Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Vorschriften zu Pestiziden


Bürgerinitiative gegen Glyphosat: Europäische Kommission kündigt mehr Transparenz bei wissenschaftlichen Bewertungen an
Nach einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung aller verfügbaren Daten über Glyphosat mit dem Ergebnis, dass es keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen bei Menschen gibt



In Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative "Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden" hat die Europäische Kommission für das kommende Frühjahr einen Vorschlag für einen Rechtsakt angekündigt, mit dem die Transparenz und die Qualität der Studien bei der wissenschaftlichen Wirkstoffbewertung verbessert werden sollen. Das Verfahren für die Zulassung, die Beschränkung oder das Verbot von Pestiziden soll künftig transparenter gestaltet werden.

In ihrer Mitteilung geht die Kommission auf die Bürgerinitiative ein und erläutert die EU-Vorschriften zu Pestiziden.

Für Frühjahr 2018 wird zudem der Vorschlag für einen Rechtsakt angekündigt, mit dem Transparenz, Qualität und Unabhängigkeit der wissenschaftlichen Wirkstoffbewertungen verbessert werden, beispielsweise durch den öffentlichen Zugang zu Rohdaten und es werden weitere Änderungen von Rechtsvorschriften angekündigt, um die Regeln für die Durchführung relevanter Studien zu verbessern, beispielsweise durch die Beteiligung von Behörden bei der Entscheidung, welche Studien in einem spezifischen Fall durchzuführen sind.

Zulassung des Herbizids Glyphosat wird um fünf Jahre verlängert
Nach einer gründlichen wissenschaftlichen Bewertung aller verfügbaren Daten über Glyphosat mit dem Ergebnis, dass es keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und Krebserkrankungen bei Menschen gibt, und einer positiven Abstimmung der Vertreter der Mitgliedstaaten am 27. November 2017 hat die Kommission außerdem heute eine Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat für fünf Jahre verabschiedet.

In der Sitzung des Berufungsausschusses vom 27. November 2017 stimmte eine Mehrheit der Mitgliedstaaten für den Vorschlag zur Erneuerung: 18 Mitgliedstaaten (65,71 Prozent der EU-Bevölkerung) stimmten für den Vorschlag, fünf dagegen und ein Mitgliedstaat enthielt sich.

Gewöhnlich schlägt die Kommission 15 Jahre für die Verlängerung von Genehmigungen vor, wenn alle Bedingungen erfüllt sind, aber Glyphosat ist kein Routinefall. Die Frage wurde von der Kommission mehrfach diskutiert; sie hat in den letzten Monaten auf einen Beschluss hingearbeitet, der die Unterstützung möglichst vieler Mitgliedstaaten findet und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und der Umwelt sicherstellt, wie dies im EU-Recht verankert ist. Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung, fünf Jahre vorzuschlagen, auch den jüngsten, nicht verbindlichen Entschließungen des Europäischen Parlaments Rechnung getragen.

Dazu Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Kommission: "Es ist großartig, dass über eine Million EU-Bürgerinnen und -Bürger sich Zeit nehmen und sich direkt in dieses wichtige Thema einbringen. Die Kommission hat zugehört und wird jetzt handeln. Es muss deutlicher werden, wie Entscheidungen in diesem Bereich zustande kommen. Nächstes Frühjahr wird die Kommission auch für Trinkwasser Vorschläge machen, wie wir es als Antwort auf eine andere erfolgreiche Initiative versprochen haben. Ich bin auf jeden Fall sehr dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben, sich auf diese Weise zu engagieren, und ich dränge das Parlament und den Rat, unsere Vorschläge schnell durchzubringen, damit Europäische Bürgerinitiativen einfacher zu einem Erfolg führen."

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, merkte dazu an: "Seit Beginn meiner Amtszeit trete ich nachdrücklich für mehr Transparenz in der Beschlussfassung und beim Zugang zu den für die Genehmigung von Wirkstoffen verwendeten wissenschaftlichen Studien ein. Bis zum Frühjahr 2018 werde ich einen Vorschlag in der Sache vorlegen. Es ist aber genauso wichtig, dass die Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeit wahrnehmen, wenn es um die Zulassung von Pestiziden für ihren Markt geht. Sie müssen auch dafür sorgen, dass Pestizide nachhaltig und entsprechend der Anweisungen auf dem Etikett verwendet werden. Transparenz, Unabhängigkeit und ein nachhaltiger Pestizideinsatz sind unsere Ziele. Sie bilden die Grundlage unserer Arbeit, weshalb ich dort gezielt ansetze."

Die Antwort der Kommission auf die drei Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative finden Sie hier.

Nächste Schritte

>> Ausarbeitung eines Legislativvorschlags: Im Januar 2018 wird ein Bericht über die Eignungsprüfung des allgemeinen Lebensmittelrechts, in dem eine Bestandsaufnahme der geltenden Rechtsvorschriften vorgenommen wird. Für die Ausarbeitung des im Frühjahr 2018 vorzulegenden Vorschlags wird auch eine öffentliche Konsultation durchgeführt.

>> Nachhaltigere Verwendung von Pestiziden: Auf der Grundlage eines im vergangenen Oktober veröffentlichten Berichts wird die Kommission bei den Mitgliedstaaten die Fortschritte prüfen.

Hintergrund
Das Verfahren für die Erneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat hat großes Interesse und eine breitere Debatte über die Zulassung und Verwendung von Pestiziden in der EU ausgelöst. Am 27. November 2017 stimmten die Mitgliedstaaten für den Vorschlag der Kommission, die Genehmigung um 5 Jahre zu verlängern.

Auf Wunsch von Präsident Juncker wurde die Frage mehrmals im Kollegium der Kommissionsmitglieder diskutiert. Die Kommission hat auf einen Beschluss hingearbeitet, der die Unterstützung möglichst vieler Mitgliedstaaten findet und gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und der Umwelt sicherstellt, wie dies im EU-Recht verankert ist. Vorausgegangen war ein umfassender und transparenter wissenschaftlicher Prozess, in dessen Verlauf mehr als 6000 Seiten wissenschaftlicher Bewertungen veröffentlicht wurden.

Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hat Präsident Juncker angekündigt, dass Regieren durch Enthaltung für ihn nicht infrage komme, und er schlug vor, die Regeln für das sogenannte Ausschussverfahren zu ändern, um die Standpunkte der einzelnen Mitgliedstaaten sichtbarer zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber mehr Rechenschaft über die Beschlussfassung abzulegen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 03.01.18
Home & Newsletterlauf: 01.02.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen