Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kritische Infrastrukturen in Europa schützen


Europäische Kommission begrüßt Einigung über Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen
Der Grundsatz der Offenheit für ausländische Direktinvestitionen ist in den EU-Verträgen verankert



Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben eine politische Einigung über einen EU-Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen erzielt. Mit dem vereinbarten Legislativpaket wird der EU und ihren Mitgliedstaaten ein Instrumentarium an die Hand gegeben, das es ihnen ermöglicht, ihre grundlegenden Interessen zu schützen und gleichzeitig einer der offensten Investitionsräume weltweit zu bleiben. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, erklärte hierzu: "Europa muss seine strategischen Interessen ständig verteidigen – und genau dabei wird uns dieser neue Rahmen helfen. Damit will ich sagen, dass wir keine naiven Verfechter des Freihandels sind. Wir brauchen Kontrolle über die Ankäufe ausländischer Unternehmen, die auf Europas strategische Güter abzielen. Ich spreche dem Europäischen Parlament und den Regierungen der EU-Länder meine Anerkennung dafür aus, dass sie diese Einigung so rasch erzielt haben."

Dazu sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström: "Dies ist ein Meilenstein in dem Prozess, den wir erst vor einem Jahr in Gang gesetzt haben, um kritische Technologien und Infrastrukturen in Europa zu schützen. Damit stellt Europa seine Bereitschaft unter Beweis, einer drängenden Forderung der Bürger und der Interessenträger nachzukommen. In einer zunehmend vernetzten und interdependenten Welt brauchen wir ein geeignetes Instrumentarium zur Wahrung unserer kollektiven Sicherheit. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Europa für unternehmerische Tätigkeit offen bleibt. Jetzt hoffe ich, dass das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten die vereinbarten Mechanismen zur Überprüfung von Investitionen zügig verabschieden."

Der Grundsatz der Offenheit für ausländische Direktinvestitionen ist in den EU-Verträgen verankert. Ausländische Direktinvestitionen kurbeln Wirtschaftswachstum, Innovation und Beschäftigung an. Mitunter können ausländische Investoren jedoch bestrebt sein, strategische Vermögenswerte zu erwerben, die es ihnen ermöglichen, europäische Unternehmen, deren Tätigkeiten von kritischer Bedeutung für die Sicherheit und öffentliche Ordnung in der EU und ihren Mitgliedstaaten sind, zu kontrollieren oder zu beeinflussen.

Nachstehend die Kernpunkte des neuen europäischen Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen:

>> Es wird ein Kooperationsmechanismus eingerichtet, in dessen Rahmen Mitgliedstaaten und Kommission Informationen austauschen und konkrete Anliegen ansprechen können.

>> Die Kommission erhält die Möglichkeit, Stellungnahmen in Fällen abzugeben, in denen mehrere Mitgliedstaaten betroffen sind oder in denen sich eine Investition auf ein Projekt oder Programm auswirken könnte, das für die gesamte EU von Interesse ist, wie etwa Horizont 2020 oder Galileo.

>> Die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Strategien zur Überprüfung von Investitionen soll gefördert werden, unter anderem durch den Austausch von Erfahrungen, bewährten Verfahren und Informationen über einschlägige Investitionstrends.

>> Es wird bekräftigt, dass die Zuständigkeit für die Wahrung nationaler Sicherheitsinteressen bei den Mitgliedstaaten liegt. Die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, ihre bereits bestehenden Überprüfungsmechanismen beizubehalten, neue Mechanismen einzuführen oder in diesem Zusammenhang ganz auf nationale Mechanismen zu verzichten, bleibt unberührt (derzeit verfügen 14 Mitgliedstaaten über entsprechende Mechanismen).

>> Das letzte Wort bei der Entscheidung darüber, ob eine bestimmte Transaktion in ihrem Hoheitsgebiet genehmigt werden soll, haben die jeweiligen Mitgliedstaaten.
>> Es wird der Notwendigkeit Rechnung getragen, innerhalb kurzer, unternehmensfreundlicher Fristen und unter Einhaltung strenger Vertraulichkeitsanforderungen zu agieren.

Dieser Vorschlag zur Schaffung eines europäischen Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union reiht sich ein in die Bemühungen der Kommission, ein Europa zu schaffen, das seine Unternehmen, Arbeitnehmer und Bürger schützt.

Hintergrund und nächste Schritte
Am 14. September 2017 hat die Kommission als Teil des Handelspakets, das Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union vorgestellt hat, einen Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vorgeschlagen. Am 10. Juli 2018 nahm die Kommission Gespräche mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf. Das erzielte Ergebnis bildet den Abschluss dieses Prozesses. Die beiden gesetzgebenden Organe müssen die Vereinbarung jetzt noch bestätigen und endgültig grünes Licht für die vorgeschlagene Verordnung geben, damit sie in Kraft treten kann.

Parallel dazu führt die Kommission eine eingehende Analyse der Ströme ausländischer Direktinvestitionen in die EU durch. Zusammen mit den Mitgliedstaaten hat sie eine Koordinierungsgruppe eingesetzt, die sie dabei unterstützt, gemeinsame strategische Anliegen im Bereich ausländische Direktinvestitionen zu ermitteln und geeignete Lösungen zu erarbeiten.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.12.18
Newsletterlauf: 24.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen