Handelspolitische Schutzinstrumente
Antidumping: Kommission belegt Gusseisenprodukte aus China mit Strafzöllen
Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent
Die EU-Kommission hat endgültige Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China verhängt. Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent. Gusseisen wird vor allem bei Gitterrosten und Kanaldeckeln verwendet. Der Markt für Gusseisen in der EU beträgt ungefähr 700 Mio. Euro. Die EU-Kommission hatte das Untersuchungsverfahren im Dezember 2016 auf Beschwerde von sieben Herstellern aus der EU eingeleitet.
Die in dem Zusammenhang eingeleitete Untersuchung gegen indische Hersteller hat dagegen keine Beweise ergeben. Insgesamt hat die EU 53 Strafmaßnahmen bei Stahl- und Eisenprodukten eingeleitet. Davon richten sich 72 Verfahren gegen Produkte aus China.
Die EU-Kommission hatte im November 2017 die Entscheidung des Globalen Forums gegen Stahl-Überkapazitäten begrüßt, weit reichende politische Lösungen für das Problem weltweiter Überkapazitäten im Stahlsektor in den Jahren 2018 und 2019 umzusetzen. Zudem hatte die Kommission 2016 eine neue Methode zur Berechnung von Dumping vorgestellt, um künftig effektiver gegen Marktverzerrungen vorgehen zu können.
Ziel ist es, der EU handelspolitische Schutzinstrumente an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, mit den aktuellen Gegebenheiten – insbesondere Überkapazitäten – im internationalen Handelsumfeld umzugehen und gleichzeitig in vollem Umfang ihren internationalen Verpflichtungen innerhalb des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation (WTO) nachzukommen. Der Vorschlag, der Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vorsieht, war zuvor Gegenstand einer breiten öffentlichen Konsultation und wird durch eine Folgenabschätzung ergänzt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 20.03.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.