Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Wettbewerb in der Kältegerätebranche


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Übernahme der Kühlkompressorensparte von Whirlpool durch Nidec ein
Bei Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen.



Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um die geplante Übernahme von Embraco, der Kühlkompressorensparte von Whirlpool, durch Nidec nach der EU-Fusionskontrollverordnung eingehend zu prüfen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb bei der Lieferung von Kühlkompressoren beeinträchtigen könnte. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Kühlkompressoren kommen nicht nur in gewerblichen Anwendungen zum Einsatz, sondern auch in unseren Wohnungen, etwa in Kühl- und Gefrierschränken. Die Branche ist bereits stark konzentriert. Deshalb wird die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme von Embraco durch Nidec auf den Wettbewerb eingehend prüfen, damit ihre Kunden und die Endverbraucher nicht durch höhere Preise oder eine geringere Auswahl geschädigt werden."

Nidec und Embraco, die Kühlkompressorensparte von Whirlpool, produzieren beide Kompressoren, die in Kältegeräten für den Haushalt (z. B. in Kühl- und Gefrierschränken für die Küche) und für leichte gewerbliche Anwendungen (z. B. in Getränkekühlschränken, gewerblichen Kühl- und Gefrierschränken sowie Kühlvitrinen) zum Einsatz kommen.

Die Kompressoren werden entweder mit einer festen Geschwindigkeit betrieben, wobei die Temperatur durch Ein- und Ausschalten reguliert wird, oder mit einer variablen Geschwindigkeit, wobei die Geschwindigkeit dem Kühlbedarf angepasst wird, um die gewünschte Temperatur zu halten. Bei gleicher Kühlleistung sind Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit im Allgemeinen energieeffizienter, leiser und teurer als Kompressoren mit fester Geschwindigkeit. Da die Energieeffizienznormen in der Kältegerätebranche schrittweise verschärft werden, dürfte die Nachfrage nach Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit zulasten der Kompressoren mit fester Geschwindigkeit steigen.

Nidec und Embraco zählen weltweit und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu den führenden Anbietern von Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte. Ferner sind sie die beiden weltweit und im EWR führenden Anbieter von Kompressoren mit fester und mit variabler Geschwindigkeit für leichte gewerbliche Anwendungen.

Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Eine erste Marktuntersuchung der Kommission hat folgende Bedenken ergeben:
Bei Kompressoren mit variabler Geschwindigkeit für Haushaltsgeräte könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco zu höheren Preisen und einer geringeren Auswahl führen.
Bei Kompressoren mit fester und mit variabler Geschwindigkeit für leichte gewerbliche Anwendungen könnte der Wegfall des Wettbewerbs zwischen Nidec und Embraco höhere Preisen und eine geringere Auswahl zur Folge haben.

Nidec legte Verpflichtungsangebote vor, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nach einer Befragung der Marktteilnehmer zu diesen Verpflichtungsangeboten ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass diese nicht ausreichen, um die Bedenken zu beseitigen.
Der Zusammenschluss wurde am 8. Oktober 2018 bei der Kommission angemeldet. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 15. April 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Unternehmen und Produkte
Nidec‚ ein Unternehmen mit Sitz in Japan, entwickelt, fertigt und vertreibt eine Reihe von Elektromotoren und Produkten mit Motor. Seit der Übernahme der Secop GmbH im Jahr 2017 produziert und verkauft Nidec auch Kompressoren für Kältegeräte. Nidec baut seine Kompressoren in Österreich, der Slowakei und China.
Das brasilianische Unternehmen Embraco fertigt und verkauft Kompressoren für Kältegeräte. Embraco produziert seine Kompressoren in der Slowakei, Brasilien, Mexiko und China. Embraco steht im Eigentum und unter der Kontrolle von Whirlpool, eines US-amerikanischen Unternehmens, das eine umfassende Palette von Haushaltsgeräten und zugehörigen Produkten herstellt, darunter auch Kältegeräte. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 17.01.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Umweltstraftaten bestrafen

    Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten.

  • Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch

    Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt.

  • EU stärkt Schutz vor gefährlichen Chemikalien

    Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüßt die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Regelungen.

  • EU-weite Methanverordnung

    Das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff.

  • Die DSA einhalten

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen