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Tierversuche: Vollständiges Vermarktungsverbot


Vollständiges EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika tritt in Kraft
Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit war die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert worden


(04.04.13) - Die letzte Frist für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte in Europa abgelaufen. Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, dürfen nicht mehr in der EU vermarktet werden. In einer Mitteilung bestätigt die Europäische Kommission ihr Engagement zur Einhaltung der Frist, die das Europäische Parlament und der Rat 2003 gesetzt haben, und legt dar, wie sie die Forschung und Innovation in diesem Bereich weiterhin unterstützen und gleichzeitig den Tierschutz weltweit fördern will.

Der für Gesundheit und Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissar, Tonio Borg, erklärte: "Das (…) Inkrafttreten des vollständigen Vermarktungsverbots ist ein wichtiges Signal für den Stellenwert, den Europa dem Tierschutz beimisst. Die Kommission engagiert sich dafür, die Entwicklung alternativer Testverfahren weiterhin zu unterstützen und Drittländer aufzufordern, sich unserer europäischen Vorgehensweise anzuschließen. Dies ist eine große Chance für Europa, ein Beispiel für verantwortungsvolle Innovation im Bereich der Kosmetika zu geben, ohne die Verbrauchersicherheit zu gefährden."

Die Kommission hat die Auswirkungen des Vermarktungsverbots gründlich geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass es zwingende Gründe für seine Durchsetzung gibt. Dies entspricht der festen Überzeugung vieler europäischer Bürger, dass die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche rechtfertigt.

Die Suche nach alternativen Verfahren geht weiter, da ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen durch alternative Verfahren bisher noch nicht möglich ist. Die jetzt veröffentlichte Mitteilung umreißt den Beitrag der Kommission zur Erforschung alternativer Verfahren und die Einsicht, dass diese Anstrengungen fortgesetzt werden müssen. Die Kommission hat zwischen 2007 und 2011 für solche Forschungsarbeiten etwa 238 Millionen EUR bereitgestellt. Auch die Kosmetikindustrie hat dazu ihren Beitrag geleistet, beispielsweise durch die Kofinanzierung der Forschungsinitiative "SEURAT" mit 25 Millionen EUR.

Die führende und globale Rolle Europas in der Kosmetikindustrie erfordert es, den Kontakt zu den Handelspartnern zu suchen, um das europäische Modell zu erläutern und für dieses zu werben, sowie sich für internationale Akzeptanz alternativer Verfahren einzusetzen. Dies wird die Kommission zu einem integralen Bestandteil der EU-Handelsagenda und der internationalen Zusammenarbeit machen.

Hintergrund
Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurden Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG eingefügt. Laut diesen sind Tierversuche für Kosmetika in der EU bereits seit 2004 und für Bestandteile von Kosmetika seit 2009 verboten ("Versuchsverbot"). Ab März 2009 ist es ebenfalls verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden ("Vermarktungsverbot"). Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, einschließlich Hautreizung und Karzinogenität, Reproduktionstoxität und Toxikokinetik), wurde die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert.

Link:
http://ec.europa.eu/consumers/sectors/cosmetics/animal-testing/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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