Elektronische Identifikationsmittel nutzen
Elektronischer Identitätsnachweis: Deutschland schließt als erstes EU-Staat Notifizierung ab
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen
EU-weit digital ein Gewerbe anmelden, die Steuern erklären, sich immatrikulieren oder das Auto anmelden: Deutschland hat als erster EU-Mitgliedstaat die Notifizierung des elektronischen Identitätsnachweises (eID) abgeschlossen. Damit sind alle EU-Mitgliedstaaten ab September 2018 verpflichtet, ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.
Die EU-Kommission begrüßte die Notifizierung und fordert, dass auch alle anderen EU-Mitgliedstaaten elektronische Identifikationsmittel nutzen. Im digitalen Binnenmarkt ist die Notifizierung erforderlich, damit nationale eIDs in allen Mitgliedstaaten anerkannt und genutzt werden können. Die Mitgliedstaaten können zwar frei entscheiden können, ob sie ihre eIDs notifizieren. Aber sie müssen alle eIDs anderer Mitgliedstaaten anerkennen, die bereits notifiziert wurden.
Sobald eIDAS voll funktionsfähig ist, werden EU-Bürger und Unternehmen die Wahl haben, die eID für den Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen. Auch die private Wirtschaft kann mit den Regeln der eIDAS-Verordnung eID-Systeme grenzüberschreitend einsetzen.
Mit der eIDAS-Verordnung sollen die Identifizierungssysteme interoperabel und somit die Identifizierung für grenzüberschreitende Verwaltungsdienstleistungen EU-weit erheblich vereinfacht werden. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 24.10.17
Home & Newsletterlauf: 20.11.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Mehr erneuerbare Energien, weniger Emissionen
Mit der Annahme von zwei delegierten Rechtsakten im Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die Kommission heute detaillierte Vorschriften vorgeschlagen, mit denen definiert werden soll, was in der EU als erneuerbarer Wasserstoff gilt. Diese Rechtsakte sind Teil eines breit angelegten EU-Rechtsrahmens für Wasserstoff, der Energieinfrastrukturinvestitionen und Vorschriften zu staatlichen Beihilfen sowie legislative Vorgaben für erneuerbaren Wasserstoff in Industrie und Verkehr umfasst.
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Bereitstellung digitaler Identifizierungsdienste
Die Europäische Kommission hat die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Deutsche Telekom AG, die Orange SA, die Telefónica S.A. und die Vodafone Group plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Transaktion keine Wettbewerbsbedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aufwirft.
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Auf einem Markt mit großer Markentreue
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von MBCC durch Sika nach der EU-Fusionskontrollverordnung geprüft und genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass das weltweite MBCC-Geschäft mit chemischen Zusatzmitteln veräußert wird. Sika und MBCC sind im Bereich der Entwicklung und Lieferung chemischer Zusatzmittel und Baustoffe wichtige Innovatoren und gehören zur Weltmarktspitze.
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Terroristen missbrauchen das Internet
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Aufforderungsschreiben an 22 Mitgliedstaaten zu senden, weil diese bestimmte Verpflichtungen aus der Verordnung zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte nicht erfüllt haben. So haben es Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden beispielsweise versäumt, die für Entfernungsanordnungen zuständige(n) Behörde(n) zu benennen und der Kommission zu melden, eine öffentliche Kontaktstelle anzugeben und Vorschriften und Maßnahmen dafür festzulegen, wie die Nichterfüllung rechtlicher Verpflichtungen sanktioniert werden soll.
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Geoblocking-Verordnung einhalten
Um ihr Praktiken weiter an das EU-Recht anzupassen, hat sich Google verpflichtet, Änderungen bei mehreren ihrer Produkte und Dienstleistungen vorzunehmen - vor allem in Bezug auf mangelnde Transparenz und klare Informationen für die Verbraucher. Nach einem Dialog, der 2021 mit dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) aufgenommen wurde und von der Europäischen Kommission koordiniert sowie von der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte und der belgischen Generaldirektion Wirtschaftsinspektion geleitet wurde, hat sich Google bereit erklärt, die von den Behörden angesprochenen Punkte zu ändern, insbesondere bei Google Store, Google Play Store, Google Hotels und Google Flights, um die Einhaltung der EU-Verbrauchervorschriften sicherzustellen.