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Gemeinsames Ziel des Verhaltenskodex


Erste Fortschritte im Kampf gegen Online-Hetze
Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz



Wie Facebook, Twitter, Google und Microsoft ihre Zusagen zur Bekämpfung von illegaler Hetze im Internet seit der Vereinbarung des Verhaltenskodex einhalten, zeigt eine erste Evaluierung, die die EU-Kommission vorgelegt hat. 28 Prozent aller Meldungen über mutmaßliche Hassbotschaften haben dazu geführt, dass der entsprechende Inhalt entfernt wurde. Allerdings wurden nur 40 Prozent der Meldungen innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang geprüft. Mit dem seit Ende März 2016 geltenden Verhaltenskodex haben sich IT-Unternehmen jedoch verpflichtet, die Mehrzahl der Meldungen innerhalb dieser Zeitspanne zu bearbeiten.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung erklärte hierzu: "Es ist unsere Pflicht, Menschen in Europa vor der Anstiftung zu Hass und Gewalt im Internet zu schützen. Das ist das gemeinsame Ziel des Verhaltenskodex. Die letzten Wochen und Monate haben uns gezeigt, dass Social Media-Unternehmen ihrer wichtigen Rolle und Verantwortung nachkommen müssen, wenn es um Phänomene wie Online-Radikalisierung, illegale Hetze oder gefälschte Nachrichten geht. Auch wenn sich IT-Unternehmen in die richtige Richtung bewegen, zeigen die ersten Ergebnisse auch, dass IT-Unternehmen noch mehr tun müssen, um erfolgreich zu sein."

Zu der ersten Einschätzung waren zwölf Nichtregierungsorganisationen aus insgesamt neun EU-Staaten gelangt. Sie hatten die Reaktionen von IT-Unternehmen auf Meldungen zu Hasskommentaren über einen Zeitraum von sechs Wochen analysiert. Von den 600 Meldungen, die in dem Zeitraum insgesamt eingegangen sind, wurden 28 Prozent entfernt. 40 Prozent der Meldungen wurden innerhalb von 24 Stunden empfangen, 43 Prozent erst nach 48 Stunden.

Die Kommission hatte den Verhaltenskodex am 31. März 2016 zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft eingeführt. Der Kodex verpflichtet IT-Unternehmen zu einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Hassreden im Netz. Dazu gehört etwa die schnellere Prüfung und Entfernung von Hasskommentaren. Außerdem werden IT-Unternehmen dazu angehalten, bestehende Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Organisationen auszubauen, die dabei helfen, Inhalte zu melden, mit denen zu Gewalt und Hass aufgerufen wird.

Wie die IT-Unternehmen betonen, soll der Verhaltenskodex sowohl als Richtschnur für ihre eigenen Tätigkeiten als auch zum Austausch bewährter Praktiken mit anderen Internet-Unternehmen, Plattformen und Social Media-Unternehmen dienen.

Gemäß dem Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gilt insbesondere die öffentliche Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen eine nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe als Straftat. Dies ist die Rechtsgrundlage für die Definition illegaler Inhalte im Internet.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den zentralen europäischen Werten, die geschützt werden müssen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die wichtige Unterscheidung zwischen Inhalten gemacht, die "den Staat oder eine Gruppe der Bevölkerung beleidigen, schockieren oder verstören", und Inhalten, die eine tatsächliche und ernsthafte Aufstachelung zu Gewalt und Hass darstellen. Der Gerichtshof hat klargestellt, dass Staaten Letzteres verbieten und unter Strafe stellen dürfen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 29.12.16
Home & Newsletterlauf: 13.01.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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