Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue europäische Luftqualitätsvorschriften


Luftverschmutzung: Richtlinie legt neue Grenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe fest
Die EU-Staaten müssen ihre Luftreinhalteprogramme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen



Für saubere Luft in Europa: Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet. Sie legt strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa fest. Das sind Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) sowie Ammoniak. Nach vollständiger Umsetzung durch die 28 EU-Staaten kann sie die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung wie Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle bis 2030 um fast 50 Prozent verringern. Die neuen Regeln treten am 31. Dezember 2016 in Kraft. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 nationale Luftreinhalteprogramme ausarbeiten, um die von ihnen verabschiedeten Grenzwerte einzuhalten.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: "Die neuen europäischen Luftqualitätsvorschriften sind ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung, dieses "unsichtbaren Killers". Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jedes Jahr über 450 000 Menschen, mehr als zehnmal so viel wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Jetzt ist es Sache der nationalen Regierungen, die Richtlinie umzusetzen, damit die Menschen von sauberer Luft profitieren können. Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern."

Die EU-Staaten müssen ihre Luftreinhalteprogramme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen. Dies erfordert Investitionen. Die Kosten werden jedoch deutlich aufgewogen durch die zu erwartenden Kosteneinsparungen insbesondere in Bezug auf das Gesundheitswesen und krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz.

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission das Programm "Saubere Luft für Europa", durch das die Luftqualitätsziele für 2020 bzw. 2030 aktualisiert wurden. Es umfasste einen Vorschlag für mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie 2015/2193), den Vorschlag für die verabschiedete neue NEC-Richtlinie und einen Vorschlag zur Ratifizierung des kürzlich geänderten Göteborg-Protokolls.

In der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen (bis 2020 und 2030) für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) und Ammoniak. Die Reduktionsverpflichtungen für 2020 sind mit denjenigen identisch, die die Mitgliedstaaten bereits auf internationaler Ebene im Rahmen der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 vereinbart haben. Die Verpflichtungen für 2030 erfordern wesentlich weitreichendere Verringerungen. Diese werden dazu beitragen, grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa zu verringern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.12.16
Home & Newsletterlauf: 13.01.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Forderungen nach mehr Flexibilität

    Die Europäische Kommission hat offiziell eine Verordnung angenommen, mit der europäischen Landwirtinnen und Landwirten eine teilweise Ausnahme von der Konditionalitätsregelung für brachliegende Flächen gewährt wird. Dem vorangegangen waren der Vorschlag der Kommission vom 31. Januar sowie Gespräche mit den Mitgliedstaaten in Ausschusssitzungen.

  • Verwaltungsaufwand für Landwirte begrenzen

    Die Europäische Kommission hat dem belgischen Ratsvorsitz ein Papier übermittelt, in dem erste mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Schultern der Landwirte dargelegt werden. Das Dokument enthält eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen, die zur Vereinfachung ergriffen werden können

  • Wegweisendes Regelwerk der EU

    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

  • Untersuchung betrifft mutmaßliche Mängel

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob TikTok in den Bereichen Jugendschutz, Transparenz der Werbung, Datenzugang für Forschende sowie Risikomanagement in Bezug auf suchterzeugendes Design und schädliche Inhalte möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen hat.

  • Influencer-Posts in sozialen Medien

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen