Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU
EU-Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung der gemeinsamen EU-Vorschriften über Führerscheine auf
Neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das "obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom" Rechnung tragen
Die Europäische Kommission hat bei Deutschland und Dänemark die Umsetzung der Richtlinie 2014/85/EU der Kommission über die körperliche Eignung von Fahrern und Fahrprüfungen angemahnt. Mit dieser Richtlinie werden die gemeinsamen europäischen Vorschriften über Führerscheine geändert, um neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen über das "obstruktive Schlaf-Apnoe-Syndrom" Rechnung zu tragen und zu garantieren, dass europäischen Fahrern das sichere Fahren in Straßentunneln vermittelt wird.
Eine einheitliche Anwendung der Vorschriften über Führerscheine ist notwendig, um die Straßenverkehrssicherheit in Europa zu gewährleisten. Dänemark und Deutschland haben die Richtlinie bisher nicht umgesetzt. Die beiden Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission die Umsetzungsmaßnahmen zu melden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 30.12.16
Home & Newsletterlauf: 16.01.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.