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Korrosionsbeständige Stahlprodukte aus China


EU leitet weitere Antidumping-Untersuchungen bei Stahlimporten ein
Strafzölle auf nahtlose Edelstahlrohre mit Ursprung aus China



Die Europäische Kommission hat ihre Antidumpinguntersuchungen auf drei weitere Stahl- und Eisenerzeugnisse aus China und Indien ausgeweitet. Im Zentrum von zwei neuen Untersuchungen stehen korrosionsbeständige Stahlprodukte aus China sowie bestimmte Gusseisenprodukte aus China und Indien. In diesen Fällen hat die EU-Kommission nun neun Monate Zeit, um die Verhängung von vorläufigen Strafzöllen zu prüfen. Bei der dritten Untersuchung geht es um die ablaufende Frist provisorischer Strafzölle auf nahtlose Edelstahlrohre mit Ursprung aus China.

Die Auslaufüberprüfung der EU-Kommission wird ergeben, ob die bereits seit 2011 bestehenden Strafzölle auf diese Importe um weitere fünf Jahre verlängert werden. Nahtlose Edelstahlrohre finden in weiten Bereichen etwa in der Chemie- und Nahrungsmitteindustrie Verwendung.

Die europäische Stahlindustrie ist zunehmend von Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weltmarkt betroffen. Mit den erhöhten Einfuhrgebühren will die Kommission die europäischen Stahlhersteller vor diesen unfairen Handelspraktiken schützen und faire Wettbewerbsbedingungen in der Stahlbranche schaffen.

Antidumping-Untersuchungen folgen strikten Verfahrensvorschriften, die von der Europäischen Union und der Welthandelsorganisation (WTO) festgelegt sind. Die EU hat damit insgesamt 40 Antidumping- und Antisubventions-Maßnahmen in die Wege geleitet von denen 18 sich auf chinesische Stahlimporte beziehen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.12.16
Home & Newsletterlauf: 16.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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