Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Möglichkeiten legaler Zuwanderung


Das EU-Zuwanderungsportal ist die erste Anlaufstelle für aktuelle, praktische Informationen über die Zuwanderungsverfahren und -politik der EU und der EU-Mitgliedsländer
Auch Zuwanderer, die bereits in der EU leben, kennen nicht immer ihre Rechte


(06.12.11) - Wo beantrage ich eine deutsche Arbeitserlaubnis? Brauche ich als indischer Staatsbürger eine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien studieren zu können? Mein Arbeitgeber hat mich ausgebeutet – bei wem kann ich um Hilfe fragen?

Die EU-Kommissarin für Inneres, Cecilia Malmström, hat das EU-Zuwanderungsportal eröffnet. Es enthält praktische Informationen für Personen aus Nicht-EU-Ländern, die in die EU ziehen möchten. Die Website richtet sich auch an Zuwanderer, die bereits in der EU leben und von einem Mitgliedsland in ein anderes umziehen möchten. Sie enthält nach Kategorien gegliederte Informationen über die Zuwanderungsverfahren in allen 27 EU-Mitgliedsländern.

Kommissarin Malmström erklärte: "Viele Menschen, die in der Europäischen Union leben möchten, wissen nicht, welche Möglichkeiten es gibt, wie sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können oder welche Risiken die illegale Einwanderung birgt. Auch Zuwanderer, die bereits in der EU leben, kennen nicht immer ihre Rechte. Wir müssen zuverlässige, leicht zugängliche Informationen zu diesen manchmal komplizierten Verfahren bereitstellen."

Hintergrund
Das EU-Zuwanderungsportal ist die erste Anlaufstelle für aktuelle, praktische Informationen über die Zuwanderungsverfahren und -politik der EU und der EU-Mitgliedsländer. Arbeitnehmer/-innen, Forscher/-innen und Studierende sowie Menschen, die zu ihren bereits in der EU lebenden Familien ziehen möchten, finden hier auf sie zugeschnittene Informationen über das gewünschte Zielland. Über direkte Links werden sie zu den Internetseiten nationaler Zuwanderungsbehörden weitergeleitet. Außerdem erfahren sie mehr über ihre Rechte und darüber, ob sie zur Einreise in die EU ein Visum benötigen.

Das EU-Zuwanderungsportal erklärt, welche Möglichkeiten legaler Zuwanderung es gibt, und klärt gleichzeitig über die Risiken illegaler Zuwanderung – Menschenhandel und Schleuserbanden – auf. Es enthält unter anderem ein umfassendes Verzeichnis von Regierungsstellen und Nichtregierungsorganisationen. Neben Zuwanderern und potenziellen Zuwanderern können sich auch einschlägige Hilfsorganisationen sowie Einwanderungsbehörden, Arbeitsämter und Lehrkräfte auf dem Portal informieren.

Das Portal http://ec.europa.eu/immigration/ steht derzeit in Englisch und Französisch zur Verfügung.

Eine arabische und spanische Fassung der Website ist in Arbeit. Darüber hinaus soll das Portal an verschiedene technische Plattformen angepasst und damit zugänglicher werden.

Bei der Entwicklung des EU-Zuwanderungsportals hat die Kommission alle Akteure zu Rate gezogen – Migrantenhilfsorganisationen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und religiöse Gruppen in den Herkunfts-, Durchreise- und Zielländern. Diese Konsultationen fanden in Belgien, Deutschland, Frankreich, Mali, Spanien und Tschechien statt.

20,1 Millionen Menschen in der EU sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern. Sie machen rund 4 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung aus.

Im Jahr 2010 stellten die EU-Mitgliedstaaten und die Schengen-Länder über 11 Millionen Visa aus.

Die Zahl der illegal in die EU oder innerhalb der EU geschleusten Menschen beläuft sich schätzungsweise auf mehrere Hunderttausend pro Jahr.
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen