Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Markt für recycelte Kunststoffe


EU-Kunststoffstrategie: Europäische Kommission begrüßt freiwillige Industriezusagen zur Stärkung des Markts für recycelte Kunststoffe und ruft zu weiteren Maßnahmen auf
Selbstverpflichtungskampagne macht deutlich, dass ein großer Teil der europäischen Industrie entschlossen ist, Kunststoffe nachhaltiger zu nutzen



Eine vorläufige Bewertung der freiwilligen Zusagen der Industrie durch die Kommission zeigt erhebliche Selbstverpflichtungen, obwohl mehr erforderlich sein wird, um das Ziel eines gut funktionierenden EU-Markts für recycelte Kunststoffe zu erreichen. Nach einer EU-weiten Selbstverpflichtungskampagne im Rahmen der Strategie für Kunststoffe hat die Europäische Kommission eine vorläufige Bewertung abgegeben. Diese zeigt, dass sich die Unternehmen in der EU in erheblichem Maße beim Kunststoffrecycling engagieren: werden die Zusagen in vollem Umfang umgesetzt, könnten bis 2025 10 Mio. t recycelte Kunststoffe bereitgestellt werden. Auf der Nachfrageseite sind jedoch bisher nur etwa 5 Mio. t zu erwarten. Es muss also mehr passieren, um das Ziel eines gut funktionierenden EU-Markts für recycelte Kunststoffe zu erreichen.

Der für nachhaltige Entwicklung zuständige Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Um zu einer kreislauforientierten Kunststoffwirtschaft zu gelangen, ist es wichtig, dass mehr recycelte Kunststoffe zu neuen Produkten verarbeitet werden. Wir sind sehr dankbar für die Vielfalt der Beiträge, die wir von verschiedenen Vertretern der Industrie erhalten haben, doch muss noch mehr getan werden. Wir werden nun analysieren, welche nächsten Schritte unternommen werden sollten, um die Akzeptanz von recycelten Kunststoffen weiter zu steigern und die Kluft zwischen Angebot und Nachfrage zu schließen. Dies ist nicht nur für den Schutz unserer natürlichen Umwelt erforderlich, sondern auch für unsere Wirtschaft, da Europa wegweisend ist."

Jyrki Katainen, für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständiger Vizepräsident der Kommission, fügte hinzu: "Die Selbstverpflichtungskampagne macht deutlich, dass ein großer Teil der europäischen Industrie entschlossen ist, Kunststoffe nachhaltiger zu nutzen. Neue Denkansätze im Bereich Kunststoffe werden von allen Beteiligten der Wertschöpfungskette – von Abfallentsorgungs- und Recyclingunternehmen bis hin zu Herstellern und Verarbeitern sowie Markeneigentümern – als potenziell nutzbringend angesehen. Um in vollem Umfang von den Vorteilen profitieren zu können, müssen wir einen gut funktionierenden Markt für recycelte Kunststoffe schaffen. Zu diesem Zweck fordern wir alle relevanten Interessenträger auf, unsere gemeinsame Arbeit fortzusetzen."

Bis Ende Oktober hat die Kommission über 60 Zusagen erhalten und prüft sie nun im Einzelnen, um ihre Auswirkungen auf Angebots- und Nachfrageaspekte je nach Kunststoffart zu analysieren. Der Großteil der Zusagen ging von Kunststoffrecyclingunternehmen, Industrieverbänden im Bereich expandiertes Polystyrol und Markeneigentümern aus dem Bereich PET-Verpackungen ein. Auch wenn die offizielle Selbstverpflichtungskampagne nun abgeschlossen ist, ist sich die Kommission bewusst, dass weitere Unternehmen ihre Zusagen vorbereiten, und befürwortet dies sehr.

Die vorläufige Analyse deutet darauf hin, dass die Recyclingunternehmen entsprechend ihren Zusagen genügend recycelte Kunststoffe bereitstellen würden, um das EU-Ziel bis 2025 zu erreichen. Die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen könnte rasch steigen, wenn hochwertiges Material in stabilen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung steht. Angesichts der vorliegenden Zusagen muss die derzeitige Nachfrage nach recycelten Kunststoffen jedoch noch ausgebaut werden. Daher sollten weitere Maßnahmen ins Auge gefasst werden, um eine erhöhte Nachfrage nach recycelten Kunststoffen zu unterstützen.

Nächste Schritte
Die Kommission wird die Selbstverpflichtungen nun im Einzelnen prüfen und die Ergebnisse dieser detaillierten Bewertung im ersten Quartal 2019 veröffentlichen. Diese Analyse wird dazu beitragen, Lücken zwischen Angebot (Recyclingunternehmen) und Nachfrage (Hersteller, Verarbeiter) für die verschiedenen Kunststoffarten zu bestimmen. Ferner wird sie als Richtschnur für künftige Maßnahmen dienen, einschließlich der laufenden Bewertung regulatorischer oder wirtschaftlicher Anreize in Bereichen wie der Automobil-, Bau- und Verpackungsbranche, die in der Strategie für Kunststoffe festgelegt wurden.

Die Kommission setzt sich weiterhin nachdrücklich für Initiativen ein, die dazu beitragen werden, den Markt für recycelte Kunststoffe in der EU anzukurbeln. Die Kommission wird mit den Interessenträgern zusammenarbeiten und die enge Zusammenarbeit der Interessenträger entlang der gesamten Lieferkette fördern, um dieses Ziel zu erreichen. Eine erste Zusammenkunft der Interessenträger wird Anfang 2019 stattfinden.

Hintergrund
Als Teil des Übergangs zu einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft verabschiedete die Europäische Kommission im Januar 2018 die erste europaweite Strategie für Kunststoffe. Sie wird die Umwelt vor der Belastung durch Kunststoffe schützen und gleichzeitig Wachstum und Innovation fördern, sodass eine Herausforderung zur positiven Agenda für die Zukunft Europas wird. Nach den neuen Plänen sollen ab 2030 alle Kunststoffverpackungen auf dem EU-Markt recylingfähig sein; der Verbrauch von Einwegkunststoffen wird reduziert und die absichtliche Verwendung von Mikroplastik beschränkt. Im Rahmen dieser Kunststoffstrategie hatte die Kommission die Selbstverpflichtungskampagne ins Leben gerufen.

Zur weiteren Unterstützung ihrer Strategie hat die Europäische Kommission im Mai 2018 neue Vorschriften vorgeschlagen, die für die gesamte EU gelten sollen. Im Visier sind die zehn Einwegprodukte aus Kunststoff, die in Europa am häufigsten an den Stränden und in den Meeren gefunden werden, sowie Fischfanggeräte, die im Meer verloren gegangen sind oder zurückgelassen wurden. Zusammen entfallen auf sie 70 Prozent aller Abfälle im Meer. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass Einwegkunststoffprodukte vom Markt genommen werden, wenn erschwingliche Alternativen zur Verfügung stehen. Bei Produkten, für die es noch keine offensichtlichen Alternativen gibt, liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung ihres Verbrauchs durch entsprechende Maßnahmen der Mitgliedstaaten, auf Vorgaben für ihre Gestaltung und Kennzeichnung und auf der Verpflichtung der Hersteller zur Abfallbewirtschaftung und zu Säuberungsaktionen. Das Europäische Parlament hat im Oktober dieses Jahres den Vorschlag der Kommission befürwortet.

Die Kommission selbst verfolgt interne Initiativen, die zur Umsetzung der Kunststoffstrategie beitragen. So verwendet die Europäische Kommission in ihren Dienstgebäuden in Brüssel keine Einwegkunststoffbecher mehr, sondern 100 Prozent recycelbare Pappbecher. Außerdem hat sie Einweggeschirr und Besteck aus Kunststoff aus den Kantinen und Cafeterias verbannt. Die Kommission führt außerdem auf ihr Personal ausgerichtete Sensibilierungskampagnen durch, um die Nutzung wiederverwendbarer Gegenstände (Benutzung der eigenen Tasse, Nachfüllen der Wasserflasche), das richtige Mülltrennen und Recycling zu fördern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.12.18
Newsletterlauf: 24.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen