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Reform der internationalen Steuervorschriften


Besteuerung: Europäische Kommission stellt Weichen für faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft
Das Ziel dieser Kommission sei es stets gewesen, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften



Europäische Kommission legte eine neue Agenda der EU vor, um sicherzustellen, dass die digitale Wirtschaft in einer fairen und wachstumsfreundlichen Weise besteuert wird. In der von der Kommission verabschiedeten Mitteilung werden die Herausforderungen dargestellt, mit denen die Mitgliedstaaten derzeit bei der Bewältigung dieser drängenden Problematik konfrontiert sind, und es werden mögliche Lösungen aufgezeigt.

Ziel ist die Gewährleistung eines kohärenten Konzepts der EU zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, durch das die zentralen Prioritäten der Kommission bei der Vollendung des digitalen Binnenmarktes unterstützt werden und für eine faire und wirksame Besteuerung aller Unternehmen gesorgt wird. Die heutige Mitteilung ebnet den Weg für einen Legislativvorschlag zu EU-Vorschriften für die Besteuerung von Gewinnen in der digitalen Wirtschaft, wie dies Präsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union 2017 bekräftigt hat. Diese Vorschriften könnten bereits im Frühjahr 2018 vorliegen. Die veröffentlichte Mitteilung dürfte ebenfalls einen Beitrag zu den internationalen Arbeiten in diesem Bereich leisten, vor allem zu denen der G20 und der OECD.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, erklärte hierzu: "Moderne Steuervorschriften sind von wesentlicher Bedeutung für die Ausschöpfung des vollen Potenzials des digitalen Binnenmarkts der EU und für die Förderung von Innovation und Wachstum. Dies erfordert einen modernen und nachhaltigen steuerlichen Rahmen, der Rechtssicherheit, wachstumsfreundliche Anreize und gleiche Ausgangsbedingungen für alle Unternehmen bietet. Die EU dringt weiter auf eine umfassende Überarbeitung der Steuervorschriften weltweit, um den neuen Gegebenheiten gerecht zu werden."

Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: "Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft enorme wirtschaftliche Chancen eröffnet. Gleichzeitig sollten sich unsere Steuersysteme so entwickeln, dass sie neue Geschäftsmodelle erfassen und dabei fair, effizient und zukunftstauglich sind. Dabei geht es auch um die Nachhaltigkeit unserer Steuereinnahmen, denn die traditionellen Steuerquellen geraten unter Druck. Und nicht zuletzt gilt es, die Integrität des Binnenmarkts zu wahren und Fragmentierung zu vermeiden, indem wir gemeinsame Antworten auf globale Herausforderungen finden."

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, fügte hinzu: "Das Ziel dieser Kommission ist es stets gewesen, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern dort zahlen, wo sie Gewinne erwirtschaften. Digitale Unternehmen streichen hohe Gewinne bei ihren Millionen Kunden ein, auch wenn sie physisch in der EU nicht präsent sind. Wir wollen jetzt gleiche Ausgangsbedingungen schaffen, sodass alle in der EU tätigen Unternehmen in einen fairen Wettbewerb eintreten können – ob sie nun über die Cloud oder von herkömmlichen Standorten aus tätig sind."

Der derzeitige steuerliche Rahmen steht mit den modernen Gegebenheiten nicht im Einklang. Mit den geltenden Steuervorschriften, die für die traditionelle Wirtschaft konzipiert wurden, können keine Tätigkeiten erfasst werden, die zunehmend auf immateriellen Vermögenswerten und auf Daten beruhen. Daher wird der effektive Steuersatz der digitalen Unternehmen in der EU auf die Hälfte des Steuersatzes herkömmlicher Unternehmen geschätzt – und oftmals noch deutlich niedriger. Gleichzeitig birgt das Flickwerk unilateraler Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bewältigung des Problems die Gefahr, dass neue Hindernisse und Schlupflöcher im Binnenmarkt entstehen.

Der Fokus sollte zunächst auf einer grundlegenden Reform der internationalen Steuervorschriften liegen, wodurch eine bessere Verknüpfung zwischen der Art der Wertschöpfung und dem Ort der Besteuerung sichergestellt würde. Die Mitgliedstaaten sollten sich auf einen starken und ehrgeizigen Standpunkt der EU einigen, damit wir auf aussagekräftige Ergebnisse im Bericht der OECD an die G20 zu diesem Thema im nächsten Frühjahr drängen können. Den Digital-Gipfel in Tallinn könnten die Mitgliedstaaten nutzen, um diesen Standpunkt auf höchster politischer Ebene festzulegen.

Solange es keinen angemessenen Fortschritt auf globaler Ebene gibt, sollte die EU ihre eigenen Lösungen für die Besteuerung der Gewinne der in der digitalen Wirtschaft tätigen Unternehmen umsetzen. In der heute veröffentlichten Mitteilung werden die langfristige Strategie der Kommission sowie einige kurzfristige Lösungen erläutert, die bislang auf internationaler und EU-Ebene erörtert wurden. Insbesondere die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) ist eine gute Grundlage für die Bewältigung der zentralen Herausforderungen und die Schaffung eines nachhaltigen, stabilen und fairen Rahmens für die künftige Besteuerung aller großen Unternehmen. Da dieser Vorschlag derzeit von den Mitgliedstaaten erörtert wird, ließe sich die Besteuerung im digitalen Raum ohne weiteres in den Geltungsbereich der Vorschriften aufnehmen, sobald diese endgültig beschlossen sind. Kurzfristige Sofortlösungen wie eine gezielte Umsatzsteuer und eine EU-weite Werbesteuer werden jedoch ebenfalls geprüft.

Nächste Schritte
Wie bei dem informellen Treffen des ECOFIN-Rates im September angekündigt, wird der estnische Vorsitz sich weiter mit diesen Themen befassen, damit bis Ende des Jahres klare und ehrgeizige Schlussfolgerungen des Rates vorliegen. Diese Schlussfolgerungen sollen als Beitrag der EU zu den internationalen Diskussionen über die Besteuerung der digitalen Wirtschaft dienen und das Fundament für die künftigen Arbeiten im Binnenmarkt legen.

In der Zwischenzeit wird die Kommission weiterhin die politischen Optionen prüfen und die Interessenträger und Vertreter der Industrie zu dieser wichtigen und drängenden Frage konsultieren.

Die Kommission sieht dem Bericht der OECD an die G20 im Frühjahr 2018 erwartungsvoll entgegen, der angemessene und sinnvolle Lösungen zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft auf internationaler Ebene enthalten dürfte, die wiederum in den anstehenden Vorschlag der Kommission über verbindliche Vorschriften im EU-Binnenmarkt eingebunden werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, so wird die Kommission jedenfalls bereit sein, einen eigenen Legislativvorschlag zur Gewährleistung eines fairen, wirksamen und wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmens für den digitalen Binnenmarkt vorzulegen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.09.17
Home & Newsletterlauf: 07.11.17



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