Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Aggressive Steuerplanung & strengere Überprüfung


Europäische Kommission schlägt neue Transparenzvorschriften für Intermediäre im Bereich der Steuerplanung vor
Steuerbehörden sollten über die notwendigen Informationen verfügen, um aggressive Steuerplanungsstrategien zu unterbinden



Die Europäische Kommission hat strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen. Jüngste Medienenthüllungen wie die "Panama Papers" haben gezeigt, wie Intermediäre Unternehmen und Einzelpersonen aktiv darin unterstützen, Steuern zu umgehen – meist mithilfe von ausgefeilten grenzübergreifenden Systemen. Der heute vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, dieser aggressiven Steuerplanung durch eine strengere Überprüfung der bislang im Verborgenen gebliebenen Vorgehensweisen von Steuerplanern und -beratern entgegenzuwirken.

Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis, zuständig für den Euro und den sozialen Dialog sowie für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte hierzu: "Die EU hat im Hinblick auf die Stärkung der Transparenz im Bereich der aggressiven Steuerplanung eine Vorreiterrolle übernommen. Dabei kann sie bereits Ergebnisse vorweisen. Unser heutiger Vorschlag hat zum Ziel, Vermittler zur Rechenschaft zu ziehen, die Steuervermeidungssysteme entwickeln und anbieten. Unter dem Strich werden die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten dadurch steigen."

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, sagte dazu: "Wir treiben unsere Agenda für Steuertransparenz weiter voran. Im Fokus stehen heute Berufsgruppen, die Steuermissbrauch fördern. Steuerbehörden sollten über die notwendigen Informationen verfügen, um aggressive Steuerplanungsstrategien zu unterbinden. Unser Vorschlag wird denjenigen Intermediären mehr Sicherheit verschaffen, die Geist und Wortlaut unserer Gesetze respektieren, und allen anderen Einhalt gebieten. Unsere Bemühungen um eine gerechtere Besteuerung in ganz Europa tragen weiterhin Früchte."

Grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die bestimmte Merkmale und Kennzeichen aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können, müssen nun Steuerbehörden unaufgefordert gemeldet werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Die Kommission hat mehrere Hauptkennzeichen ermittelt, zu denen auch die Nutzung von Verlusten zur Senkung der Steuerlast, günstige Steuersonderregelungen und Vereinbarungen unter Beteiligung von Ländern gehören, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln nicht einhalten.

Folgende Personen oder Unternehmen werden der Verpflichtung unterliegen, grenzüberschreitende Systeme zu melden, die eines oder mehrere dieser Kennzeichen aufweisen:

>> der Intermediär, der das grenzüberschreitende System zur Umsetzung und Nutzung durch ein Unternehmen oder eine Einzelperson anbietet;

>> die beratene Person oder das beratene Unternehmen, soweit der Intermediär, der das grenzüberschreitende System anbietet, nicht in der EU niedergelassen ist oder Verschwiegenheitspflichten unterliegt;

>> die Person oder das Unternehmen, die bzw. das das grenzüberschreitende System umsetzt, soweit es von internen Steuerberatern oder Anwälten entwickelt wurde.

Die Mitgliedstaaten werden Angaben, die sie zu Steuerplanungsstrategien erhalten, über eine zentrale Datenbank automatisch austauschen. Dadurch werden sie frühzeitig vor neuen Risiken im Bereich der Steuervermeidung gewarnt und in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Unterbindung von schädlichen Vorgehensweisen zu ergreifen. Ein meldepflichtiges System hat nicht zwangsläufig schädliche Auswirkungen, bedarf jedoch einer genauen Überprüfung durch die Steuerbehörden. Die Mitgliedstaaten werden wirksame abschreckende Sanktionen gegen Unternehmen verhängen müssen, die den Transparenzvorschriften nicht nachkommen, damit all diejenigen, die Steuermissbrauch unterstützen und fördern, nachhaltig von ihren Machenschaften abgebracht werden.

Die neuen Vorschriften sind umfassend und decken alle Intermediäre, alle potenziell schädlichen Systeme und alle Mitgliedstaaten ab. Jede Steuerstrategie, die eines oder mehrere der erwähnten Kennzeichen aufweist, muss in Zukunft innerhalb von fünf Tagen ab Bereitstellung an einen Kunden der für den Intermediär zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der Einzelheiten gemeldet werden.

Hintergrund
Die Juncker Kommission hat bereits wichtige Schritte eingeleitet, um mehr Transparenz im Steuerbereich zu erreichen und wirkungsvoller gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung vorzugehen. Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung von künstlicher Steuergestaltung sowie über Transparenzanforderungen für Finanzkonten, Steuervorbescheide und Aktivitäten multinationaler Unternehmen wurden bereits beschlossen und treten nun schrittweise in Kraft. Derzeit wird über Vorschläge für Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche, öffentliche länderspezifische Berichterstattung und strengere Vorschriften für die verantwortungsvolle Verwaltung von EU-Mitteln verhandelt. Darüber hinaus soll noch vor Jahresende eine neue EU-Liste der Länder vorliegen, die sich einer Zusammenarbeit im Steuerbereich verschließen.

Der Vorschlag wird den EU-Rechtsrahmen für Steuertransparenz weiter stärken, da er Licht in die Tätigkeiten von Intermediären und in die angewandten Steuerplanungsstrategien bringt. Des Weiteren wird sichergestellt, dass die EU die Empfehlung über verpflichtende Offenlegungsregelungen aus dem von der G20 unterstützten BEPS-Projekt der OECD einheitlich umsetzt. Letzten Oktober brachten die Mitgliedstaaten ihre Unterstützung für einen Vorschlag der Kommission über diese Maßnahmen zum Ausdruck.

Weiteres Vorgehen
Der Vorschlag in Gestalt einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die neue Meldepflicht soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 10.07.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen