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Bessere Einhaltung der MwSt-Vorschriften


Steuern: Studie bestätigt Milliardenverluste durch MwSt-Lücke
Die MwSt-Lücke ist im Wesentlichen ein Indikator für die Wirksamkeit – oder Wirkungslosigkeit – von Maßnahmen, die EU-weit zur Durchsetzung und Beachtung der Mehrwertsteuervorschriften ergriffen werden

(12.11.14) - Laut der jüngsten, von der Kommission kürzlich veröffentlichten Studie über die MwSt-Lücke belaufen sich die auf die Nichteinhaltung von Vorschriften oder die Nichteinziehung zurückzuführenden Mindereinnahmen bei der Mehrwertsteuer 2012 auf schätzungsweise 177 Mrd. EUR. Das entspricht 16 Prozent der gesamten, in 26 Mitgliedstaaten erwarteten MwSt-Einnahmen. Die Studie enthält detaillierte Daten über die Differenz zwischen der geschuldeten Mehrwertsteuer und dem 2012 in 26 Mitgliedstaaten tatsächlich eingezogenen Betrag. Aufgrund einer Verfeinerung der angewendeten Methode konnten zudem die Angaben für den Zeitraum 2009 bis 2011 aktualisiert werden. In der Studie werden auch die wichtigsten Tendenzen bei der MwSt-Lücke vorgestellt, und es wird analysiert, wie sich Wirtschaftsklima und politische Entscheidungen auf die MwSt-Einnahmen ausgewirkt haben.

Algirdas Šemeta, für Steuern zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte: "Die MwSt-Lücke ist im Wesentlichen ein Indikator für die Wirksamkeit – oder Wirkungslosigkeit – von Maßnahmen, die EU-weit zur Durchsetzung und Beachtung der Mehrwertsteuervorschriften ergriffen werden. Wie die aktuellen Zahlen zeigen, gibt es noch viel zu tun. Die Mitgliedstaaten können es sich nicht leisten, auf Einnahmen in dieser Größenordnung zu verzichten. Sie müssen Ihre Bemühungen verstärken und entschieden handeln, um diese öffentlichen Mittel zu vereinnahmen. Die Kommission wiederum konzentriert sich nach wie vor auf eine grundlegende Reform des MwSt-Systems, das robuster, wirksamer und weniger betrugsanfällig werden muss."

Die MwSt-Lücke ist die Differenz zwischen den erwarteten MwSt-Einnahmen und den tatsächlich von den nationalen Behörden eingezogenen Mehrwertsteuerbeträgen. Auch wenn die Nichteinhaltung von Steuervorschriften sicherlich ein wichtiger Faktor für diese Einnahmenausfälle ist, kann die MwSt-Lücke nicht nur auf Betrug zurückgeführt werden. Weitere Gründe für nicht abgeführte Mehrwertsteuer können u. a. Insolvenzen, statistische Fehler, Zahlungsverzug und legale Steuervermeidung sein.

Am geringsten fiel die MwSt-Lücke 2012 in den Niederlanden (5 Prozent der erwarteten Einnahmen), Finnland (5 Prozent) und Luxemburg (6 Prozent) aus. Die größten Lücken waren in Rumänien (44 Prozent der erwarteten MwSt-Einnahmen), der Slowakei (39 Prozent) und Litauen (36 Prozent) zu verzeichnen. Elf Mitgliedstaaten gelang es zwischen 2011 und 2012, ihre MwSt-Lücke zu verkleinern, und bei 15 war das Gegenteil der Fall. Griechenland verzeichnete zwischen 2011 (9,1 Mrd. EUR) und 2012 (6,6 Mrd. EUR) den größten Fortschritt, gehört aber nach wie vor zu den Mitgliedstaaten mit einer großen Lücke (33 Prozent).

Hintergrund
Die Studie über die MwSt-Lücke wird von der Kommission im Rahmen ihrer Tätigkeiten zur Reform des MwSt-Systems in Europa und zur Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung finanziert. Um die Lücke zu schließen, ist ein mehrgleisiger Ansatz erforderlich. In erster Linie sind ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung und eine strengere Durchsetzung auf nationaler Ebene vonnöten. Im Rahmen der im Dezember 2011 begonnenen MwSt-Reform wurden bereits wichtige Instrumente zur Gewährleistung eines besseren Schutzes gegen MwSt-Betrug geschaffen. So können die Mitgliedstaaten z. B. durch den im Juni 2013 angenommenen Schnellreaktionsmechanismus viel rascher und wirksamer auf unvermittelt auftretende Arten von schwerwiegendem Mehrwertsteuerbetrug reagieren.

Zudem gilt, je einfacher das System, desto einfacher ist es für die Steuerpflichtigen, die Vorschriften einzuhalten. Daher hat die Kommission ihre Bemühungen darauf ausgerichtet, das MwSt-System für Unternehmen in ganz Europa einfacher zu gestalten. So traten zum Beispiel 2013 neue Maßnahmen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung und gesonderte Bestimmungen für kleine Unternehmen in Kraft, und ein EU-weites Standardformular für die MwSt-Erklärung (siehe IP/13/988) wird den Verwaltungsaufwand für grenzüberschreitend tätige Unternehmen erheblich verringern. Ab dem 1. Januar 2015 wird es eine einzige Anlaufstelle für elektronische Dienstleistungen und Telekommunikationsdienstleistungen geben, die zur besseren Einhaltung der MwSt-Vorschriften beitragen soll, indem die MwSt-Verfahren für die betreffenden Unternehmen erheblich vereinfacht werden. So können die Unternehmen für alle ihre Tätigkeiten in der gesamten EU eine einzige MwSt-Erklärung abgeben.

Drittens müssen die Mitgliedstaaten die Verwaltung der Mehrwertsteuer modernisieren, um die MwSt-Lücke zu verringern. So werden in dem im Februar 2014 veröffentlichten Bericht über MwSt-Erhebung und Kontrollverfahren in den Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Eigenmittel Maßnahmen genannt, mit denen Verfahren verbessert werden könnten. Des Weiteren müssen die Mitgliedstaaten ihre nationalen Steuersysteme so reformieren, dass die Einhaltung der Vorschriften erleichtert, von Steuerhinterziehung und -umgehung abgeschreckt und die Effizienz der Steuererhebung verbessert wird. In ihren länderspezifischen Empfehlungen hat die Kommission diesbezüglich eine klare Leitlinie vorgegeben.
(Europäische Kommission: ra)


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