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Garantien und andere Liquiditätshilfen


Staatliche Beihilfen: Neues Online-Benchmarking-Instrument der Kommission lässt Rückgang der Beihilfen für Banken erkennen
In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen

(17.01.14) - Aus der veröffentlichten jüngsten Ausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen geht hervor, dass die ausstehenden Garantien, mit denen die Mitgliedstaaten den Finanzsektor während der Krise stützten, stark zurückgegangen sind. Der neue Anzeiger für staatliche Beihilfen ist auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/competition/state_aid/scoreboard/index_en.html

Von Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2012 führten die Mitgliedstaaten dem Finanzsektor über Rekapitalisierungsmaßnahmen und Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte insgesamt 591,9 Mrd. EUR (4,6 Prozent des EU-BIP 2012) zu.

Der höchste ausstehende Betrag für Garantien und andere Liquiditätshilfen war 2009 mit 906 Mrd. EUR (7,78 Prozent des EU-BIP 2012) zu verzeichnen. Da sich die Krise 2012 in vielen EU-Ländern nach und nach abschwächte, ist dieser Betrag um fast die Hälfte auf 534,5 Mrd. EUR (4,14 Prozent des EU-BIP 2012) gesunken. Weniger als 0,2 Prozent der von den Mitgliedstaaten insgesamt gestellten Garantien, d. h. 2 Mrd. EUR, wurden bislang tatsächlich in Anspruch genommen.

Die vier größten Teil Kapitalgeber waren das Vereinigte Königreich (82 Mrd. EUR), Deutschland (64 Mrd. EUR), Irland (63 Mrd. EUR) und Spanien (60 Mrd. EUR). Auf sie entfallen rund 50 Prozent der Gesamtausgaben in diesem Bereich. Die Banken, die am stärksten durch Beihilfen unterstützt wurden, waren die RBS (46 Mrd. EUR), die Anglo Irish Bank (32 Mrd. EUR) und Bankia (22 Mrd. EUR).

In den letzten Jahren haben die gestützten Banken und Finanzinstitute mit der Rückzahlung der erhaltenen Beihilfen sowie der Zahlung der für die Stützungsmaßnahmen festgelegten Gebühren und Vergütungen begonnen. Zudem wurden mit einigen der während der Krise in staatliches Eigentum überführten Vermögenswerte bereits erste Gewinne erzielt. Die Mitgliedstaaten haben somit ab Ende 2012 als Gegenleistung für die Bankenstützung Einnahmen von insgesamt 125 Mrd. EUR (0,97 Prozent des EU-BIP 2012) erzielt (Eurostat-Daten1).

Langfristige Trends bei den nicht krisenbedingten Beihilfen
Die Ausgaben für nicht krisenbedingte Beihilfen stiegen von 3 Mrd. EUR (2012) auf 67,2 Mrd. EUR bzw. 0,52 Prozent des EU-BIP. Fast 85 Prozent dieser Mittel wurden für horizontale Ziele von gemeinsamem Interesse zur Verfügung gestellt. Die Kommission konnte dabei erneut feststellen, dass der Großteil der Beihilfen in die regionale Entwicklung, die Forschung und den Umweltschutz geflossen ist und dadurch einen Beitrag zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum geleistet hat.

Hintergrund
Der neue "Anzeiger für staatliche Beihilfen" ist das Online-Benchmarking-Instrument der Kommission für staatliche Beihilfen in der EU, das an die Stelle des bislang in Form eines schriftlichen Berichts veröffentlichen Beihilfenanzeigers tritt. Es kann auf der Website der Kommission für Wettbewerbspolitik eingesehen werden und konzentriert sich auf quantitative Angaben zu bestehenden Beihilfemaßnahmen, die sich auf die Jahresberichte der Mitgliedstaaten stützen. Das neue Online-Format bietet die Möglichkeit, diese Angaben im Jahresverlauf zu aktualisieren. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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