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Geografische Beschränkungen im Internet


Meinung zum Geoblocking und zur Rolle von Plattformen in der Online-Wirtschaft gefragt
Durch das Geoblocking werden Verbraucher allzu häufig aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts umgeleitet oder ganz ausgeschlossen

(13.10.15) - Die Europäische Kommission erkundigt sich nach den Meinungen der Bürger, Hersteller, Einzelhändler (vor allem KMU), Rechteinhaber, Daten- und Cloud-Dienstleister und Benutzer wie auch aller an der partizipativen Wirtschaft Beteiligten. Beide Konsultationen laufen bis zur zweiten Dezemberhälfte 2015. Die Kommission läutet damit zwei neuen Konsultationen eine öffentliche Diskussion ein: eine zum Geoblocking und die andere zu Plattformen, Online-Mittlern, Daten, Cloud Computing und partizipativer Wirtschaft. Die Meinungsäußerungen und Informationen werden der Kommission im Rahmen der Strategie für den digitalen Binnenmarkt und der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen helfen, den Bedarf an neuen Initiativen einzuschätzen und solche Initiativen vorzubereiten.

>> Mit der Konsultation zum Geoblocking und anderen Formen geografischer Beschränkungen sollen Meinungen über nicht gerechtfertigte kommerzielle Schranken eingeholt werden, die uns daran hindern, Produkte und Dienste in anderen EU-Ländern zu kaufen und zu verkaufen. Dabei geht es z. B. darum, dass von den Kunden je nach Wohnort unterschiedliche Preise verlangt oder ihnen unterschiedliche Waren angeboten werden. Kein Thema sind dagegen urheberrechtlich geschützte Inhalte und die Lizenzvergabe für solche Inhalte.

>> In der zweiten heute begonnenen Konsultation geht es um die wirtschaftliche Rolle von Online-Plattformen. Solche Plattformen sind beispielsweise Suchmaschinen, soziale Medien, Videoplattformen, App-Stores usw. Außerdem geht es um die Haftung von Mittlern für illegal bereitgehaltene Online-Inhalte und darum, wie der freie Datenfluss in der EU verbessert und eine europäische Cloud aufgebaut werden kann. Eingegangen wird ferner auf die Möglichkeiten und potenziellen Probleme im Zusammenhang mit dem Aufkommen der partizipativen Wirtschaft.

Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, sagte dazu: "Plattformen spielen eine immer wichtigere Rolle in unserem Leben. Sie sind Teil einer florierenden digitalen Wirtschaft, sie werfen aber auch Fragen in Bezug auf ihre Transparenz und die Nutzung von Inhalten auf. Durch das Geoblocking werden Verbraucher allzu häufig aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnorts umgeleitet oder ganz ausgeschlossen. Dies ist wenig hilfreich bei der Förderung des elektronischen Handels, denn es verärgert die Verbraucher, und es ist noch weniger hilfreich, wenn es darum geht, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel voranzutreiben, der sowohl den Verbrauchern als auch den Unternehmen zugute kommt. Wir führen jetzt eine Bestandsaufnahme zu diesen beiden Fragen durch, die überaus wichtig für einen reibungslos funktionierenden digitalen Binnenmarkt sind."

Günther H. Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: "Internetplattformen wirken sich in vielerlei Hinsicht vorteilhaft auf die Wirtschaft aus. Aber wir müssen besser verstehen, welche Rolle sie spielen und wie sie mit anderen Unternehmen und mit den Verbrauchern interagieren. Außerdem müssen wir uns das ungerechtfertigte Geoblocking näher anschauen, denn dies ist eine der offensichtlichsten Erscheinungsformen des Nicht-Europas beim elektronischen Geschäftsverkehr im digitalen Binnenmarkt."

Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für den Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: "Diese Konsultationen werden eine wichtige Faktengrundlage für unsere Überlegungen darüber bilden, wie wir unseren Binnenmarkt ausbauen können, um das Beste aus der digitalen Wirtschaft zu machen, die Innovation und neue Geschäftsmodelle wie die partizipative Wirtschaft zu fördern und eine ungerechtfertigte Diskriminierung der Verbraucher im Binnenmarkt zu beenden."

Die Kommission erkundigt sich nach den Meinungen der Bürger, Hersteller, Einzelhändler (vor allem KMU), Rechteinhaber, Daten- und Cloud-Dienstleister und Benutzer wie auch aller an der partizipativen Wirtschaft Beteiligten. Beide Konsultationen laufen bis zur zweiten Dezemberhälfte 2015 (12 Wochen ab der Veröffentlichung der Konsultationstexte in allen EU-Amtssprachen).

Geoblocking und andere geografische Beschränkungen
Diese Konsultation dient der Einholung von Meinungen und Informationen über die Erfahrungen und Schwierigkeiten der Nutzer und Unternehmen beim grenzüberschreitenden Zugriff auf Informationen und deren Bereitstellung sowie beim grenzüberschreitenden Einkauf oder Verkauf innerhalb der EU. Es gibt zwar Vorschriften, die eine Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes oder der Staatsangehörigkeit sowohl in der Online-Welt als auch in der Offline-Welt verbieten (außer wenn dies nach objektiven Kriterien gerechtfertigt ist) und den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr fördern. Dennoch nehmen Unternehmen häufig Einschränkungen vor oder behandeln potenzielle Kunden je nach deren Staatsangehörigkeit oder Wohnort unterschiedlich. In der Konsultation werden bekannte Beispiele angeführt und Fragen gestellt, um weitere Erfahrungen aus dem Alltag zu sammeln. Ausgenommen sind geografische Beschränkungen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht und der Lizenzvergabe für Inhalte.

Die Konsultation wird der Kommission helfen, in der ersten Jahreshälfte 2016 Legislativvorschläge auszuarbeiten, die darauf abzielen, das ungerechtfertigte Geoblocking zu beenden. Diese Vorschläge könnten auch gezielte Änderungen der Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und des durch den Artikel 20 der Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen Rahmens umfassen und werden zur Verwirklichung der Binnenmarktstrategie beitragen.

Parallel dazu befasst sich die Kommission auch in einer Sektoruntersuchung zur Anwendung des Wettbewerbsrechts im Bereich des elektronischen Handels mit dem Geoblocking und damit zusammenhängenden Fragen. Es gibt Hinweise darauf, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und den Wettbewerb zu verhindern. Einigen dieser Hindernisse kann mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts entgegengetreten werden, z. B. vertraglichen Einschränkungen in Vertriebsverträgen, die es Einzelhändlern verbieten, Waren oder Dienstleistungen online an Kunden in einem anderen EU-Land zu verkaufen.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Plattformen, Online-Mittler, Daten, Cloud-Computing und partizipative Wirtschaft
Ziel dieser Konsultation ist die Erfassung von Fakten und Ausgangsmaterial für die von der Kommission beabsichtigte umfassende Analyse der Rolle der Online-Räume (wie z. B. Internet-Suchmaschinen, soziale Medien, Websites für den Wissensaustausch und Videoportale, Nachrichtenaggregatoren, App-Stores und Zahlungssysteme), in denen sich Anbieter und Nutzer von Inhalten, Waren und Dienstleistungen begegnen. In der Konsultation geht es um die Rolle von Plattformen im Bereich der Verbreitung von Online-Inhalten. Außerdem wird untersucht, wie mit illegalen Online-Inhalten umgegangen werden sollte (z. B. mit Hassparolen, der Darstellung von Kindesmissbrauch oder Inhalten, die Urheberrechte verletzen), inwieweit und auf welche Weise Online-Mittler dafür haften sollten und welche Sorgfaltspflichten die Mittler gegenüber ihren Benutzern haben. Dies ist der erste Schritt der von der Kommission durchgeführten Untersuchung des Themas Plattformen. Die Erkenntnisse werden in eine umfassende Bewertung der Rolle von Internet-Plattformen und Mittlern einfließen, die für die erste Jahreshälfte 2016 geplant ist.

Die dank der Fragen zum Thema Daten und Cloud in digitalen Ökosystemen gesammelten Informationen, werden in die für 2016 vorgesehene Kommissioninitiative zur Beseitigung von Beschränkungen des freien Datenverkehrs in der EU einfließen und der Kommission helfen, ihre europäische Cloud-Initiative zu konzipieren.

Schließlich geht es in der Konsultation auch noch um die Möglichkeiten und potenziellen Probleme im Zusammenhang mit dem Aufkommen der partizipativen Wirtschaft. Erbeten werden Meinungen zur Rolle der Plattformen in der partizipativen Wirtschaft und ihren Auswirkungen auf Rechte und Haftungsfragen, vorhandene Anbieter, die Innovation und die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher. Hiermit befasst sich die Kommission im Zuge ihrer Strategie für den digitalen Binnenmarkt und ganz allgemein im Zusammenhang mit der Binnenmarktstrategie für Waren und Dienstleistungen, die im Herbst 2015 vorgestellt werden soll. Das Ergebnis dieser Konsultation wird als wichtige Grundlage für weitere Arbeiten an einem europäischen Konzept für die partizipative Wirtschaft dienen.

Hintergrund
Ziel des Kommissionsplans für den digitalen Binnenmarkt ist es, regulierungsbedingte Barrieren zu beseitigen und endlich die 28 nationalen Märkte zu einem einzigen Markt zusammenzuführen, der mit 415 Mrd. EUR jährlich zu unserer Wirtschaftsleistung beitragen und Hunderttausende neue Arbeitsplätze hervorbringen könnte. Der Plan für den digitalen Binnenmarkt besteht aus 16 zielgerichteten Initiativen für einen besseren Zugang der Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, für die Schaffung der richtigen Bedingungen und gleicher Voraussetzungen für florierende digitale Netze und innovative Dienste und für die bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft. Um Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt bittet die Kommission auch in den öffentlichen Konsultationen zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, zur Satelliten- und Kabelrichtlinie, zur Bewertung und Überprüfung des EU-Telekommunikationsrechts, zum Geschwindigkeits- und Qualitätsbedarf im Internet nach 2020 und zur IKT-Normung.
(Europäische Kommission: ra)


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    Das Gesetz über digitale Dienste ist das wegweisende Regelwerk der EU, mit dem das Online-Umfeld sicherer, gerechter und transparenter gemacht werden soll, und wird auf alle Online-Vermittler in der EU angewandt. Es schützt die Nutzer in der EU besser vor illegalen Waren und Inhalten und sorgt für die Wahrung ihrer Rechte auf Online-Plattformen, auf denen sie mit anderen Nutzern in Kontakt treten, Informationen austauschen oder Produkte kaufen.

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    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Influencer-Posts in den sozialen Medien veröffentlicht. Demnach veröffentlichen fast alle Influencerinnen und Influencer (97 Prozent) kommerzielle Inhalte, aber nur jeder fünfte gibt systematisch an, dass es sich bei diesem Content um Werbung handelt.

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