Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Ausschank von schäumendem Bier


Klarstellung: EU verbietet nicht den Bierausschank aus Steinkrügen
Unter die EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 (2004/22/EG) fallen nur neu hergestellte Trinkgläser – und zwar unter der Voraussetzung, dass das Getränk zum sofortigen Verzehr verkauft wird.



Die Europäische Kommission weist Behauptungen in verschiedenen Medien zurück, "realitätsferne EU-Politiker" hätten in einer EU-Richtlinie vorgeschrieben, dass traditionelle Krüge aus Stein nicht mehr für den Ausschank von Bier erlaubt seien. Ebenso falsch ist die Behauptung, die EU habe vorgeschrieben, dass die steinernen Krüge am Boden einen Aufdruck "Nicht für schäumende Getränke zu verwenden" tragen müssten. Dies ist allein durch den deutschen Gesetzgeber vorgegeben.

Unter die EU-Richtlinie für Messgeräte aus dem Jahr 2004 (2004/22/EG) fallen nur neu hergestellte Trinkgläser – und zwar unter der Voraussetzung, dass das Getränk zum sofortigen Verzehr verkauft wird. Biergläser, die in Gaststätten benutzt werden, fallen also in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Hintergrund ist der Verbraucherschutz: Die Verbraucher sollen durch ein Strichmaß feststellen können, dass tatsächlich so viel im Glas ist, wie vom Verkäufer angegeben.

Die Richtlinie ist nicht darauf ausgelegt, auf traditionelle Steinkrüge für Bier Anwendung zu finden. Dafür gibt es eine einfache technische Begründung: solche Krüge eignen sich selbst bei Anbringung eines Eichstrichs aufgrund des nicht durchsichtigen Materials nicht als Messgeräte für den Ausschank von schäumendem Bier. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten aber trotzdem keineswegs, den Gebrauch von Steinkrügen für Bier in Gaststätten zu verbieten.

Es bleibt also allein Deutschland überlassen, zu entscheiden, ob ausschließlich Trinkgläser, die sich als Messgeräte eignen, zum Bierausschank genutzt werden dürfen oder ob auch andere Gefäße wie der Steinkrug zum Ausschank in Frage kommen.

In Deutschland gelten seit 2015 das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV). (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 22.05.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen