Handelspolitische Schutzinstrumente
Antidumping: Kommission belegt Gusseisenprodukte aus China mit Strafzöllen
Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent
Die EU-Kommission hat endgültige Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China verhängt. Die Bandbreite der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1 Prozent. Gusseisen wird vor allem bei Gitterrosten und Kanaldeckeln verwendet. Der Markt für Gusseisen in der EU beträgt ungefähr 700 Mio. Euro. Die EU-Kommission hatte das Untersuchungsverfahren im Dezember 2016 auf Beschwerde von sieben Herstellern aus der EU eingeleitet.
Die in dem Zusammenhang eingeleitete Untersuchung gegen indische Hersteller hat dagegen keine Beweise ergeben. Insgesamt hat die EU 53 Strafmaßnahmen bei Stahl- und Eisenprodukten eingeleitet. Davon richten sich 72 Verfahren gegen Produkte aus China.
Die EU-Kommission hatte im November 2017 die Entscheidung des Globalen Forums gegen Stahl-Überkapazitäten begrüßt, weit reichende politische Lösungen für das Problem weltweiter Überkapazitäten im Stahlsektor in den Jahren 2018 und 2019 umzusetzen. Zudem hatte die Kommission 2016 eine neue Methode zur Berechnung von Dumping vorgestellt, um künftig effektiver gegen Marktverzerrungen vorgehen zu können.
Ziel ist es, der EU handelspolitische Schutzinstrumente an die Hand zu geben, die es ihr ermöglichen, mit den aktuellen Gegebenheiten – insbesondere Überkapazitäten – im internationalen Handelsumfeld umzugehen und gleichzeitig in vollem Umfang ihren internationalen Verpflichtungen innerhalb des Rechtsrahmens der Welthandelsorganisation (WTO) nachzukommen. Der Vorschlag, der Änderungen der EU-Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vorsieht, war zuvor Gegenstand einer breiten öffentlichen Konsultation und wird durch eine Folgenabschätzung ergänzt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 31.01.18
Home & Newsletterlauf: 20.03.18
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Marktrisiko-Vorschriften von Basel III
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CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren
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Grundlage für ein solches Regelwerk
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.
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