Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Betreiber könnten Wettbewerbsverhalten abstimmen


Fusionskontrolle: Kommission eröffnet eingehende Untersuchung zur Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland
Durch die Übernahme würden zwei von insgesamt vier Mobilfunknetzen in Deutschland verschmolzen werden - Gleichzeitig würde ein Unternehmen entstehen, das mit den beiden größten Betreibern in Deutschland, Deutsche Telekom und Vodafone, vergleichbar wäre

(17.01.14) - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die für Deutschland geplante Übernahme von E-Plus durch Telefónica Deutschland mit den EU-Fusionskontrollvorschriften im Einklang steht. Beide Unternehmen bieten über ihre eigenen Mobilfunknetze Mobilfunkdienste in Deutschland an. Aus Sicht der Kommission könnte die Übernahme den Wettbewerb in der deutschen Mobilfunkbranche auf dem Endkundenmarkt sowie auf den Märkten für den Großkundenzugang und den Verbindungsaufbau schwächen. Die Einleitung einer eingehenden Prüfung greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 14. Mai 2014, einen endgültigen Beschluss erlassen.

Eine erste Marktuntersuchung der Kommission hatte ergeben, dass der Wettbewerb auf dem Mobilfunkendkundenmarkt sowie auf den Märkten für den Großkundenzugang und den Verbindungsaufbau in Mobilfunknetzen in Deutschland, auf denen Telefónica und E-Plus miteinander in Konkurrenz stehen, durch die Übernahme geschwächt werden könnte. Durch die Übernahme würden zwei von insgesamt vier Mobilfunknetzen in Deutschland verschmolzen werden. Gleichzeitig würde ein Unternehmen entstehen, das mit den beiden größten Betreibern in Deutschland, Deutsche Telekom und Vodafone, vergleichbar wäre. Durch die Übernahme könnte nach Ansicht der Kommission nicht nur ein wichtiger Wettbewerber wegfallen, sondern auch dem neuen Unternehmen der Anreiz genommen werden, starken Wettbewerbsdruck auf die verbleibenden Konkurrenten auszuüben.

Des Weiteren hat die Kommission Bedenken, dass die verbleibenden Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der Übernahme weniger Interesse daran haben könnten, virtuellen Mobilfunknetzbetreibern und Diensteanbietern Zugang zu ihrem Netz zu gewähren. Dies würde bedeuten, dass etablierte wie auch künftige Mobilfunkbetreiber und Diensteanbieter auf weniger Netze als Hosts zurückgreifen könnten. Gleichzeitig würden ihre Möglichkeiten geschmälert, günstige Zugangsbedingungen für Großkunden auszuhandeln.

Momentan kann nicht ausgeschlossen werden, dass aufgrund der übernahmebedingt sinkenden Zahl von Wettbewerbern möglicherweise das Risiko steigt, dass Mobilfunknetzbetreiber ihr Wettbewerbsverhalten abstimmen und die Preise erhöhen, da auf Einzelhandelsebene nur ein gewisser Grad an Transparenz herrscht.

Die Kommission wird nun im Rahmen einer eingehenden Prüfung der geplanten Übernahme feststellen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind. Insbesondere wird sie prüfen, wie eng die beteiligten Unternehmen als Wettbewerber wirklich sind, ob nach der Übernahme für das neue Unternehmen noch Wettbewerbsanreize bestehen würden, wie die Wettbewerber auf die Übernahme reagieren könnten und ob für die Verbraucher Vorteile mit der Übernahme verbunden sein könnten, unter anderem in Bezug auf die Einführung von Mobilfunknetzen der vierten Generation (4G).

Das Vorhaben wurde am 31. Oktober 2013 bei der Kommission angemeldet.

Hintergrund
Die Mobilfunkbetreiber Telefónica und E-Plus bieten in Deutschland Mobilfunkdienste für Endkunden an und sind darüber hinaus auf damit verbundenen Märkten wie dem Netzzugang und Verbindungsaufbau für Großkunden tätig. Telefónica ist eine Tochtergesellschaft der in Spanien ansässigen Telefónica S.A. Der deutsche Anbieter E‑Plus ist eine Tochter des niederländischen Mobilfunkbetreibers Koninklijke KPN N.V. (KPN). In Deutschland würde es neben dem zusammengeschlossenen Unternehmen nur noch zwei andere Netzbetreiber geben, die Deutsche Telekom und Vodafone. Neben den bislang vier Mobilfunknetzbetreibern gibt es auf dem Mobilfunkmarkt noch virtuelle Mobilfunknetzbetreiber und Diensteanbieter wie Freenet, 1&1 und Drillisch. Die Mobilfunknetzbetreiber arbeiten zudem mit Wiederverkäufern zusammen, die in ihrem Namen Verträge für Mobilfunkdienstleistungen vertreiben.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung (Phase I) genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II).

Derzeit laufen drei weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II). Das erste Verfahren betrifft die geplante Übernahme des deutschen Zementherstellers Cemex West durch seinen in der Schweiz ansässigen Konkurrenten Holcim (siehe IP/13/986). Die Frist für den abschließenden Beschluss der Kommission endet in diesem Fall am 31. März 2014. Gegenstand des zweiten eingehenden Prüfverfahrens ist die von den Chemieunternehmen INEOS und Solvay geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Die Frist für diese Untersuchung endet am 4. April 2014. Bei der dritten eingehenden Untersuchung geht es um die geplante Übernahme von Telefónica Ireland durch Hutchison 3G UK (H3G). Ähnlich wie bei der Übernahme von E-Plus durch Telefónica sind in diesem Fall der Mobilfunkendkundenmarkt sowie die Märkte für den Großkundenzugang und den Verbindungsaufbau in Irland betroffen. Die Frist für den abschließenden Beschluss der Kommission endet in diesem Fall am 24. April 2014. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen