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Schutz personenbezogener Daten


Datenschutz keine Verhandlungsmasse bei EU-Handelsabkommen
"Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus", die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht



Die EU-Kommission hat ihren Standpunkt zum Schutz von personenbezogenen Daten auf internationaler Ebene bekräftigt. In ihren vorgelegten horizontalen Bestimmungen betonte die Kommission, dass Datenschutz – ein Grundrecht der EU - kein Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen von EU-Handelsabkommen sein kann. Die Dialoge zum Datenschutz und die Handelsverhandlungen mit Drittländern können einander ergänzen, müssen aber getrennte Wege gehen - wie derzeit mit Japan und Südkorea.

Mit beiden Ländern führt die Kommission Gespräche zur "Feststellung eines angemessenen Datenschutzniveaus", die den freien Fluss personenbezogener Daten in Länder mit gleichwertigen Datenschutzvorschriften wie die EU ermöglicht.

Die Ausarbeitung der horizontalen Bestimmungen wurde vom Ersten Kommissionsvizepräsidenten Frans Timmermans geleitet. Der Textentwurf würde es der EU ermöglichen, gegen protektionistische Praktiken in Drittländern vorzugehen und gleichzeitig sicherzustellen, dass solche Handelsabkommen nicht dazu benutzt werden können, die strengen EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten in Frage zu stellen. Die Kommission unterrichtet nun die anderen europäischen Institutionen sowie den Europäischen Datenschutzbeauftragten und die Arbeitsgruppe der Datenschutzbehörden gemäß Artikel 29 über ihren Standpunkt gemäß den üblichen Verfahren.

Wie die Kommission bereits in ihrer Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt unterstrich, setzt sie sich weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Entwicklung hoher internationaler Datenschutzstandards ein. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 20.03.18



Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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