Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Tierversuche: Vollständiges Vermarktungsverbot


Vollständiges EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika tritt in Kraft
Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit war die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert worden


(04.04.13) - Die letzte Frist für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte in Europa abgelaufen. Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, dürfen nicht mehr in der EU vermarktet werden. In einer Mitteilung bestätigt die Europäische Kommission ihr Engagement zur Einhaltung der Frist, die das Europäische Parlament und der Rat 2003 gesetzt haben, und legt dar, wie sie die Forschung und Innovation in diesem Bereich weiterhin unterstützen und gleichzeitig den Tierschutz weltweit fördern will.

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, erklärte: "Das (…) Inkrafttreten des vollständigen Vermarktungsverbots ist ein wichtiges Signal für den Stellenwert, den Europa dem Tierschutz beimisst. Die Kommission engagiert sich dafür, die Entwicklung alternativer Testverfahren weiterhin zu unterstützen und Drittländer aufzufordern, sich unserer europäischen Vorgehensweise anzuschließen. Dies ist eine große Chance für Europa, ein Beispiel für verantwortungsvolle Innovation im Bereich der Kosmetika zu geben, ohne die Verbrauchersicherheit zu gefährden."

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vermarktungsverbots gründlich geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass es zwingende Gründe für seine Durchsetzung gibt. Dies entspricht der festen Überzeugung vieler europäischer Bürger, dass die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche rechtfertigt.

Die Suche nach alternativen Verfahren geht weiter, da ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen durch alternative Verfahren bisher noch nicht möglich ist. Die jetzt veröffentlichte Mitteilung umreißt den Beitrag der Kommission zur Erforschung alternativer Verfahren und die Einsicht, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden müssen. Die Kommission hat zwischen 2007 und 2011 für solche Forschungsarbeiten etwa 238 Millionen EUR bereitgestellt. Auch die Kosmetikindustrie hat dazu ihren Beitrag geleistet, beispielsweise durch die Kofinanzierung der Forschungsinitiative "SEURAT" mit 25 Millionen EUR.

Die führende und globale Rolle Europas in der Kosmetikindustrie erfordert es, den Kontakt zu den Handelspartnern zu suchen, um das europäische Modell zu erläutern und für dieses zu werben, sowie sich für internationale Akzeptanz alternativer Verfahren einzusetzen. Dies wird die Kommission zu einem integralen Bestandteil der EU-Handelsagenda und der internationalen Zusammenarbeit machen.

Hintergrund
Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurden Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG eingefügt. Laut diesen sind Tierversuche für Kosmetika in der EU bereits seit 2004 und für Bestandteile von Kosmetika seit 2009 verboten ("Versuchsverbot"). Ab März 2009 ist es ebenfalls verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden ("Vermarktungsverbot"). Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, einschließlich Hautreizung und Karzinogenität, Reproduktionstoxität und Toxikokinetik), wurde die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert.

Link:
http://ec.europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/animal-testing/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen