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Klarere Rahmenbedingungen für Investoren


Umwelt-Compliance: Europäische Kommission empfiehlt Mindestgrundsätze für Schiefergas
Die Empfehlung geht mit einer Mitteilung einher, die die Möglichkeiten und Probleme der Anwendung der Fracking-Technik für die Kohlenwasserstoffförderung untersucht

(10.02.14) - Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung erlassen, mit der sichergestellt werden soll, dass beim sogenannten Fracking – die vor allem für die Schiefergasförderung angewandte Technik der hydraulischen Stimulation durch Hochvolumen – ein angemessener Umwelt- und Klimaschutz gewährleistet ist. Die Empfehlung soll allen Mitgliedstaaten, die diese Technik anwenden wollen, helfen, Gesundheits- und Umweltrisiken zu vermeiden und die Transparenz für den Bürger zu verbessern. Sie bildet auch die Grundlage für ausgewogene Wettbewerbsbedingungen für die Industrie und schafft klarere Rahmenbedingungen für Investoren.

Die Empfehlung geht mit einer Mitteilung einher, die die Möglichkeiten und Probleme der Anwendung der Fracking-Technik für die Kohlenwasserstoffförderung untersucht. Beide Dokumente sind Teil einer weiterreichenden Initiative der Kommission, mit der für den Zeitraum bis 2030 ein integrierter klima- und energiepolitischer Rahmen geschaffen werden soll.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: "Schiefergas weckt in einigen Teilen Europas zwar Hoffnungen, bei der Öffentlichkeit aber auch Befürchtungen. Die Kommission reagiert auf Handlungsaufforderungen, indem sie Mindestgrundsätze vorgibt, die die Mitgliedstaaten befolgen sollen, um Umwelt- und gesundheitliche Bedenken auszuräumen und Betreibern und Investoren die Vorhersehbarkeit zu gewährleisten, die sie benötigen."

Die Empfehlung, die auf bestehenden EU-Vorschriften aufbaut und sie, wo notwendig, ergänzt, fordert die Mitgliedstaaten insbesondere auf,

>> Projekte vorauszuplanen und etwaige kumulative Wirkungen zu evaluieren, bevor Genehmigungen erteilt werden;

>> Umweltauswirkungen und Umweltrisiken sorgfältig zu prüfen;

>> zu gewährleisten, dass die Bohrlochintegrität den Bestpraktiken entspricht;

>> die Qualität von Gewässern, Luft und Boden vor Ort zu kontrollieren, bevor die Bohrungen anlaufen, um etwaige Veränderungen feststellen und auftretende Risiken bewältigen zu können;

>> Emissionen in die Luft, einschließlich Treibhausgasemissionen, durch Gasabscheidung unter Kontrolle zu halten;

>> die Öffentlichkeit über die in den einzelnen Bohrlöchern verwendeten Chemikalien zu informieren und

>> sicherzustellen, dass Bohrlochbetreiber während des gesamten Projekts bewährte Praktiken anwenden.

Die Kommission wird den Informationsaustausch mit den Mitgliedstaaten, der Industrie und zivilgesellschaftlichen Organisationen über die Umweltleistung von Schiefergasprojekten auch in Zukunft erleichtern.

Nächste Schritte
Die Mitgliedstaaten der EU werden gebeten, diese Grundsätze innerhalb von sechs Monaten anzuwenden und der Kommission ab Dezember 2014 jährlich mitzuteilen, welche Maßnahmen eingeführt wurden. Die Kommission wird die Anwendung der Empfehlung anhand eines öffentlich zugänglichen Fortschrittsanzeigers überwachen und die Lage in den verschiedenen Mitgliedstaaten vergleichen. Sie wird die Wirksamkeit dieses Ansatzes in 18 Monaten überprüfen.

Hintergrund
Konventionelles Erdgas ist in unterirdischen Gesteinsspeichern eingeschlossen. Schiefergas präsentiert sich anders – es ist zwar ebenfalls ein Erdgas, ist jedoch in Gestein eingeschlossen, das aufgebrochen ("frakturiert") werden muss, damit das Gas austreten kann. In der EU gibt es bisher nur begrenzte Erfahrungen mit groß angelegtem, intensiv betriebenem Hochvolumen-Hydrofracking, bei dem in der Praxis große Mengen Wasser, Sand und Chemikalien in ein Bohrloch eingepresst werden, um Risse im Gestein zu erzeugen und die Erdgasförderung zu erleichtern. In Europa sind Fracking-Erfahrungen bisher auf Niedrigvolumen-Frakturierungen in einigen konventionellen und dichten Gasspeichern und hauptsächlich in vertikalen Bohrlöchern begrenzt, die nur einen kleinen Teil der bisherigen Öl- und Gasbohrungen der EU ausmachen. Angesichts der nordamerikanischen Erfahrungen mit großflächigem Hochvolumen-Hydrofracking testen Bohranlagenbetreiber diese Praxis nun auch vermehrt in der EU.

Die Umweltauswirkungen und -risiken dieser Technik müssen auf angemessene Weise kontrolliert werden. Da auf Dauer auf immer größeren Flächen immer mehr Bohrlöcher angelegt werden müssen, um dieselbe Gasmenge zu erhalten wie bei konventionellen Bohrungen, müssen die kumulativen Auswirkungen richtig bewertet und abgeschwächt werden.

Da die meisten EU-Umweltvorschriften aus der Zeit vor dem Hochvolumen-Hydrofracking stammen, werden bestimmte Umweltaspekte in der geltenden EU-Gesetzgebung nicht genügend berücksichtigt. Dies hat in der Öffentlichkeit zu Bedenken geführt, die die EU zum Handeln veranlassen. (Europäische Komission: ra)


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