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Sozialschutz für Beschäftigte & Selbstständigkeit


Fortschritte bei der Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte: Kommission setzt sich für Sozialschutz für alle ein
Im Jahr 2016 waren knapp unter 40 Prozent der Erwerbstätigen in der EU in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder selbstständig tätig



Die Europäische Kommission die zweite Runde der Gespräche mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf EU-Ebene über die Frage eingeleitet, wie der Zugang zum Sozialschutz für alle Beschäftigten und Selbstständigen gewährleistet werden kann. Nur wenige Tage nach ihrer Proklamierung durch das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission auf dem Sozialgipfel in Göteborg ist dies ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung der europäischen Säule sozialer Rechte.

Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiger Vizepräsident der Kommission, sagte: "Die neue Arbeitswelt bietet neue Chancen. Die Menschen sollten in der Lage sein, diese Chancen zu nutzen und sich darauf verlassen können, dass sie abgesichert sind – unabhängig davon, welche Art von Erwerbstätigkeit sie ausüben. Dieser Gedanke liegt der Säule sozialer Rechte zugrunde. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Sozialschutzsysteme nachhaltig, angemessen und fair sind. Wir hören jetzt die Sozialpartner zu der Frage an, wie allen die Möglichkeit geboten werden kann, Beiträge zu leisten und Ansprüche zu erwerben."

Marianne Thyssen, Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, fügte hinzu: "Diese Kommission steht zu ihrem Versprechen, Europa sozialer zu machen. Heute fügen wir der europäischen Säule sozialer Rechte einen weiteren konkreten Baustein hinzu. In der neuen Arbeitswelt müssten alle Erwerbstätigen Zugang zum Sozialschutz haben, ob sie nun mit Standard- oder neuartigen Verträgen beschäftigt oder selbstständig sind. Ich möchte dafür sorgen, dass alle arbeitenden Menschen auf der Grundlage ihrer Beiträge einem Sozialschutzsystem angeschlossen sind. Dies ist unerlässlich, wenn wir unsere Sozialschutzsysteme unter Wahrung der Generationengerechtigkeit angemessen und nachhaltig gestalten wollen."

Im Jahr 2016 waren knapp unter 40 Prozent der Erwerbstätigen in der EU in atypischen Beschäftigungsverhältnissen oder selbstständig tätig. Schätzungen zufolge läuft die Hälfte von ihnen Gefahr, keinen hinreichenden Zugang zum Sozialschutz zu haben. Auf dem sich wandelnden Arbeitsmarkt von heute sind neue Beschäftigungsformen entstanden und kommt zu häufigeren Wechseln von Arbeitsplatz und Beschäftigungsstatus. Auf dem Arbeitsmarkt steigt der Anteil der atypisch Beschäftigten und der Selbstständigen, vor allem bei den jungen Menschen.

Im Einklang mit den einschlägigen Grundsätzen der europäischen Säule sozialer Rechte will die Kommission auf der Grundlage von Beiträgen allen Menschen Zugang zum Sozialschutz verschaffen. Wegen ihres Beschäftigungsstatus haben etwa atypisch Beschäftigte oder Selbstständige bislang keinen hinreichenden Zugang zum Sozialschutz und sind deshalb größerer wirtschaftlicher Unsicherheit ausgesetzt und weniger gegen soziale Risiken abgesichert. Die Bewältigung dieser Herausforderung dient der Verwirklichung des Ziels der sozialen Säule, nämlich unsere Sozialmodelle zukunftssicher zu gestalten und für Generationengerechtigkeit zu sorgen, um die Arbeitswelt der Zukunft bestmöglich zu gestalten.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert die Kommission im Einklang mit dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und ihrem Engagement für den sozialen Dialog die Sozialpartner zur Stellungnahme auf, indem sie die zweite Stufe der Anhörung der Sozialpartner einleitet. Die Sozialpartner haben nun sieben Wochen Zeit, um der Kommission mitzuteilen, ob sie zu Verhandlungen bereit sind. Gleichzeitig läuft eine breiter angelegte öffentliche Konsultation, in der sich alle betroffenen Interessenträger wie staatliche Behörden, Unternehmen, Selbstständige, Beschäftigte von Plattformen und die Zivilgesellschaft äußern können.

Die Kommission beabsichtigt, auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Konsultationen in der ersten Hälfte des kommenden Jahres einen Vorschlag vorzulegen.

Hintergrund
Die Kommission hat die europäische Säule sozialer Rechte präsentiert, nämlich als Empfehlung der Kommission mit Wirkung ab dem 26. April 2017 sowie als Vorschlag für eine gemeinsame Proklamation des Parlaments, des Rates und der Kommission. Der Text der Proklamation wurde am 17. November 2017 von allen Beteiligten auf dem Sozialgipfel für faire Arbeitsplätze und Wachstum in Göteborg (Schweden) unterzeichnet, nachdem er vom Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert worden war.

Die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte stellt eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten auf allen Ebenen dar. Seit Beginn ihrer Amtszeit hat die Kommission mehrere Legislativvorschläge zur Umsetzung der Säule auf EU-Ebene vorgelegt, darunter vor kurzem einen Vorschlag zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben berufstätiger Eltern und pflegender Angehöriger. Die Kommission hat außerdem zwei Anhörungen der Sozialpartner eingeleitet; bei der ersten geht es um die Modernisierung des Arbeitsvertragsrechts und in der zweiten um den Sozialschutz für alle. Vom 26. April bis zum 23. Juni 2017 hatten die Sozialpartner Gelegenheit, sich zu beiden Themen zu äußern. Eine zweite Stufe der Anhörung zur Aktualisierung der Vorschriften für Arbeitsverträge hat in der Zeit vom 21. September 2017 bis zum 3. November 2017 stattgefunden.

Heute beginnt die zweite Stufe der Anhörung zum Zugang zum Sozialschutz. Sie basiert auf dem Ergebnis der Diskussionen, die in der ersten Stufe geführt wurden. Gleichzeitig leitet die Kommission eine öffentliche Konsultation ein und wird Anhörungen mit maßgeblichen Interessenträgern wie Vertretern der Selbstständigen, der Zivilgesellschaft und der Anbieter im Bereich Sozialschutz organisieren.

Die Juncker-Kommission hat ein soziales Europa ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt, was sich auch in ihren politischen Leitlinien vom Juli 2014 niedergeschlagen hat. Im September 2015 sagte Präsident Juncker in seiner ersten Rede zur Lage der Union: "Wir müssen die Arbeiten an einem fairen und wahrhaft europäischen Arbeitsmarkt vorantreiben. ... In diesem Zusammenhang möchte ich eine europäische Säule sozialer Rechte entwickeln, die die sich verändernden Realitäten in den europäischen Gesellschaften und in der Arbeitswelt widerspiegelt."

In seiner jüngsten Rede zur Lage der Union vom 13. September 2017 bekräftigte der Präsident, dass die Kommission entschlossen ist, die Säule als wesentliches Mittel zur Schaffung eines vertieften, faireren und sozialeren Binnenmarkts voranzubringen: "Wenn wir der sozialen Fragmentierung und dem Sozialdumping in Europa ein Ende setzen wollen, sollten die Mitgliedstaaten sich so schnell wie möglich, und spätestens beim Göteborg-Gipfel im November, auf die europäische Säule sozialer Rechte einigen. Nationale Sozialsysteme werden noch lange unterschiedlich und eigenständig bleiben. Doch wir sollten uns zumindest auf eine Europäische Union der Sozialstandards verständigen, in der es einen Konsens darüber gibt, was in unserem Binnenmarkt sozial fair und was in unserem Binnenmarkt sozial unfair ist.Damit Europa gelingt, darf es den Arbeitnehmern nicht die kalte Schulter zeigen."
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 14.12.17



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