Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)


Europäische Kommission will Störungen für Verbraucher und Unternehmen minimieren und verlängert Übergangsfrist für die SEPA-Umstellung um sechs Monate
Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten

(15.01.14) - Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, dem zufolge während eines zusätzlichen Übergangszeitraums von sechs Monaten Zahlungen, die noch nicht im SEPA-Format erfolgen, weiterhin zulässig sind. Dadurch sollen etwaige Risiken von Zahlungsunterbrechungen für Verbraucher und Unternehmen auf ein Mindestmaß begrenzt werden. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung wird durch diesen Vorschlag nicht geändert (1. Februar 2014).

Hierzu sagte Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier: "Ohne einen leistungsfähigen SEPA gibt es keinen effizienten Binnenmarkt. Die gesamte Zahlungskette – Verbraucher, Banken und Unternehmen – wird von SEPA und den billigeren und schnelleren Zahlungen profitieren. Grenzüberschreitende Zahlungen sind heute keine Ausnahme mehr, und deshalb brauchen wir effiziente grenzüberschreitende Regelungen.

Trotz der großen Anstrengungen aller Beteiligten ist die Migration bei Überweisungen und Lastschriften aktuell noch nicht weit genug fortgeschritten, um einen reibungslosen Übergang zu SEPA zu gewährleisten.

Deshalb schlage ich einen zusätzlichen Übergangszeitraum von sechs Monaten für Zahlungsdienstnutzer vor, die noch nicht migriert sind. In der Praxis bedeutet dies, dass die Frist für die Umstellung der 1. Februar 2014 bleibt, Zahlungen aber noch bis zum 1. August 2014 in einem anderen als dem SEPA-Format akzeptiert werden können.

Ich bedaure sehr, dass dies nötig ist, aber es ist eine Vorsichtsmaßnahme, um einer möglichen Gefahr von Zahlungsunterbrechungen und eventuellen Folgen für einzelne Verbraucher und insbesondere KMU vorzubeugen.

In den vergangenen Monaten gab es Beweise und ich habe mehrmals darauf hingewiesen, dass die Umstellung zu langsam voranschreitet und fordere nun die Mitgliedstaaten erneut dazu auf, sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich intensiver und dringlicher um eine Umstellung zu bemühen, damit alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der SEPA-Migration, d. h. schnellere und billigere Zahlungen in ganz Europa, so bald wie möglich nutzen können. Nach dem 1. August wird es keine Verlängerung des Übergangszeitraums mehr geben."

Im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) können über 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger, über 20 Millionen Unternehmen und die europäischen Behörden unabhängig von ihrem Standort Zahlungen in Euro unter den gleichen grundlegenden Bedingungen und mit den gleichen grundlegenden Rechten und Pflichten leisten und erhalten.

Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA-Verordnung (EG 260/2012) soll einen europäischen Binnenmarkt für Massenzahlungen schaffen. In der Verordnung wurde der 1. Februar 2014 als Termin festgesetzt, ab dem sämtliche Überweisungen und Lastschriftverfahren in Euro nur noch in einem Format erfolgen sollten, nämlich als SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

Die Kommission und das Eurosystem haben beobachtet, welche Fortschritte die einzelnen Beteiligten, d. h. Banken, Zahlungsinstitute, nationale und lokale Behörden, Unternehmen (einschließlich KMU) sowie Verbraucher, erzielt haben. Trotz der in den vergangenen Monaten erzielten Verbesserung der Migrationsquote auf 64,1 % (SEPA-Überweisungen) bzw. 26 % (SEPA-Lastschriften) im November erscheint es äußerst unwahrscheinlich, dass bis zum 1. Februar 2014 die angestrebten 100 % für SEPA-Überweisungen und -Lastschriften erreicht werden.

Wenn die Kommission und die EU-Gesetzgeber untätig blieben, würde dies bedeuten, dass Banken und Zahlungsdienstleister ab dem 1. Februar 2014 keine Zahlungen mehr bearbeiten dürften, die nicht im SEPA-Format getätigt werden. Marktteilnehmer, die noch nicht so weit sind, könnten damit in erhebliche Schwierigkeiten geraten; dies gilt insbesondere für KMU, deren (eingehende und ausgehende) Zahlungen gesperrt werden könnten.

Aus diesem Grund schlägt die Kommission heute eine Änderung der SEPA-Verordnung vor, um das Risiko einer möglichen Unterbrechung zu minimieren. Mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1. August 2014 hinaus wird es nicht geben.

Angesichts der Dringlichkeit der Lage fordert die Kommission die Rat und Parlament auf, diesen Vorschlag schnell zu behandeln und zu verabschieden, damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Kommission ersucht ferner die Mitgliedstaaten, für den Fall, dass der Vorschlag am 1. Februar 2014 noch nicht verabschiedet ist, sicherzustellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Aus diesem Grund gilt der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 1. Februar 2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31. Januar 2014.

Die Teilnehmer des "SEPA High-Level Meetings", einer Tagung mit hochrangigen Vertretern der Europäischen Zentralbank und Vorstandsmitgliedern der Zentralbanken des Eurosystems, wurden am 19. Dezember 2013 zu dieser Initiative konsultiert.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/role/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen