Umwelt und Compliance
Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden
Nur um Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiative - Den Inhalt der Initiative hat die Europäische Kommission bislang noch nicht überprüft
Eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) zum Verbot von Glyphosat kann registriert werden. Dies hat die EU-Kommission heute (Dienstag) beschlossen. Die Bürgerinitiative hat die Kommission gebeten, "den Mitgliedstaaten ein Verbot für Glyphosat vorzuschlagen, das Zulassungsverfahren für Pestizide zu überarbeiten und EU-weit verbindliche niedrigere Ziele für den Einsatz von Pestiziden festzulegen".
Bei dem Entschluss der zuständigen Kommissionsmitglieder, die Bürgerinitiative zum Verbot von Glyphosat zu registrieren, handelt es sich zunächst nur um eine Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der Initiative. Den Inhalt der Initiative hat die Kommission bislang noch nicht überprüft. Am 25. Januar 2017 findet die offizielle Registrierung der Initiative statt. Danach beginnt eine einjährige Frist, während der die Organisatoren Unterschriften für ihre Bürgerinitiative sammeln.
Sollte es ihnen gelingen, innerhalb dieser Zeit eine Million Unterschriften aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, ist die Kommission verpflichtet, innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen. Es ist der Kommission überlassen, die Bürgerinitiative anzunehmen oder abzulehnen. In beiden Fällen muss sie jedoch ihre Beweggründe darlegen.
Das Instrument der europäischen Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der EBI-Verordnung im April 2012 haben EU-Bürger die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 17.01.17
Home & Newsletterlauf: 07.02.17
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.