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Compliance in der Landwirtschaft


Lebensmittelsicherheit:
Europäische Kommission begrüßt Ankündigung der USA, ihre Rechtsvorschriften mit den internationalen Standards für BSE in Einklang zu bringen
Die Wiederzulassung zum US-Markt stelle einen willkommenen – wenn auch späten – Schritt zur Abschaffung des ungerechtfertigten Verbots und zur Wiederherstellung normaler Handelsbedingungen dar

(03.13.13) - Die Europäische Kommission begrüßt die Ankündigung des US-Landwirtschaftsministeriums, die eigenen Rechtsvorschriften mit den internationalen Standards für BSE in Einklang zu bringen. Das bedeutet, dass Rindfleisch und andere Rindererzeugnisse aus der EU wieder in die USA exportiert werden dürfen. Der US-Markt war seit Januar 1998 abgeschottet, als die Einfuhr von EU-Rindfleisch in die USA wegen BSE verboten wurde. Die Wiederzulassung zum US-Markt stelle einen willkommenen – wenn auch späten – Schritt zur Abschaffung des ungerechtfertigten Verbots und zur Wiederherstellung normaler Handelsbedingungen dar.

Diese Maßnahme wird demnächst im Federal Register veröffentlicht. Sie wird 90 Tage nach ihrer Veröffentlichung wirksam.

Hintergrund
Rindfleisch aus der EU (auch ohne Knochen) hat seit Januar 1998, als in den USA unter Verweis auf die BSE-Krise Einfuhrbeschränkungen für Rinder, Schafe und Ziegen (Wiederkäuer) sowie deren Erzeugnisse beschlossen wurden, keine Marktzulassung mehr in den USA. Diese Maßnahmen gingen weit über die Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) hinaus, wonach beispielsweise entbeintes Skelettmuskelfleisch von Rindern unbedenklich ist und überall frei gehandelt werden darf.

Darüber hinaus hat die OIE das BSE-Risiko der EU-Mitgliedstaaten evaluiert. In Anerkennung der enormen Anstrengungen und Investitionen zur Kontrolle und Tilgung von BSE hat sie fast allen EU-Mitgliedstaaten dasselbe oder ein geringeres BSE-Risiko als den meisten Ländern der Welt bescheinigt. Rindfleisch aus der EU ist unbedenklich.

Die entsprechenden Standards wurden 2005 festgelegt. Die EU erwartet nun, dass die verbliebenen Einfuhrbeschränkungen für Schaf- und Ziegenerzeugnisse ebenfalls bald aufgehoben und die Bedingungen für die Einfuhr in die USA kurzfristig voll in Einklang mit den internationalen Standards gebracht werden.

Auf der Grundlage internationaler Standards und fundierter wissenschaftlicher Erkenntnisse bietet der EU-Binnenmarkt den Verbrauchern in- und außerhalb der EU laut eigener Erkenntnis ein hohes Maß an Lebensmittelsicherheit. Das haben die Landwirtschaft und die Lebensmittelbranche für sich nutzen können. Die Öffnung des US-Markts signalisiert auch den Handelspartnern der EU weltweit, dass Rindfleisch aus der EU unbedenklich ist und bald wieder eingeführt werden sollte.

Weitere Informationen:
TTIP-Website der Kommission: http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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