fortsetzen.

Schließlich bemüht sie sich nach wie vor um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften mithilfe von Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Mitgliedstaaten, die die NO2-Grenzwerte nicht einhalten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 09.10.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen