Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Risiken in der Seeschifffahrt


Kartellrecht: Europäische Kommission stellt Untersuchung zu P&I-Clubs ein
Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern

(07.08.12) - Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung einzelner Bestimmungen in Seeversicherungsvereinbarungen über Schadensteilung und gemeinsame Rückversicherung eingestellt. P&I-Clubs sind gemeinnützige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die ihre Mitglieder, die Reeder, über Protection & Indemnity-Versicherungen – eine Art von Seehaftpflichtversicherung – gegen Risiken in der Seeschifffahrt absichern.

Gegenstand der Untersuchung waren das International Group Agreement (IGA) und das Pooling Agreement zwischen Protection and Indemnity Clubs, den sogenannten P&I Clubs, die gemeinschaftlich Risiken in der Seeschifffahrt absichern (protection & indemnity – Schutz und Entschädigung). Diese beiden Vereinbarungen enthalten Bestimmungen über die Schadensteilung und die gemeinsame Rückversicherung sowie Bestimmungen über die vertraglichen Beziehungen zwischen den P&I-Clubs und ihren Mitgliedern. Untersucht wurde, ob einige der in diesen Vereinbarungen enthaltenen Bestimmungen den Wettbewerb zwischen den P&I-Clubs schwächten und/oder ob durch sie der Zugang für gewerbliche Versicherer und/oder andere P&I-Gegenseitigkeitsversicherer zu den relevanten Märkten in gewissem Maße beschränkt wurde.

Die Kommission leitete das Kartellverfahren im August 2010 ein und hat im Rahmen einer Marktuntersuchung Stellungnahmen von Reedern, Schiffsmaklern und gewerblichen Versicherer eingeholt. Die Ergebnisse der Marktuntersuchung haben die anfänglichen kartellrechtlichen Bedenken der Kommission nicht bestätigt.

Die Vereinbarungen, die innerhalb der International Group of P&I Clubs (IG) geschlossen wurden, waren früher per Beschluss der Kommission vom 12. April 1999 von den EU-Wettbewerbsregeln freigestellt. Die Freistellung lief am 20. Februar 2009 aus. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen