Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Abbau von Risiken im Bankensektor


Europäische Kommission debattiert über Wege zur Vollendung der Bankenunion
Ein europäisches Einlagensicherungssystem würde helfen, das Vertrauen der Einleger in Banken der gesamten Bankenunion zu stärken

(04.12.15) - Die Europäische Kommission hat über die nächsten Schritte zur Vollendung der Bankenunion diskutiert. Die Vollendung der Bankenunion ist für eine umfassende und vertiefte Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) unabdingbar und befasst sich insbesondere mit der geplanten Vorlage eines Vorschlags für ein europäisches Einlagensicherungssystem. Im kürzlich vorgelegten Bericht der fünf Präsidenten wurde eine Reihe von Maßnahmen zur weiteren Stärkung der WWU dargelegt. Eine davon besteht darin, durch schrittweise Errichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems auf eine Einlagensicherung auf europäischer Ebene hinzuarbeiten. Ein solches System würde die Verbindung zwischen Banken und Staaten lockern und dadurch die Finanzstabilität einen großen Schritt voranbringen. Es würde die Einlagen der Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Standort ihrer Bank auf europäischer Ebene schützen und so das Vertrauen erhöhen. In einem ersten Schritt würde es auf einem Rückversicherungssystem beruhen.

Der entsprechende Kommissionsvorschlag wird von einer Mitteilung begleitet, in der weitere konkrete Maßnahmen zum künftigen Abbau von Risiken im Finanzsystem dargelegt werden.

Der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte: "Ein stabiles Finanzsystem ist Grundvoraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und wirtschaftliche Konvergenz. Wir müssen die Bankenunion vollenden, denn sie stellt eine der Stützen für eine widerstandsfähige und dynamische Wirtschafts- und Währungsunion dar. Die heutigen Diskussionen innerhalb der Kommission verdeutlichen unsere Entschlossenheit, noch in diesem Jahr die ersten Schritte hin zu einem EU-Einlagensicherungssystem vorzuschlagen. Parallel dazu werden wir auf den weiteren Abbau von Risiken im Bankensektor hinarbeiten."

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Jonathan Hill ergänzte: "Wir sind uns alle darüber einig, dass die Bankenunion noch unvollendet ist. Neben der Aufsicht und der Abwicklung benötigen wir auch eine wirkungsvolle Einlagensicherung. Indem wir ein solches System auf europäischer Ebene schrittweise schaffen, können wir das Vertrauen der Einleger in ihre Banken stärken und die Verbindung zwischen Banken und ihren Staaten weiter lockern."

Hintergrund:
Finanzstabilität und Vertrauen der Bürger sind Grundvoraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum. Wie im Bericht der fünf Präsidenten angeregt, wird der Vorschlag für ein europäisches Einlagensicherungssystem zunächst eine Rückversicherung für die nationalen Systeme vorsehen und erst längerfristig ein umfassendes europäisches Einlagensicherungssystem anstreben.

Wenngleich auf nationaler Ebene bereits Einlagensicherungssysteme bestehen, die pro Bank 100.000 EUR pro Person bzw. Bankkonto abdecken, sind diese auf europäischer Ebene doch nicht durch ein gemeinsames System abgesichert.

Ein europäisches Einlagensicherungssystem würde helfen, das Vertrauen der Einleger in Banken der gesamten Bankenunion zu stärken. Es würde dazu beitragen, dass alle nationalen Einlagensicherungssysteme über ausreichende Mittel verfügen, um für Krisenzeiten gewappnet zu sein, und so den Druck auf die Banken verringern und die unheilvolle Verbindung zwischen Banken und Mitgliedstaaten weiter lockern.

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit, dass alle Mitgliedstaaten die vereinbarten Bankenunion-Vorschriften vollständig umsetzen. Am 24. November wird die Kommission begleitend zu ihrem Vorschlag zur Einlagensicherung konkret darlegen, wie sich Risiken im Finanzsystem im Allgemeinen und in der Bankenunion im Besonderen weiter abbauen lassen. (Europäische Kommission: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen