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Der Meisterbrief bleibt


Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze
Meisterbrief: Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz



Entgegen anders lautender Behauptungen will die EU-Kommission den deutschen Meisterbrief nicht abschaffen. Die Berufszugangsvoraussetzungen bleiben nationale Kompetenz. Und es steht Deutschland weiterhin frei, die Spielregeln für Anbieter von Dienstleistungen festzulegen und zu kontrollieren, wer Zugang zum deutschen Markt bekommt. Das hat der Vertreter der EU-Kommission in Deutschland, Richard Kühnel, klargestellt: "Deutschland hat wie alle anderen Mitgliedstaaten immer wieder auf europäischer Ebene gefordert, dass wir in Europa einen leistungsstarken Dienstleistungssektor schaffen.

Das von der EU-Kommission vorgelegte Dienstleistungspaket dient genau diesem Zweck. Die Kommission rührt den Meisterbrief nicht an. Wir wollen vielmehr deutschen und anderen europäischen Unternehmen und Freiberuflern die Chance bieten, Dienstleistungen für einen potentiellen Kundenkreis von 500 Millionen Menschen EU-weit anzubieten. Das ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, für die die administrativen Hürden kostspielig und schwer zu überwinden sind."

Dienstleistungen machen zwei Drittel der Wirtschaftsleistung der EU aus und sie schaffen etwa 90 Prozent der neuen Arbeitsplätze. In Deutschland machen Dienstleistungen 66 Prozent des BIP aus und 70 Prozent der gesamten Beschäftigung. Dennoch bleibt der Dienstleistungssektor hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das Produktivitätswachstum des Sektors ist gering, und die übrigen Länder der Welt holen auf. Es bestehen noch Hindernisse für die Gründung und das Wachstum von Unternehmen, was höhere Preise und eine geringere Auswahl für die Verbraucher bedeutet.

Die Debatte über die Vorschläge der Kommission für eine europäische Dienstleistungswirtschaft wird nicht immer auf Basis von Tatsachen geführt. Die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland hat daher in einem Fragen-Antworten-Katalog die wichtigsten Fakten für die deutsche Debatte aufbereitet. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 22.05.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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