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Register delegierter Rechtsakte


Lobbyregister und delegierte Rechtsakte: Mehr Durchblick bei EU-Entscheidungen
Das neue interinstitutionelle Register der delegierten Rechtsakte bietet einen umfassenden Überblick über die einzelnen Phasen dieses Prozesses



Ein neues Online-Register macht es ab sofort leichter, EU-Beschlüsse in Form von delegierten Rechtsakten zu finden und nachzuverfolgen. Delegierte Rechtsakte dienen der Ergänzung oder Änderung von EU-Rechtsvorschriften und sehen oft technisch aus, sind aber oft politisch sensibel. Außerdem einigten sich Parlament, Rat und Kommission darauf, im neuen Jahr die Verhandlungen über ein verbindliches Transparenzregister für Interessenvertreter bei allen drei EU-Organen zu beginnen.

Die Europäische Kommission ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. Nun wird mit Europäischem Parlament und Rat darüber verhandelt, das Register für alle Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung in Brüssel nehmen wollen, verbindlich vorzuschreiben.

Das neue interinstitutionelle Register der delegierten Rechtsakte bietet einen umfassenden Überblick über die einzelnen Phasen dieses Prozesses. Es ermöglicht den Nutzern, die Entwicklung delegierter Rechtsakte von der Planung durch die Europäische Kommission bis zu ihrer endgültigen Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu suchen und nachzuverfolgen. Das Register zeigt auch die einzelnen Schritte des Europäischen Parlaments und des Rates sowie die Arbeit der Sachverständigengruppen der Kommission, die an der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte mitwirken. Entscheidungsprozesse der EU werden transparenter, da alle delegierten Rechtsakte mit allen relevanten Informationen in einem einzigen Register erfasst werden und so leicht zu finden sind. Die Nutzer können sich abonnieren und werden dann über die Entwicklung bestimmter delegierter Rechtsakte, für die sie sich interessieren, benachrichtigt.

Delegierte Rechtsakte dienen der Ergänzung oder Änderung von EU-Rechtsvorschriften. Sie sind am häufigsten in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft, Umwelt und öffentliche Gesundheit, Binnenmarkt und Handel zu finden. Es handelt sich dabei um eine Form des Sekundärrechts, beispielsweise um technische Anforderungen in den Rechtsvorschriften auf den neuesten Stand zu bringen. Das Europäische Parlament und der Rat ermächtigen die Kommission, Entwürfe delegierter Rechtsakte auszuarbeiten, die ihnen anschließend vorgelegt werden. Parlament und Rat können solche Entwürfe ablehnen.

Dazu Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission, sagte: "Wir setzen im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger einen weiteren Teil der Kommissionsagenda für bessere Rechtsetzung um und kommen damit unserer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Parlament und dem Rat nach. Mit dem neuen Online-Register machen wir die EU transparenter und geben Einblick in den Entstehungsprozess technischer Vorschriften, die der Umsetzung unserer Politik dienen."

Der Präsident des Europäischen Parlaments Antonio Tajani erklärte: "Mit dem Register können die Bürger den Entscheidungsprozess für delegierte Rechtsakte, die oft technisch aussehen, jedoch auch politisch sensibel sein können, nachverfolgen. Das ist die Antwort auf die seit langem bestehende Forderung des Parlaments, den Bürgern die Entscheidungsprozesse der EU näher zu bringen und so das EU-Recht transparenter zu machen."

Im Namen des estnischen Ratsvorsitzes der Europäischen Union erklärte der stellvertretende Minister für EU-Angelegenheiten, Matti Maasikas: "Der EU-Entscheidungsprozess muss für den Bürger zugänglicher werden. Ich freue mich, dass sich jeder mit dem Register leicht Einblick in das Zustandekommen delegierter Rechtsakte verschaffen kann. Das steht im Einklang mit unserem Ziel, die Arbeit der EU-Organe transparenter zu machen."

Hintergrund
Am 15. März 2016 vereinbarten die drei EU-Organe die Interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission, der in der Agenda für bessere Rechtsetzung von Mai 2015 enthalten war. Diese Interinstitutionelle Vereinbarung hat Änderungen über den gesamten Politikzyklus festgelegt - von Konsultationen und Folgenabschätzungen zur Annahme, Umsetzung und Evaluierung von EU-Rechtsvorschriften. Im Rahmen dieser Interinstitutionellen Vereinbarung haben die drei Organe vereinbart, bis spätestens Ende 2017 ein gemeinsames Register delegierter Rechtsakte einzurichten, das gut strukturierte und nutzerfreundliche Informationen bietet, um die Transparenz zu erhöhen, die Planung zu erleichtern und die Nachverfolgbarkeit aller Phasen im Lebenszyklus eines delegierten Rechtsakts zu ermöglichen. Mit dem Start des Registers wird dieser Vereinbarung nachgekommen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 01.02.18


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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