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HSH wieder zur Rentabilität zurückführen


Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt beihilfefreie Privatisierung der HSH Nordbank
Prüfung durch die Europäische Kommission ergab, dass die HSH auf der Grundlage des Geschäftsplans der neuen Eigentümer zur Rentabilität zurückkehren dürfte



Die Europäische Kommission hat den Verkauf der HSH Nordbank durch die deutschen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein an private Investoren genehmigt. Das Prüfverfahren der Kommission hatte ergeben, dass der Verkauf im Wege eines offenen, wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Verfahrens, ohne zusätzliche Beihilfen und zu einem positiven Preis erfolgt ist. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Die deutschen Behörden haben für die HSH Nordbank eine tragfähige Lösung gefunden, die keine weitere staatliche Unterstützung für die Bank erforderlich macht. Auf der Grundlage des Geschäftsplans des neuen privaten Eigentümers kann die HSH zu einem rentablen Marktteilnehmer werden, der die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland auch weiterhin unterstützt."

Im Rahmen des Beschlusses der Kommission vom Mai 2016 sagten die deutschen Behörden zu, den operativen Teil der HSH innerhalb einer vereinbarten Frist im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens zu einem positiven Preis und ohne weitere staatliche Beihilfen an einen Käufer zu veräußern, der die HSH wieder zur Rentabilität führt. Deutschland war verpflichtet, der Kommission das Ergebnis des Veräußerungsverfahrens mitzuteilen, damit die Einhaltung der Auflagen von der Kommission geprüft werden konnte.

Der Beschluss bestätigt, dass der Verkauf der HSH durch die deutschen Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein an ein Konsortium aus privaten Beteiligungsfonds unter Führung von J.C. Flowers und Cerberus den Anforderungen des Kommissionsbeschlusses von 2016 entspricht.

>> Konkret stellte die Kommission fest, dass die Käufer keine Beihilfe erhalten, da im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens das höchste und glaubwürdigste Angebot den Zuschlag erhalten hat und der Verkaufspreis positiv ist.

>> Ferner ergab die Prüfung durch die Kommission, dass die HSH auf der Grundlage des Geschäftsplans der neuen Eigentümer zur Rentabilität zurückkehren dürfte. So sieht der Geschäftsplan deutlich höhere Gewinne vor, die sich aus einer besseren Aktiva-Qualität in Verbindung mit Effizienzsteigerungen und besserer Kostenkontrolle ergeben sollen. Die HSH würde auf diese Wiese zu einem zahlungsfähigen Marktteilnehmer mit tragfähigem Geschäftsmodell.

Insbesondere durch die erfolgreiche Privatisierung kann die HSH ihr Kerngeschäft auf dem Markt als umstrukturiertes und rentables Unternehmen fortführen, ohne auf weitere staatliche Unterstützung angewiesen zu sein.

Hintergrund
Die HSH Nordbank stand bisher mehrheitlich im Eigentum der deutschen Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg und ist hauptsächlich in Norddeutschland und in deutschen Ballungsgebieten tätig. Sie finanziert unter anderem Projekte in den Bereichen Energie, Infrastruktur und Schifffahrt. Die Finanzierungen im Schifffahrtsbereich waren einer der zentralen Gründe, weshalb die HSH während der Finanzkrise in Schwierigkeiten geriet.

Im September 2011 genehmigte die Kommission die Umstrukturierung der HSH Nordbank einschließlich einer Asset-Garantie in Höhe von 10 Mrd. EUR unter Auflagen.Diese Risikoabschirmung wurde von der Bank von 10 Mrd. EUR auf 7 Mrd. EUR gesenkt, um die von der Bank zu entrichtenden Garantiegebühren zu senken.

Im Juni 2013 erteilte die Kommission eine vorläufige Genehmigung für die wegen ungünstiger Marktbedingungen erforderlich gewordene Wiederaufstockung dieser Asset-Garantie von 7 auf 10 Mrd. EUR. Im Mai 2016 folgte nach einem eingehenden Prüfverfahren die endgültige Genehmigung der Wiederaufstockung auf 10 Mrd. EUR auf der Grundlage der von Deutschland in diesem Zusammenhang eingegangenen Verpflichtungen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind‚ werden weitere Informationen zu dieser Sache unter der Nummer SA.52288 im Beihilfenregister auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb veröffentlicht.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.18
Newsletterlauf: 18.01.19


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