Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
Gefahrenabwehr in deutschen Häfen: Die Kommission verklagt Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen
(02.10.15) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zu verklagen, weil es die Bestimmungen der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen im Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht vollständig angewendet hat.
Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen. Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.
Die Richtlinie musste bis zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden. Bereits im September 2014 hat die Kommission Deutschland in einer begründeten Stellungnahme dringend aufgefordert, in Bezug auf einige Häfen in Nordrhein-Westfalen seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertungen und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne nachzukommen.Da dies bisher noch nicht erfolgt ist, bringt die Kommission jetzt den Fall vor den Gerichtshof der Europäischen Union.
Hintergrund
Hauptziel der europäischen Politik für die Gefahrenabwehr in Häfen ist es, Schiffe und Hafenanlagen als maritimem Teil der Logistikkette gegen das Risiko von Anschlägen und Terrorismus zu schützen. Mit der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen soll in allen europäischen Häfen, insbesondere durch die Umsetzung von Gefahrenabwehrplänen, in denen die zur Gewährleistung der Hafensicherheit zu treffenden Maßnahmen festgelegt sind, ein hohes Sicherheitsniveau erreicht werden. (Europäische Kommission: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
-
Kernelemente der Maßnahme gegen Meta
Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.
-
Marktrisiko-Vorschriften von Basel III
Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
-
CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren
Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.
-
Grundlage für ein solches Regelwerk
Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.
-
Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.