Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Strengere Emissionswerte für Verbrennungsmotoren


Verringerung der Emissionen, Bürokratieabbau: eine neue Verordnung für nicht für den Straßenverkehr bestimmte Motoren
Neue Verordnung wird ein Sammelsurium von 28 nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzen

(15.10.14) - Die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgeschlagen, die die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe von Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte verringern und die Komplexität des Rechtsrahmens für den Sektor senken werden. Der Vorschlag sieht strengere Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG) vor. Zudem enthält er harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen dieser Motoren auf dem EU-Markt.

Gegenüber Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr bestimmt sind, umfassen NSBMMG ein sehr breites Spektrum von Maschinen und Geräten, die in der Regel abseits der Straße vielfältige Anwendung finden. So fallen unter NSBMMG beispielsweise kleine Gartengeräte und tragbare Geräte (Rasenmäher, Kettensägen usw.), Baumaschinen (Bagger, Lademaschinen, Planiermaschinen usw.) und landwirtschaftliche Maschinen (Erntemaschinen, Kultivatoren usw.) und sogar Triebwagen, Lokomotiven und Binnenschiffe.

Die neue Verordnung wird ein Sammelsurium von 28 nationalen Rechtsvorschriften in diesem Bereich ersetzen. Durch sie wird darüber hinaus eine äußerst komplexe Richtlinie mit 15 Anhängen aufgehoben, die seit ihrer Annahme im Jahr 1997 acht Mal geändert wurde.

Neben der Verbesserung der Luftqualität in der gesamten EU wird dem NSBMMG-Sektor durch den neuen Vorschlag ein verlässlicher und solider Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt, der zukunftsfähig ist: In diesem Zusammenhang erfolgte daher eine klare schwerpunktmäßige Ausrichtung auf die internationale Angleichung technischer Anforderungen, insbesondere um diejenigen der EU und der USA enger aufeinander abzustimmen. Dadurch werden gleiche Wettbewerbsbedingungen für die europäische Industrie gewährleistet und es wird unlauterer Wettbewerb durch Billigeinfuhren von nicht regulierten Maschinen und Geräten vermieden. Ferner ist damit zu rechnen, dass durch den Vorschlag der Druck auf einzelne Mitgliedstaaten nachlassen wird, zusätzliche Regelungsmaßnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, die letztlich den Binnenmarkt beeinträchtigen würden.

Ferdinando Nelli Feroci, Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: "Durch die Vereinfachung der bestehenden Rechtsvorschriften, die Erhöhung der Transparenz und die Verringerung der Verwaltungslasten trägt der heute vorgelegte Vorschlag zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie bei. Wir möchten erreichen, dass die Lieferanten von nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten, einem wichtigen Wirtschaftszweig, in den vollen Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen und dass die EU-Unternehmen sich im Ausland erfolgreicher behaupten. Gleichzeitig wird unser Vorschlag zu einer erheblichen Verringerung der Luftschadstoffemissionen führen und somit zum Schutz der Gesundheit der europäischen Bürgerinnen und Bürger beitragen. Der Vorschlag ist daher sowohl für die Unternehmen als auch für die Umwelt ein Gewinn."

Der Handlungsbedarf
Die Emissionsgrenzwerte und Genehmigungsverfahren für Motoren in NSBMMG sind derzeit in der Richtlinie 97/68/EG und ihren späteren Änderungen festgelegt.

Bei einer vor einiger Zeit durchgeführten technischen Überprüfung hat sich gezeigt, dass diese Richtlinie eine Reihe wesentlicher Mängel aufweist, wodurch die Notwendigkeit einer grundlegenden Überarbeitung bestätigt wurde. Diese Feststellungen stießen ferner auf breite Zustimmung der NSBMMG-Interessenträger.

Aus diesen Gründen erfolgten die Arbeiten zu dem neuen Vorschlag auf der Grundlage der folgenden Achsen:

>> Einführung neuer Emissionsgrenzwerte, die dem technischen Fortschritt und den politischen Zielen der EU für den Straßenverkehr Rechnung tragen, um die Luftreinhaltungsziele der EU zu erreichen;

>> Erweiterung des Anwendungsbereichs, um (in der EU und international) die Marktharmonisierung zu verbessern und die Gefahr von Marktverzerrungen möglichst gering zu halten;

>> Einführung von Maßnahmen, um Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und die Durchsetzung, einschließlich der Bedingungen für eine bessere Marktaufsicht, zu verbessern.

Die Arbeiten begannen im Januar 2013 mit einer öffentlichen Konsultation der Interessenträger. Sie umfassten regelmäßige und intensive Konsultationen aller relevanten Interessenträger (Mitgliedstaaten, Verbände, Industrie, NRO).

Emissionen von Motoren in NSBMMG müssen verringert werden
Die in NSBMMG eingebauten Motoren tragen erheblich zur Luftverschmutzung bei, denn auf sie entfallen etwa 15 Prozent des Ausstoßes an Stickoxiden (NOx) sowie 5 Prozent der Emissionen an Partikelmaterie (PM) in der EU. Im Übrigen geht aus Studien hervor, dass ihr relativer Beitrag zu den gesamten NOx-Emissionen im Laufe der Zeit größer werden könnte, sollten die Anstrengungen und der technischen Fortschritt im Bereich der Straßenfahrzeuge nicht auf NSBMMG übertragen werden.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission heute strengere Emissionsgrenzwerte für das Inverkehrbringen neuer, in NSBMMG eingebauten Motoren vorgeschlagen. Auf diese Weise werden NSBMMG mit älteren, stärker verschmutzenden Motoren mit der Zeit ersetzt, was zu einer erheblichen Verringerung der Emissionen insgesamt führen wird.

Die neue Verordnung betrifft die folgenden Hauptluftschadstoffe: Stickoxide (NOx), Kohlenwasserstoffe (HC), Kohlenmonoxide (CO) und Partikelmaterie. Was Letztere betrifft, so wird mit der Verordnung für die meisten Motorkategorien – zum ersten Mal im NSBMMG-Sektor – ein Grenzwert für die Partikelzahl eingeführt, der den Grenzwert für die Partikelmasse ergänzt: Dadurch werden auch Emissionen von sogenannten ultrafeinen Partikeln begrenzt und den jüngsten schlüssigen Nachweisen von deren gesundheitsschädlichen Auswirkungen Rechnung getragen.

Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/automotive/environment/non-road-mobile-machinery/index_en.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen