Online-Inhaltedienste auf Reisen
Modernisierung des EU-Urheberrechts: EU ermöglicht Bürgern grenzüberschreitende Nutzung ihrer digitalen Dienste
Rechtsvorschriften sollen mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten
Verhandlungen zwischen den EU-Organen führten zu einer Einigung, durch die Verbraucher auch auf Reisen in der EU Zugang zu ihren zuhause abonnierten Online-Inhaltediensten haben. Die Europäer werden ihre Online-Abonnements für Filme, Sportereignisse, E-Bücher, Videospiele oder Musik bald auch auf Reisen in der EU uneingeschränkt nutzen können. Dies besagt die Einigung, die von den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments, der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission erzielt wurde.
Dies ist der erste Schritt zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, die die Kommission in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hatte.
Dank der künftigen Verordnung werden die Verbraucher ihre Online-Inhaltedienste auf Reisen in der EU genauso in Anspruch nehmen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften werden ab Anfang 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gelten, was den Anbietern 9 Monate Zeit lässt, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften einzustellen.
Die Kommission sorgt dafür, dass Rechtsvorschriften mit den Gewohnheiten der Verbraucher Schritt halten. Im Jahr 2016 nutzten 64 Prozent der Europäer das Internet, um zu spielen oder um Spiele, Bilder, Filme oder Musik zunehmend auch auf mobile Geräte herunterzuladen. In einer Umfrage von 2015 sprach sich jeder dritte Europäer für die grenzüberschreitende Nutzbarkeit (Portabilität) seiner gekauften Inhalte aus. Für junge Leute ist diese Möglichkeit sogar noch wichtiger. Jeder Zweite zwischen 15 und 39 Jahren hielt es für wichtig, dass die Portabilität und der Zugang zu einem abonnierten Dienst auch dann möglich ist, wenn er in Europa unterwegs ist. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 13.04.17
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Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.