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KMU besonders anfällig für Betrug


Europäische Kommission will EU-Unternehmen vor Betrug und unlauteren Praktiken schützen
Unlautere Praktiken und Betrug: Weglassen wichtiger Informationen oder die Angabe falscher oder unrichtiger Informationen über das Angebot, insbesondere in Form irreführender Werbung, bis hin zu Belästigung, Nötigung oder unzulässiger Beeinflussung


(04.11.11) - Kleinunternehmen in Europa werden von unseriösen Geschäftemachern durch unlautere Praktiken wie irreführende Werbung geschädigt. Die Betrüger ziehen sich hinter nationale Grenzen zurück und nutzen die Schwächen der Unternehmen – insbesondere der kleinen – im Geschäftsverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte sowie Organisationen der Zivilgesellschaft können ebenfalls Opfer werden. Um sie besser zu schützen, leitet die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation über Art und Umfang der unlauteren Praktiken, auch von Online-Betrug ein, in deren Rahmen sich Unternehmen und andere Betroffene äußern können. Nach Abschluss dieser Konsultation prüft die Kommission, wie unseriöse Geschäftemacher am besten daran gehindert werden können, Gesetzeslücken zu nutzen, und wie gewährleistet werden kann, dass ehrliche Händler wirksam geschützt werden.

"Kleinunternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und können es sich nicht leisten, Geld an Betrüger zu verlieren", sagte EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Wir brauchen solide und wirksame europäische Vorschriften, um diese unlauteren Praktiken zu bekämpfen und dafür zu sorgen, dass sich die Schuldigen nicht hinter nationale Grenzen zurückziehen können."

Hierzu gehört das Weglassen wichtiger Informationen oder die Angabe falscher oder unrichtiger Informationen über das Angebot, insbesondere in Form irreführender Werbung, bis hin zu Belästigung, Nötigung oder unzulässiger Beeinflussung.

Die 23 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU machen 99 Prozent aller EU-Unternehmen aus und sind besonders anfällig für Betrug. Manchmal werden jedoch auch Großunternehmen Opfer von Betrügereien.

Betrügerische Adressbuch-Firmen
Eine gängige Praxis ist es, dass angebliche Adressbuch-Firmen den Unternehmen Formulare mit der Bitte um eine angeblich kostenlose Aktualisierung ihrer Angaben zusenden. Sobald die Opfer dies getan haben, wird ihnen mitgeteilt, dass sie einen Vertrag unterzeichnet haben und einen hohen Jahresbeitrag zahlen müssen. Einer Untersuchung des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2008 zufolge liegen allein über betrügerische Adressbuch-Firmen 13 000 Beschwerden vor, wobei davon ausgegangen wird, dass es sich hierbei nur um die Spitze des Eisbergs handelt. In der Regel werden von den Unternehmen 1.000 Euro gefordert.

Unternehmen zeigen unlautere Praktiken, deren Opfer sie werden, häufig nicht an, weil ihnen die Zeit fehlt oder sie nicht wissen, an wen sie sich wenden sollen.
Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Kommission können sich Einzelpersonen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft äußern. Nach Abschluss der Konsultation legt die Kommission im ersten Halbjahr 2012 Optionen für künftige EU-Maßnahmen in diesem Bereich vor, wozu auch Gesetzesänderungen gehören können.

Interessierte Parteien können ihre Meinungen unter http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/opinion/ mitteilen.
Die öffentliche Anhörung endet am 16. Dezember.

Hintergrund
Die EU-Rechtsvorschriften über irreführende und vergleichende Werbung (Richtlinie 2006/114/EG vom 12. Dezember 2006) legt Mindestkriterien für irreführende Werbung in der EU fest. Sie bietet Gewerbetreibenden Schutz vor irreführender Werbung und gewährleistet ferner, dass bei vergleichender Werbung Gleiches mit Gleichem verglichen wird, dass Marken anderer Unternehmen nicht verunglimpft werden, und keine Verwechslungsgefahr bei den Gewerbetreibenden begründet wird. Während allerdings die gegenwärtigen EU-Rechtsvorschriften Verbraucher gegen alle Formen unlauterer Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG vom 11. Mai 2005) schützen, gilt dies nicht für Händler.

Zur Verbesserung des Schutzes der Handelsunternehmen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der nationalen Strafverfolgungsbehörden plant die Kommission im ersten Halbjahr 2012 die Veröffentlichung einer Mitteilung, die die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften über irreführende und vergleichende Werbung beschreibt, problematische Fragen herausarbeitet und Optionen für eine Überarbeitung erörtert.

Das Europäische Parlament hat die Bedeutung dieses Themas bei mehreren Gelegenheiten ebenfalls hervorgehoben. Das Parlament hat zum Thema betrügerische Adressbuchfirmen im Jahre 2008 sowie am 9. Juni 2011 zwei wichtige Entschließungen verabschiedet.

Weitere Informationen
EU-Rechtsvorschriften über irreführende und vergleichende Werbung:
http://ec.europa.eu/justice/consumer-marketing/unfair-trade/false-advertising/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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