Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Neue europäische Luftqualitätsvorschriften


Luftverschmutzung: Richtlinie legt neue Grenzwerte für die wichtigsten Schadstoffe fest
Die EU-Staaten müssen ihre Luftreinhalteprogramme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen



Für saubere Luft in Europa: Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben die Richtlinie über neue nationale Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie) verabschiedet. Sie legt strengere Grenzwerte für die fünf wichtigsten Schadstoffe in Europa fest. Das sind Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide und flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) sowie Ammoniak. Nach vollständiger Umsetzung durch die 28 EU-Staaten kann sie die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung wie Atemwegserkrankungen und vorzeitige Todesfälle bis 2030 um fast 50 Prozent verringern. Die neuen Regeln treten am 31. Dezember 2016 in Kraft. Die EU-Staaten müssen sie bis zum 30. Juni 2018 in nationales Recht umsetzen und bis 2019 nationale Luftreinhalteprogramme ausarbeiten, um die von ihnen verabschiedeten Grenzwerte einzuhalten.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erklärte: "Die neuen europäischen Luftqualitätsvorschriften sind ein wichtiger Meilenstein bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung, dieses "unsichtbaren Killers". Aufgrund der Luftverschmutzung sterben in Europa jedes Jahr über 450 000 Menschen, mehr als zehnmal so viel wie durch Unfälle im Straßenverkehr. Jetzt ist es Sache der nationalen Regierungen, die Richtlinie umzusetzen, damit die Menschen von sauberer Luft profitieren können. Wir werden mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sie bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der EU zu verbessern."

Die EU-Staaten müssen ihre Luftreinhalteprogramme mit Plänen in anderen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Klima abstimmen. Dies erfordert Investitionen. Die Kosten werden jedoch deutlich aufgewogen durch die zu erwartenden Kosteneinsparungen insbesondere in Bezug auf das Gesundheitswesen und krankheitsbedingte Ausfälle am Arbeitsplatz.

Im Dezember 2013 veröffentlichte die Kommission das Programm "Saubere Luft für Europa", durch das die Luftqualitätsziele für 2020 bzw. 2030 aktualisiert wurden. Es umfasste einen Vorschlag für mittelgroße Feuerungsanlagen (Richtlinie 2015/2193), den Vorschlag für die verabschiedete neue NEC-Richtlinie und einen Vorschlag zur Ratifizierung des kürzlich geänderten Göteborg-Protokolls.

In der NEC-Richtlinie sind für jedes Land jährliche Emissionshöchstmengen (bis 2020 und 2030) für die fünf wichtigsten Schadstoffe festgelegt: Feinstaub (PM2,5), Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen (außer Methan) und Ammoniak. Die Reduktionsverpflichtungen für 2020 sind mit denjenigen identisch, die die Mitgliedstaaten bereits auf internationaler Ebene im Rahmen der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 vereinbart haben. Die Verpflichtungen für 2030 erfordern wesentlich weitreichendere Verringerungen. Diese werden dazu beitragen, grenzüberschreitende Luftverschmutzung und Hintergrundkonzentrationen in ganz Europa zu verringern. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.12.16
Home & Newsletterlauf: 13.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen