Schutz personenbezogener Daten
Datenschutz keine Verhandlungsmasse bei EU-Handelsabkommen
"Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus", die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht
Die EU-Kommission hat ihren Standpunkt zum Schutz von personenbezogenen Daten auf internationaler Ebene bekräftigt. In ihren vorgelegten horizontalen Bestimmungen betonte die Kommission, dass Datenschutz – ein Grundrecht der EU - kein Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen von EU-Handelsabkommen sein kann. Die Dialoge zum Datenschutz und die Handelsverhandlungen mit Drittländern können einander ergänzen, müssen aber getrennte Wege gehen - wie derzeit mit Japan und Südkorea.
Mit beiden Ländern führt die Kommission Gespräche zur "Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus", die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht.
Die Ausarbeitung der horizontalen Bestimmungen wurde vom Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans geleitet. Der Textentwurf würde es der EU ermöglichen, gegen protektionistische Praktiken in Drittländern vorzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass solche Handelsabkommen nicht dazu benutzt werden können, die strengen EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frage zu stellen. Die Kommission unterrichtet nun die anderen europäischen Institutionen sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden gemäß Artikel 29 über ihren Standpunkt gemäß den üblichen Verfahren.
Wie die Kommission bereits in ihrer Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt unterstrich, setzt sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards ein. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 20.03.18
Meldungen: Europäische Kommission
-
Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
-
Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
-
Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
-
Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
-
Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.