Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten


EU stellt Vorschlag für Investitionsschutz und Investitionsgericht für TTIP fertig
Die EU hat den USA ihren offiziellen Vorschlag für einen reformierten Investitionsschutzansatz und ein neues, transparenteres System zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten – die Investitionsgerichtsbarkeit – vorgelegt

(04.12.15) - Die Europäische Kommission hat endgültig festgelegt, wie ihr neuer reformierter Ansatz für den Investitionsschutz und die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) aussehen soll. Vorausgegangen war eine weitere Runde umfassender Konsultationen mit dem Rat und dem Europäischen Parlament. Der Vorschlag für die Investitionsgerichtsbarkeit wurde den Vereinigten Staaten offiziell übermittelt und veröffentlicht.

Der endgültige Text enthält alle wesentlichen Elemente des Kommissionsvorschlags vom 16. September, der darauf abzielt, das Recht auf Regulierung zu wahren und ein gerichtsähnliches System mit einem auf klar festgelegten Regeln basierenden Berufungsmechanismus, qualifizierten Richtern und transparenten Verfahren zu schaffen. Darüber hinaus enthält der Vorschlag weitere Verbesserungen in Bezug auf den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu dem neuen System.

Das neue System würde das bisherige Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten (ISDS) in TTIP und in allen laufenden und künftigen Handels‑ und Investitionsverhandlungen der EU ersetzen.

"Heute vollenden wir in der EU einen langen internen Prozess zur Entwicklung eines modernen Investitionsschutz‑ und Streitbeilegungsansatzes für TTIP und darüber hinaus", so Handelskommissarin Cecilia Malmström. "Es ist das Ergebnis weitreichender Konsultationen und Diskussionen mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament, Interessenträgern und Bürgern. Dieser Ansatz wird es der EU ermöglichen, weltweit eine wichtige Rolle bei der Reform einzunehmen, mit der ein internationales Gericht geschaffen werden soll, dem die Öffentlichkeit Vertrauen schenken kann."

Seit der Veröffentlichung des ursprünglichen Vorschlags der Kommission wurde der Text zu Konsultationszwecken breiten Kreisen vorgelegt, damit insbesondere bei den Rechtsetzungsinstanzen, also den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, eine breite Zustimmung zu seinen wichtigsten innovativen Elementen sichergestellt ist.

Diese Elemente beziehen sich insbesondere auf die Stärkung des Rechts auf Regulierung durch einen neuen Artikel, die Einrichtung eines neuen Systems zur Beilegung von Streitigkeiten – der "Investitionsgerichtsbarkeit" –, und die Schaffung eines Berufungsmechanismus zur Berichtigung von Fehlern und zur Gewährleistung eines einheitlichen Vorgehens.

Eine der Änderungen gegenüber dem Vorschlag vom 16. September ist eine weitere Verbesserung für kleine und mittlere Unternehmen, die von zügigeren Verfahren profitieren und im Vergleich zu großen multinationalen Unternehmen bevorzugt behandelt würden.

Nächste Schritte
Die EU wird nun die Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über den Investitionsschutz, die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und die Investitionsgerichtsbarkeit wiederaufnehmen. Die Verhandlungen in diesem Bereich wurden im März 2014 ausgesetzt, als die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) in TTIP einleitete.

Parallel zu den Verhandlungen zwischen der EU und den USA wird die Europäische Kommission gemeinsam mit anderen Ländern die Arbeit an der Einrichtung eines ständigen internationalen Investitionsgerichtshofs aufnehmen. Darüber hinaus tauscht sich die Kommission derzeit mit mehreren auf diesem Gebiet tätigen internationalen Organisationen aus. Das Ziel besteht darin, mit der Zeit alle Mechanismen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten in Abkommen der EU, in Abkommen der EU-Mitgliedstaaten mit Drittländern und in Handels- und Investitionsverträgen zwischen Nicht-EU-Staaten durch den internationalen Investitionsgerichtshof zu ersetzen. Dies würde dazu führen, dass der "alte ISDS-Mechanismus" voll und ganz durch ein modernes, wirksames, transparentes und unparteiisches System zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten auf internationaler Ebene ersetzt würde. (Europäische Kommission: ra)



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen