Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Umstrukturierung auf Basis der EU-Vorschriften


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt geänderten Umstrukturierungsplan für die Österreichische Volksbanken-AG
Im Juni 2015 meldete Österreich Änderungen des von der Kommission im September 2012 genehmigten Umstrukturierungsplans für die ÖVAG an

(27.07.15) - Die Europäische Kommission ist nach Prüfung des geänderten Umstrukturierungsplans für die Österreichische Volksbanken-AG (ÖVAG) und den Volksbanken-Verbund zu dem Schluss gekommen, dass der Plan mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist. Zum österreichischen Volksbanken-Verbund gehören die ÖVAG als Spitzeninstitut und der Verbund, dem über 50 Primärbanken und verbundene Institute angehören. Insbesondere stellte die Kommission fest, dass nach dem Umstrukturierungsplan eine grundlegende Umstrukturierung des Volksbanken-Verbunds erfolgt, so dass dieser langfristig ohne weitere staatliche Unterstützung rentabel sein kann. Der ursprüngliche Umstrukturierungsplan musste geändert werden, da die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen einer Bankenbewertung eine Kapitallücke festgestellt hatte. Die Bewertung erfolgte im Oktober 2014 im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM).

Im Juni 2015 meldete Österreich Änderungen des von der Kommission im September 2012 genehmigten Umstrukturierungsplans für die ÖVAG an. Zu diesen Änderungen zählten auch öffentliche Zuwendungen für die ÖVAG. Die Änderungen waren erforderlich, da im Zuge einer 2014 von EZB/SSM durchgeführten Prüfung für den Volksbankensektor eine Kapitallücke von 856 Mio. EUR ausgewiesen worden war.

Angesichts dieser Kapitallücke beschlossen die ÖVAG und die Primärbanken eine tiefgreifende Transformation des Volksbanken-Verbunds. Am 3. Juli 2015 werden die Kernfunktionen der ÖVAG auf die Volksbank Wien-Baden, eine der Primärbanken des Verbunds, übertragen. Zugleich werden die verbleibenden Vermögenswerte des Non-Core-Segments der ÖVAG aus dem Verbund ausgegliedert und unter dem Namen "Immigon" abgewickelt. Die ÖVAG wird ihre Banklizenz abgeben, so dass Immigon nicht die Eigenmittelanforderungen für Banken erfüllen muss. Die 51 Primärbanken des Verbundes fusionieren zu zehn größeren Instituten, um Synergien zu schaffen, und werden künftig unbeschränkt für Verbindlichkeiten des Verbundes bzw. der neuen Zentralorganisation haften. Somit ist der Verbund als wirtschaftlicher Nachfolger der ÖVAG fortan als Empfänger der staatlichen Beihilfe zu betrachten, die 2012 der ÖVAG gewährt wurde.

Die Kommission hat den neuen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen zur Umstrukturierung von Banken während der Krise geprüft. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der neue Umstrukturierungsplan es dem als kleinere und konzentriertere Gruppe neu organisierten Volksbanken-Verbund ermöglicht, langfristig wieder rentabel zu wirtschaften, ohne dass frisches staatliches Kapital erforderlich sein wird.

Nach dem Beihilfebeschluss von 2012 war die ÖVAG verpflichtet, das verbleibende Partizipationskapital in Höhe von 300 Mio. EUR zurückzuzahlen, um die durch die erhaltenen staatliche Unterstützung verursachten Wettbewerbsverzerrungen abzumildern. Da ÖVAG/Immigon abgewickelt wird, hat Österreich stattdessen zugesagt, in den neuen Umstrukturierungsplan einen Zahlungsplan aufzunehmen, dem zufolge der Verbund den geschuldeten Betrag in Tranchen bis Ende 2023 zurückzahlen wird.

Hintergrund
Die ÖVAG ist die Zentralorganisation des österreichischen Volksbanken-Verbunds. Hierbei handelt es sich um einen Haftungs- und Liquiditätsverbund, dem die ÖVAG und derzeit 51 unabhängige Primärbanken und mehrere verbundene Institute angehören. Die ÖVAG steht derzeit zu 51,6 Prozent im Eigentum der Primärbanken. Der österreichische Staat hält 43,3 Prozent an der ÖVAG.

2014 zeigte sich im Rahmen des von EZB/SSM durchgeführten Stresstests, dass auf konsolidierter Verbund-Ebene (einschließlich ÖVAG) eine Kapitallücke von 865 Mio. EUR bestand. Die EZB gab dem Verbund bis zum 26. Juli 2015 Zeit, diesen Kapitalbedarf zu decken und eine Kernkapitalquote von 14,63 Prozent zu erreichen.

2009 erhielt die ÖVAG im Rahmen der österreichischen Bankenstützungsregelung eine Kapitalzuführung in Höhe von 1 Mrd. EUR in Form von Partizipationskapital. Ferner erhielt die ÖVAG staatliche Garantien für Anleihen im Umfang von 3 Mrd. EUR. 2012 betrug das Partizipationskapital aufgrund der aufgelaufenen Verluste der ÖVAG nur noch 300 Mio. EUR, so dass eine weitere Kapitalzuführung des Staates in Höhe von 250 Mio. EUR sowie eine Asset-Garantie von 100 Mio. EUR erforderlich wurden. Nach einer eingehenden Untersuchung dieser Maßnahmen genehmigte die Kommission im September 2012 die staatlichen Beihilfen und den Umstrukturierungsplan. Der Umstrukturierungsplan von 2012 sah eine Trennung des Kerngeschäft und der nicht zum Kerngeschäft zählenden Geschäftsbereiche (Non-core-Segment) vor. Ferner verpflichtet sich die ÖVAG, das verbleibende staatliche Partizipationskapital in Höhe von 300 Mio. EUR bis 2017 zurückzuzahlen. Die Primärbanken sollten an dieser Rückzahlung mitwirken, soweit es die regulatorischen Mindestanforderungen an die Eigenkapitalausstattung erlaubten.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen